Unser täglich Spam

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Kategoriearchiv „Sonstiges“

Achtung! Corona-Abzocke in der Apotheke

Dienstag, 17. März 2020

Was machen Verbrecher, Betrüger und halbseidene Geschäftemacher, wenn die Menschen Angst haben? Richtig: Sie versuchen diesen Menschen etwas anzudrehen, was ihnen gegen ihre Angst helfen soll und machen damit ihr niederträchtiges Geschäftchen.

Was machen Verbrecher, Quacksalber und halbseidene Geschäftemacher, wenn die Menschen angesichts einer umlaufenden, sich zur Pandemie entwickelnden Seuche Angst haben? Richtig: Sie versuchen diesen Menschen etwas anzudrehen, was ihnen gegen ihre Angst helfen soll und machen damit ihr niederträchtiges Geschäftchen.

Es ist leider nur zu gewöhnlich und widerlich. Ich empfange zurzeit täglich rd. zehn E-Mail-Spams, in denen mir Spammer Atemmasken verkaufen wollen.

Zum Glück dürfte nur eine kleine Minderheit der Bevölkerung auf Gesundheitstipps und Gesundheitsprodukte von asozial und illegal spammenden Verbrechern hereinfallen. Aber es gibt ja nicht nur die Spam, es gibt auch noch die normale Reklame, die vielerlei Wege geht. Und diese normale, leider völlig legale Reklame kann auch eine ganz ordentliche Abzocke einleiten.

Das im Folgenden abgebildete Fax der Klosterfrau Healthcare Group – sehr bekannt durch ihren teuren und mit medizinischen Versprechungen¹ verkauften Kräuterschnaps „Klosterfrau Melissengeist“ und hier ganz bewusst nicht verlinkt – wurde in den vergangenen Wochen und Tagen an viele Apotheker in der Bundesrepublik Deutschland versendet (für ein größeres Bild bitte klicken, und entschuldigt mich bitte für die erbärmliche Qualität, aber mein Händi ist eine anderthalb Jahrzehnte alte Antiquität und ich hatte nichts besseres zur Hand):

Klosterfrau Melissengeist - auch zur äußerlichen Anwendung geeignet -- Liebes Apotheken-Team, -- sicher wird Händedesinfektionsmittel auch in Ihrer Apotheke als Reaktion auf den Coronavirus (SARS-VoV-2) verstärkt nachgefragt. Natürlich sind die gängigen Händedesinfektionsmittel hier die erste und oft auch günstigste Wahl. Wenn diese jedoch ausverkauft sind, können stark ethanol-haltige Produkte eine gute Alternative sein. -- Das in Klosterfrau Melissengeist enthaltene Ethanol kann aufgrund seiner Eigenschaften gegen behüllte Viren helfen. Ethanol-basierte Händedesinfektionsmittel wirken ab einem Gehalt 62% Ethanol desinfizierend. Mit 79% Ethanol erfüllt Klosterfrau Melissengeist diesen Umstand. -- Klosterfrau Melissengeist ist zur äußeren Anwendung zugelassen. Natürlich wirkt Klosterfrau Melissengeist mit seinen 13 Heilpflanzen weiterhin u.a. gegen Erkältungsbeschwerden. -- Bei Fragen stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Vefügung -- Telefon: 0221 xxxx-x, Telefax: 0221 xxxx-xxx, E-Mail: dialog@klosterfrau.de -- Ihr Klosterfrau-Team der MCM Klosterfrau

Hier noch einmal der Text zum bequemen Lesen, damit auch ja die angemessene Übelkeit aufkommt:

Klosterfrau Melissengeist – auch zur äußerlichen Anwendung geeignet

Liebes Apotheken-Team,

sicher wird Händedesinfektionsmittel auch in Ihrer Apotheke als Reaktion auf den Coronavirus (SARS-VoV-2) verstärkt nachgefragt. Natürlich sind die gängigen Händedesinfektionsmittel hier die erste und oft auch günstigste Wahl. Wenn diese jedoch ausverkauft sind, können stark ethanol-haltige Produkte eine gute Alternative sein.

