Unser täglich Spam

Aus dem Internet frisch auf den Tisch. Köstlich und aromatisch.


Schlagwortarchiv „Urteil“

EuGH: Die Spam vom Freemail-Provider ist Spam

Donnerstag, 25. November 2021

Keine Spam, sondern ein Hinweis auf einen lesenswerten Artikel bei Heise Online:

In dem verhandelten Fall beanstanden die Städtischen Werke Lauf a.d. Pegnitz (StWL) vor deutschen Gerichten eine einschlägige Werbemaßnahme des konkurrierenden Stromlieferanten Eprimo aus der Eon-Gruppe. Dieser hatte eine Werbeagentur beauftragt, mit dem Hinweis „Anzeige“ versehene Werbeeinblendungen in E-Mail-Postfächern von Nutzern des kostenlosen E-Mail-Dienstes T-Online zu schalten. Vergleichbare Inbox-Werbung ist auch bei Anbietern wie GMX, web.de und Gmail üblich.

Nach Ansicht der Stadtwerke verstößt diese Maßnahme gegen die Vorschriften über unlauteren Wettbewerb. Diese Werbetechnik unterscheide sich zwar vom technischen Modell der E-Mail, sei aber aus dem Horizont des Empfängers der unerwünschten Mail (Spam) zum Verwechseln ähnlich. […]

Die Luxemburger Richter weisen nun in dem Urteil in der Rechtssache C-102/20 laut einer Mitteilung darauf hin, dass die E-Privacy-Richtlinie darauf abzielt, Teilnehmer gegen die Verletzung ihrer Privatsphäre durch unerbetene Nachrichten für Zwecke der Direktwerbung zu schützen. Dieses Anliegen müsse unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie gewährleistet sein.

Ganzen Artikel lesen: Europäischer Gerichtshof: Inbox-Werbung bei Mail-Diensten grenzt an Spam bei Heise Online.

Nicht, dass jemand noch versehentlich zustimmt, wenn demnächst von den diversen Freemail-Providern (gern auch mit vorsätzlich irreführenden Texten) um Zustimmung zu diesem unseriösen Geschäftsmodell des Vergällung erwünschter menschlicher Kommunikation mit meist völlig unerwünschter Spamreklame gebeten wird. Zwang und Drohungen dürfen dabei übrigens lt. Urteil nicht angewendet werden.

Ja, da brechen ganze Geschäftsmodelle weg. Aber das ist nicht mein und auch nicht ihr Problem. Ich finde es sogar erfreulich, wenn die Geschäftsmodelle von Spammern wegbrechen.

Az.: 11 O 47/21

Donnerstag, 2. September 2021

Dies ist keine Spam, sondern ein Hinweis auf einen in meinen Augen lesenswerten Artikel.

Es ist immer wieder erstaunlich, auf was für Ideen windige Geschäftsleute kommen, um Menschen mit Reklame zu belästigen. Banküberweisungen zum Beispiel:

Unternehmen dürfen nicht unaufgefordert einen Cent an Verbraucher überweisen, um deren Kontoauszüge als Werbefläche zu nutzen. Dieses Vorgehen stellt eine unzumutbare Belästigung dar, entschied das Landgericht Wiesbaden in einem Urteil vom 1. Juni 2021 im Fall eines Vermögensanlagevermittlers. In dem betreffenden Fall hatte ein Wettbewerber Kenntnis davon erlangt, dass ein Vermögensanlagevermittler Ein-Cent-Beträge an verschiedene Verbraucher in ganz Deutschland überweist. Der Verwendungszweck der Überweisung führte dann die Website des Vermittlers und den Namen des Unternehmens auf. Außerdem hieß es: „Dankeschön für Ihr Vertrauen. Neue Crowd-Funding-Emission“.

Das Aktenzeichen des Urteils steht im Betreff.

Mit „Dank für Nichts“, damit man auch gleich ahnt, wie windig und halbseiden dieser Typ wohl sein mag, der lieber das Geld anderer Leute als sein eigenes anlegen möchte und dafür mit Kontoauszug-Spam wirbt.

BGH-Urteil, AZ I ZR 154/16

Donnerstag, 19. April 2018

Adblocker sind in der Bundesrepublik Deutschland zulässig. [Archivversion der Tagesschau-Meldung¹]

Sehr gut. Denn Adblocker sind und bleiben eine unentbehrliche Software zum Schutz der Privatsphäre und der Computersicherheit. Der Kommentar, den ich dazu schreiben müsste, ist zum Glück schon lange geschrieben, so dass ein kleiner Link ausreichen möge.