Das in Klosterfrau Melissengeist enthaltene Ethanol kann aufgrund seiner Eigenschaften gegen behüllte Viren helfen. Ethanol-basierte Händedesinfektionsmittel wirken ab einem Gehalt 62% Ethanol desinfizierend. Mit 79% Ethanol erfüllt Klosterfrau Melissengeist diesen Umstand.

Klosterfrau Melissengeist ist zur äußeren Anwendung zugelassen. Natürlich wirkt Klosterfrau Melissengeist mit seinen 13 Heilpflanzen weiterhin u.a. gegen Erkältungsbeschwerden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Vefügung
Telefon: 0221 xxxx-x, Telefax: 0221 xxxx-xxx
E-Mail: dialog@klosterfrau.de

Ihr Klosterfrau-Team der MCM Klosterfrau

Zu diesem an viele Apotheker in Deutschland versendeten Fax gäbe es eine Menge Anmerkungen zu machen. Die folgende Liste ist sicherlich unvollständig:

  1. Zunächst nur eine pedantische typographische Korinthe: Zwischen Zahl und Prozentzeichen kommt ein schmales Leerzeichen mit einer Breite von einem Sechstel der Grundzeichenbreite, in HTML als beste Näherung ein  . Dem Werber, der dieses Fax verfasst hat, waren die Prinzipien der Typographie nicht so bewusst oder vielleicht auch wegen seines Bildungsmangels gar nicht erst bekannt. Warum sollte er sich auch Mühe geben und nach gutem Stil streben? Es ist ja nur massenhaft versendete Reklame. Wer braucht da Stil? Es wurde zwar gefaxt, ist aber fast so unpersönlich wie eine Spam formuliert. Allein das gibt den „Stil“ vor. Den Stil von Spam.
  2. „Das Ethanol“ – umgangssprachlich meist einfach als „Alkohol“ bezeichnet – „kann gegen behüllte Viren helfen“ ist eine bemerkenswert schwache Formulierung, die sicherlich von jemanden ersonnen wurde, der längere Zeit über die möglichen Rechtsfolgen solcher Texte nachdachte und sich in keinerlei Haftungsrisiko begeben wollte oder sollte. Derartige Erwägungen waren wichtiger als ein guter typographischer Stil in der Firmenkommunikation.
  3. Sicherlich, man kann sich die Hände mit dem teuren Kräuterschnaps aus dem Hause Klosterfrau Healthcare Group desinfizieren. Wie im Fax selbst eingeräumt wurde, ist bei dieser Anwendung der enthaltene Alkohol der wirksame Bestandteil des Kräuterschnapses. Bei Amazon (ebenfalls bewusst nicht verlinkt) habe ich eben eine 475-Milliliter-Flasche „Klosterfrau Melissengeist“ zum Preis von 37,83 € gefunden, was einem Literpreis von zurzeit beinahe achtzig Euro entspricht.
  4. Wer sich die Hände mit Alkohol desinfizieren möchte, kann sich hierfür auch Brennspiritus aus dem nächsten Drogeriemarkt holen. Der Literpreis liegt um die zwei Euro. Mit den eingesparten rd. 78 Euro lassen sich sicherlich eine Menge schönerer Dinge machen, und wem da nichts einfällt, der mag mir vielleicht mal eine kleine Spende zukommen lassen.
  5. Einer der Nachteile, wenn man preiswerten Brennspiritus benutzt: Der Alkohol ist mit einer extrem bitter schmeckenden Substanz vergällt, damit keine Alkoholsteuer (früher: Branntweinsteuer) fällig wird. Wenn man hinterher etwas mit den Händen isst oder Nahrungsmittel beim Zubereiten mit den Händen anfasst, schmeckt es bitter. Das heißt aber noch lange nicht, dass man „Klosterfrau Melissengeist“ nehmen muss, ist doch auch eine Desinfektion mit Isopropanol möglich. Dieser kostet in einer Konzentration von 99,9 % so um die fünfzehn Euro pro Liter und ist damit immer noch deutlich preiswerter als der im Fax angepriesene Kräuterschnaps. Um ihn zur Desinfektion zu benutzen, sollte er mit destilliertem Wasser auf rd. 70 % verdünnt werden. (Danke, Sebastian!) Übrigens ist Isopropanol Bestandteil sehr vieler in Arztpraxen und Krankenhäusern verwendeter Desinfektionsmittel.