Den Vertretern der Presseverleger gefällt dieses Grundsatzurteil gar nicht, und es werden die ganz lauten „Argumente“ herausgeholt, um jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde nachzulegen:

Dazu gehöre auch Werbung. Werbeblocker, meint Rechtsanwalt Lehment, würden gegen die Pressefreiheit verstoßen: „Nicht nur die redaktionellen Inhalte, sondern auch die Werbeinhalte sind ausdrücklich vom Grundrechtsschutz umfasst: einmal als unentbehrliche Finanzierungsgrundlage, und zum anderen, weil sie selbst auch Nachrichten sind, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.“

Ein paar Worte für Presseverleger und den Axel-Springer-Verlag

Nun, meine werten Herren vom Axel-Springer-Verlag, die sie ihre eigenen Leser offenbar als Feinde betrachten und behandeln: Es gibt im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zwar eine Pressefreiheit als ihr Grundrecht, aber es gibt zum Glück für den nicht verlegerisch tätigen Rest der Bevölkerung noch kein „Grundrecht“ des Presseverlegers, dass alles in der Presse Veröffentlichte auch wahrgenommen und gelesen werden müsste. Ansonsten kämen die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland aus der gesetzlich erzwungenen Dauerlektüre auch gar nicht mehr heraus. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei der aus Drittquellen in ihre Websites eingebetteten Werbung nicht um passive Texte, sondern um aktiv im Webbrowser ausgeführten Programmcode handelt, der Schadsoftware nicht nur transportieren kann, sondern in der Vergangenheit immer wieder transportiert hat und der mit ausgefeilten, ja, hinterhältigen bis grenzkriminellen Trackingtechniken heimlich in die Privatsphäre von Lesern eindringt, gehe ich davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht ihre lächerliche Verfassungsbeschwerde zurückweisen wird.

Vielleicht sollten sie, meine werten Herren von Axel-Springer-Verlag, einfach damit aufhören, ihre Leser als Feinde zu behandeln und sich die Organisierte Kriminalität im Internet zu Freunden zu machen. Dann könnte es mit ihrem Geschäft gleich ein bisschen besser laufen. Oh, sie haben gar kein seriöses Geschäftsmodell mehr… nun gut, dann wünsche ich ihnen von ganzem Herzen viel Freude mit dem Insolvenzverwalter! Möge ihnen die Wartezeit nicht zu lang werden!

Ach ja, und wo ich gerade ein bisschen persönlich werde: Bis dahin können sie sich ja noch einmal für das von ihnen lobbyistisch erwirkte „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ bei ihren Freunden in der Politik bedanken, mit dem sie zwei meiner Webprojekte, an denen mir wirklich etwas lag, kaputtgemacht haben, weil diese unter den von ihnen geschaffenen rechtlichen Rahmenbedinungen nicht mehr rechtssicher zu betreiben waren – und zwar völlig erwartungsgemäß ganz ohne, dass Google daraufhin gleich eine Rechtspflicht sah, mit ihnen Verträge abzuschließen und ihnen auch Geld dafür zu geben, dass Google ihnen Umsätze ermöglicht. Wissen sie eigentlich schon, dass nicht der Schwanz mit dem Hund, sondern der Hund mit dem Schwanz wedelt? Sie sitzen auch weiterhin mit ihren Freibiergesichtern an der Theke und verlangen vom Wirt auch noch Trinkgeld. Das zeigt Charakter. Und was für einen verkommenen, nichtsnutzigen, widerlichen Charakter! Gehen sie doch einfach nach drüben, wenn es ihnen im freien Internet nicht gefällt!

Sie, meine werten Herren Presseverleger, erwürgen mit aller ihrer Kraft das Internet. Da freut es mich, dass ihnen selbst auch langsam die Luft zum Atmen ausgeht.

Eine Aufforderung an alle anderen Menschen

Alle anderen Menschen fordere ich auf: Benutzen sie immer wirksame Werbeblocker im Webbrowser und schalten sie diese Werbeblocker niemals ab, weil sie jemand darum bittet! Warum? Darum, darum, darum, darum, darum, darum, darum, darum, darum, darum oder darum. (Diese Liste ist natürlich unvollständig und enthält nur größere Vorfälle.) Beim „Surfen“ im Web bieten Werbeblocker einen zuverlässigeren Schutz vor der Übernahme des Computers durch Kriminelle als so genannte „Antivirus-Programme“. Selbst das Landgericht Hamburg – von mir gern „liebevoll“ als „Hamburger Dunkelkammer“ bezeichnet – hat sich zu meiner großen Überraschung in einem seiner Urteile dieser Auffassung angeschlossen.