Niemand muss mir diese Aussagen glauben. Ich bin nur ein dahergelaufener Blogger, der im Internet gar vieles behaupten könnte. Im Zweifelsfall bitte einfach einen richtigen Arzt fragen! Skepsis ist die Mutter der Vernunft, aber Leichtgläubigkeit bringt nur Dummheit hervor. 😉

Aber besser nicht den Apotheker fragen! 🙁

Dieses Fax ist nämlich an sich schon schlimm genug, aber noch schlimmer ist es, dass es Apotheker gibt, die diese „Empfehlung“ der Klosterfrau Healthcare Group tatsächlich an ihre Kunden weitergeben und ihnen allen Ernstes teuren Kräuterschnaps zur Desinfektion empfehlen. Und zwar – so ein Apotheker hat ja in der BRD durchaus etwas gelernt – entgegen besseren Wissens um preisgünstigere, aber genau so wirksame Möglichkeiten. (Ja, sie könnten sogar Isopropanol zu den typischen „Apothekenpreisen“ verkaufen, die werten Damen und Herren Apotheker.)

Ich habe dazu – wohlgemerkt: ohne medizinische oder pharmazeutische Ausbildung, sondern als ein von meiner Übelkeit geplagter Betrachter dieser gegenüber den Kunden verschleierten Reklamenummer – nur eine Anmerkung zu machen:

Ein Apotheker, der diese dreiste Reklamenummer mitträgt, hat meiner Meinung nach kein vorwiegendes Interesse an der Gesundheit und dem Wohlergehen seiner Kunden. Es geht ihm allein um die Steigerung des Umsatzes seiner Apotheke durch den Verkauf überteuerter Produkte für einen bestimmten Zweck. Was auf diesem Hintergrund von jeglicher „Beratung“ durch diesen Apotheker zu halten ist, sollte sich jedem intelligenzbegabten Menschen durch sehr kurzes Nachdenken wie von selbst eröffnen, so dass ich es im Lande des vollumfänglichen Rechtsschutzes für beleidigte Leberwürste nicht mehr explizit erwähnen muss.

Wenn man seine Medikamente bei einem Apotheker kauft, der einem allen Ernstes „Klosterfrau Melissengeist“ zur Desinfektion andrehen wollte, kann ich nur eine Empfehlung geben: Medikamente fortan in einer anderen Apotheke zu kaufen.

Dem Geldbeutel und der Gesundheit zuliebe.

¹Die werbende Anpreisung „Traditionelles pflanzliches Arzneimittel“ mit einer Reihe von aufgezählten Anwendungsgebieten besagt nur, dass es sich um ein vorwissenschaftliches, auf Grund von Erfahrungswerten verwendetes Mittel ist. Der pharmakologisch wirksamste Bestandteil dürfte der Alkohol sein. Deshalb steht auf dem Zettel in der Packung auch „Das Arzneimittel ist ein traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist“. Es gibt keinerlei verpflichtenden Wirksamkeitsnachweis für solche „Traditionsmedizin“.

Das Klimawunder bei liefer24.de

Mittwoch, 29. Januar 2020

Abt.: Klima-Ablasshandel mit dem Bolzenschussgerät. Fummp!

Tweet von tobias engel, @2b_as vom 29. Januar 2020, 9:12 Uhr -- Diesel technology seems to have made incredible advancements. (Seen in Berlin) -- Dazu ein Foto eines Diesel-Lieferwagens (Mercedes Vito) von liefer24.de mit Reklamespruch 'zero emission delivery'.

Ich gratuliere der mir bis heute unbekannten Klitsche liefer24.de zu ihrer großartigen Erfindung des emissionsfreien Dieselmotors! 🏆🏅👍

Meiner Meinung nach muss der Straftatbestand der „Intelligenzbeleidigung“ unbedingt ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden, um endlich eine juristische Handhabe gegen dermaßen dummdreiste, grenzbetrügerische Reklame zu haben. Über einen Schadenersatzanspruch gegenüber jedem Betroffenen – also jedem Menschen, dessen Blickraum durch solche intelligenzverachtende und hirnverspottende Reklame verpestet wird – würde ich mich dabei sehr freuen.

Ich glaube, auf uns werden noch ganz viele ganz dumme Klimaprodukte und Klimadienstleistungen zukommen. 🙁

Quelle: Tweet von @2b_as, via Fefe.

Schleichwerbung für Nestlé in Social-Media-Kanälen der Bundesregierung

Donnerstag, 6. Juni 2019

Mittlerweile scheint man auch bei der Bundesregierung Schleichwerbezeit buchen zu können, wie der folgende Tweet über den verifizierten, offiziellen Twitter-Kanal des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zeigt:

Weniger #Zucker, Fette und #Salz in Fertigprodukten – dafür setzt sich BMin @JuliaKloeckner mit der #Reduktion|s- und #Innovationsstrategie ein. Dass dies geht, zeigt @NestleGermany, die die Strategie unterstützen. Sie haben 10% der Inhalte reduziert; weitere 5% sollen folgen.

Zum Tweet gehört auch ein kurzes Nestlé-Reklamevideo mit Bundesministerin Julia Klöckner (CDU) (unter diesem Link gibt es auch eine Download-Möglichkeit):

Das eigentliche Video ist von mir nicht geschnitten worden, ich habe nur ein paar Texttafeln dazu gesetzt, um den Kontext eindeutig zu machen.

Meine Fragen zu diesem Vorgang:

  1. Wie viel Geld muss man bezahlen, um auf offiziellen Kanälen der Bundesregierung derartige Schleichwerbung zu machen und auf welches Konto muss man dieses Geld überweisen?
  2. Ist es möglich, die Kosten für eine derartige Schleichwerbung von der Steuer abzusetzen?
  3. Wie viel Geld kostet es zusätzlich, zur Schleichwerbung einen lächelnden Bundesminister oder eine lächelnde Bundesministerin zu bekommen, und welche Bundesminister oder Bundesministerinnen stehen dafür zur Verfügung? Bekommt man bei entsprechender Zahlung auch die Bundeskanzlerin oder den im öffentlichen Ansehen und damit in der Reklamewirkung ungleich höher stehenden, werten Herrn Bundespräsidenten? Gibt es irgendwo eine Angebots- und Preisliste? Ich habe auf der Website der Bundesregierung mithilfe der Suchfunktion keine Preislisten finden können, was ich übrigens schon wettbewerbsrechtlich für etwas fragwürdig halte.
  4. Gibt es inhaltliche Grenzen für diese Form der Schleichwerbung, die nicht mit einer Erhöhung des Preises aufgehoben werden können? Geht zum Beispiel auch Werbung für giftige Substanzen und/oder legale Rauschmittel?
  5. Auf Grundlage welcher gesetzlichen Regelung ist es für die Bundesregierung zulässig, eine solche Reklame nicht als „Werbung“ kennzeichnen zu müssen?
  6. Gibt es schon vor der nächsten Wahl ein wirksames und legales Mittel gegen den sehr aufdringlichen Bananengeschmack, den ich seit ein paar Stunden im Mund habe?

Mit zwar formal höflichem, aber nicht aufrichtigen Dank an die gegenwärtige Bundesregierung für die Nichtbeantwortung solcher Fragen.