Lassen sie sich auf gar keinen Fall einschüchtern! Benutzen sie selbst dann weiterhin Adblocker, falls diese demnächst in der bundesrepublikanischen Lobbykratie gesetzlich verboten werden sollten! Verlassen sie sich unter keinen Umständen in dieser Sache auf „Informationen“ der Presseverleger und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, denn dort werden sie einseitig informiert, dort werden ihnen wichtige Tatsachen verschwiegen und sie werden zuweilen sogar offen belogen.

Übrigens: Das Web wird mit einem wirksamen Adblocker auch viel angenehmer, schneller und hübscher. 😉

¹Diese Archivversion ist übrigens erforderlich, weil im Großen und Ganzen die gleichen Presseverleger durch Lobbyismus dafür gesorgt haben, dass mit Rundfunkgebühren längst bezahlte Inhalte aus dem Internet gelöscht – oder in Verdummungsdeutsch: „depubliziert“ – werden müssen.

Urteil I ZR 65/14 vom 14. Januar 2016

Freitag, 15. Januar 2016

Hier geht es nicht um eine Spam, sondern um ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes; der Titel des Postings ist das Aktenzeichen. Vieles an diesem Text ist Rückblick. Und zwar Rückblick in hilflosem Zorn, der mittlerweile Lust an der Zerstörung bekommt, weil andere Abhilfe nicht mehr möglich zu sein scheint.

Facebook hat vor dem Bundesgerichtshof verloren.

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die auch immer wieder gern in fremdem Namen verfasste Spam von Facebook auch tatsächlich illegale Spam gewesen ist.

Welche Folgen hat das Urteil des Bundesgerichtshofes für Facebook?

Für Facebook hat dieses Urteil keine nennenswerten Folgen. Ein jahrelang durchgezogenes, auf klar illegalen (und damit: kriminellen sowie in ihrer Methodik von der organisierten Internet-Kriminalität abgeschauten) und zudem zutiefst asozialen Machenschaften basierendes Marketing führt in der Bundesrepublik Deutschland zu keinerlei Strafbarkeit. Die Gerichtskosten – für „normale“ Menschen sicherlich ein albtraumhafter Betrag – werden „aus der Portokasse“ bezahlt. Und sie werden selbstverständlich von der geringen Steuer abgesetzt, die Facebook in Irland zahlt. Einzige Einschränkung für Facebook: Das Unternehmen darf ab jetzt nicht mehr so vorgehen.

Um dieses Urteil zu fällen, hat das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland rd. fünfeinhalb Jahre gebraucht.

Es ist im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland zurzeit möglich, mit klar erkennbar illegalen Praktiken Milliardenumsätze zu machen, ohne dass das irgendeine Folge hat.

Ich finde das zum Erbrechen widerwärtig.

Worum es in diesem Verfahren und in diesem Urteil nicht ging, das sind die Speicherung und weitere Nutzung der klandestin über trojanische Apps ohne Einverständnis der Betroffenen aus Adressbüchern eingesammelten Mailadressen und weiteren personenbezogenen Daten. Diese neben der Spam ebenfalls klar illegale Praxis – zur Besänftigung der Hure Justitia, deren Waagschalen am liebsten durch Geldbündel bewegt werden: Ich bin kein Jurist und äußere diese Bewertung als juristischer Laie – kann fortgesetzt werden, damit ein Unternehmen ohne seriöses Geschäftsmodell, das mit illegalen Mitteln groß geworden ist, bei nächster Gelegenheit eine Zuordnung dieser personenbezogenen Daten zu vorgehaltenen pseudonymen Nutzerprofilen vornehmen kann, die über den so genannten „Facebook-Button“ systematisch erstellt wurden und werden. Diese illegale und zutiefst asoziale Praxis fand im Urteil des Bundesgerichtshofes nicht einmal eine Erwähnung, sie war nicht Verfahrensgegenstand. Sie kann ungestört weitergehen. Wenn irgendwann in rd. fünfeinhalb Jahren (oder vielleicht auch ein paar Jahre später) mal ein höchstinstanzlicher Richter der Bundesrepublik Deutschland feststellt, dass sie illegal ist, wird dieses Urteil ebenfalls keine Folgen haben. Weder für die Täter, noch für die Betroffenen.

Wer bei Facebook ist, ist Partner und Adressmateriallieferant eines illegal vorgehenden Unternehmens, dass aus einem durch Richterrecht geschaffenen rechtsfreien Raum heraus die Privat- und Intimsphäre von Menschen mit Füßen tritt. Ja, ich habe „Intimsphäre“ geschrieben. Das Wissen um geschäftliche und persönliche Kontakte ragt sehr weit ins Leben hinein.