Nachtrag 17:20 Uhr – Jetzt ist es bundesministeriell offiziell, ich verbreite diese Hate Speech (Dauerhaft archivierte Version des Artikels auf der Website eines Presseverlegers):

Klöckner verteidigte das Video und bezeichnete die Kritiker als „Hatespeaker“

Damit wird auch endlich mal klar, was von diesen Politikspammern bei der immer wieder höchst populistisch eingeforderten Bekämpfung von „Hate Speech“ beseitigt werden soll: Kritik an der gegenwärtigen politischen Gestaltung der Bundesrepublik Deutschland und den dafür verantwortlichen Personen.

Microsoft verteilt Schadsoftware in Windows-Apps

Montag, 3. Juni 2019

Hier geht es nicht um eine Spam, sondern um „normale“ und leider immer noch legale Werbung und eine aktuelle Meldung auf Heise Online.

Microsoft, bislang vor allem durch Desktop-Spam in Microsoft Windows sehr unangenehm aufgefallen, verteilt inzwischen Schadsoftware in Apps für Windows 10, die von Microsoft digital signiert wurden und von Microsoft über den Microsoft Store verteilt werden:

Wer unter Windows 10 Apps aus dem Microsoft Store verwendet, muss derzeit vermehrt mit schädlichen Werbeeinblendungen – so genanntem Malvertising – aus dem Kontext dieser Anwendungen rechnen […] Bei der Datei, die unter anderem unter den Bezeichnungen ReimageRepair.exe, reimagerepair.exe und ALWINNER.exe an den Scandienst übermitelt wurde, handelt es sich offensichtlich um Schadcode. Derzeit wird er noch nicht von vielen Virenscannern erkannt – übrigens auch nicht vom Windows Defender […] Erwähnt werden (unter anderem auch in den Kommentaren unterhalb der Sicherheitshinweise und in Leserzuschriften an heise Security) die Apps MSN Weather/Wetter, News und Money, die Microsoft Solitaire Collection sowie Microsoft Mahjong

Bitte den vollständigen Artikel bei Heise Online lesen, ich habe hier sehr stark gekürzt.

In der Überschrift habe ich geschrieben, dass Microsoft Schadsoftware verteilt. Um die werten Damen und Herren Juristen im Brote Microsofts ein wenig zu besänftigen, muss ich dazu ergänzend leider anmerken, dass Microsoft sich vermutlich in den nächsten Tagen in seiner Stellungnahme auf einen sehr anderen Standpunkt stellen wird und vielmedial verstärkt davon sprechen wird, dass Werbenetzwerke, deren Werbungen von Microsoft in die Apps eingebaut wurden, diese Schadsoftware auslieferten. Ich halte das – Achtung! Meinungsäußerung! – für eine unglaublich faule und geradezu intelligenzverachtende Ausrede angesichts der Tatsache, dass…

  1. …Microsoft das Betriebssystem kontrolliert,
  2. …Microsoft die Programmierung von Microsoft-Anwendungen kontrolliert,
  3. …Microsoft den Microsoft Store kontrolliert, und schließlich, dass
  4. …Microsoft die Werbepartner auswählt und kontrolliert.

Wenn aus dieser kurz dargelegten vollumfänglichen Kontrollfülle heraus – die übrigens vor noch gar nicht so langer Zeit den Anwendern auch als Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit von Microsoft Windows schmackhaft gemacht wurde – keine ebenso vollumfängliche Verantwortung (und hoffentlich: Haftbarkeit) für das resultiert, was von kriminellen Dritten mit Schadsoftware an Schäden angerichtet wurde, dann kann man sich meiner Meinung nach (wohlgemerkt: als juristischer Laie) für die Zukunft jegliche Rechtsnorm sparen und das Faustrecht einführen. Denn dann würde ein „der Baseballschläger in meiner Hand bewegte sich immer wieder auf den blutenden Kopf dieses Typen, bis der Typ nicht mehr zuckte, dieser Baseballschläger und sein Hersteller ist am Totschlag schuld“ zur gültigen Verteidigung werden.

Und auf Grundlage dieser Erwägung bleibe ich dabei: Hier wird Schadsoftware von Microsoft ausgeliefert. Niemand anders ist dafür verantwortlich.

Und ja: Auch in Zukunft gibt es – schon unter dem Aspekt der Privatsphäre, aber erst recht unter dem Aspekt der Computersicherheit – keine Alternative dazu, jegliche Form von internetbasierter Reklame irgendwelcher Werbenetzwerke zu blockieren. Adblocker sind und bleiben eine elementare und unverzichtbare Software zur Herstellung von Computersicherheit. Wer sich nicht selbst elementar gegen die Nutzung des Internet-Werbetransportes durch Kriminelle verteidigt, wird gnadenlos attackiert. Neuerdings im Zweifelsfall sogar von Microsoft.

SPD: Für den Arsch gerade noch gut genug!

Donnerstag, 30. Mai 2019

Foto eines Fahrradsattelüberziehers mit Werbung der SPD -- Europa hat Vorfahrt! -- SPD -- Jusos

Vorige Woche in der Endphase des Europawahlkampfes von SPD-Anhängern auf der Limmerstraße in Hannover-Linden ungefragt und massenhaft über die wehrlosen Sättel abgestellter Fahrräder gezogene „Fahrradspam“ der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.

Gerade die Hannover-Linden stark gehäuft lebenden Opfer der Sozialpolitik dieser Partei waren von dieser übergriffigen und widerlichen Instrumentalisierung ihrer Fahrräder spürbar „begeistert“. Ich würde zu gerne die Gesichter von SPD-Anhängern sehen, wenn ihre Autos in einem unbeobachteten Moment gegen ihren Willen für eine AfD-Werbung missbraucht würden. Sollten solche spammigen Reklameideen inzwischen typisch für die SPD sein, kann ich nur anmerken, dass in den Wahlergebnissen noch viel Luft nach unten ist. Spamartige Methoden haben noch niemals zu großer Beliebtheit geführt.

Forenspam aus libreoffice-forum.de

Mittwoch, 27. März 2019

Die folgende Spam wurde in libreoffice-forum.de quer über alle Foren verteilt – von einem „Nutzer“, der schon sieben Minuten nach seiner erfolgreichen Registrierung mit dem Spammen anfing. Natürlich sind diese Spampostings inzwischen längst gelöscht, aber leider gibt es immer täglich neue Spam für jeden, der ein einigermaßen vielgenutztes Webforum betreibt. Die begrenzte Lebenszeit, die für die Behandlung dieses Mülls draufgeht, läppert sich im Laufe der Jahre ganz schön. 🙁

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Natürlich hat dieser asoziale, spammende Halunke mit den echtesten Echtdokumenten und den ebenfalls total echten Datenbanken von USA bis VR China entweder gar nichts, oder aber Dokumente, die so gut gefälscht sind, dass man nur beim Hinschauen sieht, dass es Fälschungen sind. Deshalb darf man ja auch Vorkasse ablegen, und zwar vermutlich nicht zu knapp. Ebenso wie man Vorkasse für die „Löschung“ von Vorstrafen ablegen darf. Nein, nicht mit Banküberweisungen oder zugesandten Schecks, sondern maximal anonym mit Western Union oder Kryptogeld, denn Handschellen und Knastzellen mag der gewerbsmäßig betrügende Spammer nicht so gern. Mit dem so erschwindelten Geld geht dieser Halunke zusammen mit seinen paar Freunden in den Puff und lässt es sich gut gehen.

Und wenn einer dermaßen asozial und kriminell ist, dann stört er sich auch nicht weiter daran, dass er mit seiner dummen Spam auch noch den Ruf einer sehr brauchbaren Freien Software durch den kriminellen Dreck zieht – denn mit seinem eigenen Ruf könnte er ja niemanden mehr locken.

Diese Spam aus der täglichen Webforenhölle ist ein Zustecksel meines Lesers liu-yang.