Worum es in diesem Verfahren und in diesem Urteil ebenfalls nicht ging, ist die unternehmerische Ausspähung des Privatlebens von Menschen durch zur Installation angebotene (oder bei bereits bestehender Marktmacht: auf persönlichen Computern unlöschbar vorinstallierte) trojanische Apps. Es geht ebenfalls nicht um vergleichbare Machenschaften anderer Webanbieter, die vergleichbar asozial und illegal Postfächer mit Spam zuscheißen, um ihr unseriöses und menschenverachtendes „Geschäftsmodell“ voranzutreiben. Mir ist da vor allem LinkedIn sehr unangenehm aufgefallen. Auch diese Machenschaften werden also weitergehen. Nach dem gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofes ist ja jedem klar, dass auch jahrelanges klar illegales Vorgehen keinerlei Konsequenzen haben wird.

Dieses Urteil ist ein Signal. Es sagt: Wenn du ein Unternehmen bist, das asoziale und illegale Spam als Bestandteil seines „Geschäftsmodells“ sieht, dann ist das zwar nicht gestattet, aber ansonsten zunächst völlig folgenlos. Eine Einzelfallklärung dauert viele Jahre. Ihr Ergebnis führt zu keiner Strafe, zu keiner Haftung und zu keiner nennenswerten Auflage (wie zum Beispiel einer erzwungenen Datenlöschung) und damit Einschränkung der weiteren geschäftlichen Tätig- und Tätlichkeit. Wie Unternehmen – insbesondere S/M¹-Unternehmen ohne seriöses Geschäftsmodell – mit dieser durch Richterrecht geschaffenen Rechtslage umgehen werden, ist absehbar. Wenn nicht ein Hauch lobenswerten Anstands durch die Addiermaschine weht, die dort zu sitzen scheint, wo richtige Menschen ihr Gehirn haben, ist zum Beispiel die Fortsetzung der systematischen Spamwerbung durch LinkedIn eine sichere Wette.

Dieses Urteil hat Spam und vergleichbar klar illegale Formen der Reklame im Internet gesellschaftsfähiger gemacht. Das ist eine Wirkung, die sich niemand wünschen kann.

Ich finde das – ja, ich wiederhole mich – zum Erbrechen widerwärtig.

Wer eine Welt mit weniger (oder ohne) Spam haben möchte, statt eine Welt mit immer mehr Spam, der hat in dieser vom Bundesgerichtshof hergestellten Situation nur eine Möglichkeit: Die vollständige und ausnahmslose Ächtung aller Unternehmen, die auf Spam setzen oder auf Spam gesetzt haben sowie die vollständige und ausnahmslose Ächtung aller Menschen, die diese Unternehmen mit Adressmaterial und Daten beliefert haben und weiterhin beliefern. Letzteres ist kaum durchführbar. Es bedeutet Kontaktabbruch zu jedem Nutzer eines Smartphones.

Durchführbar ist es aber, die Accounts bei Unternehmen zu löschen, die klar auf illegale und asoziale Spam als Reklamemittel gesetzt haben. Mir fallen da Facebook und LinkedIn ein. Es sind die einzigen derartigen Unternehmen, von denen ich jemals solche Spam bekommen habe.

Ich fordere jeden Menschen dazu auf, Accounts bei den Spammern Facebook und LinkedIn zu löschen, und zwar am besten genau jetzt, in diesem Moment! Wer das nicht tut, ist ein Komplize von Spammern und damit genau so schlimm wie die Spam selbst.

Facebook-Nutzer, du bist die Spam! Wenn du das nicht sein willst, hast du es in der Hand, etwas Erfreulicheres zu werden. Anleitungen, wie man den Account löscht, findest du in diesem Internet. Facebook ist da eher weniger behilflich, habe ich mir sagen lassen…

LinkedIn-Nutzer, du bist die Spam! Wenn du das nicht sein willst, hast du es in der Hand, wieder in Anstand, Würde und Ehre zu leben. Anleitungen, wie man den Account löscht, findest du in diesem Internet.

Vom Recht haben wir jedenfalls nichts mehr zu erwarten.

(Und nein, nicht ein Wort in diesem Text ist satirisch gemeint.)

¹S/M ist übrigens meine Abk. für „social media“. Aus Gründen. Wer dabei spontan BDSM assoziert, hat meine Gründe verstanden.

Vakanz

Donnerstag, 20. Dezember 2012

Diese Spams sind dermaßen häufig, dass ich sie gar nicht mehr erwähnen mag:

Hochbezahlte Arbeit für Dich!
Hohes Nebeneinkommen in kurzer Frist

Unser Unternehmen stellt Dir zur Verfügung die ausgezeichnete Möglichkeit, mühelos bis 8.000€ pro Monat zu verdienen! Du kannst leicht und einfach mit unserem Unternehmen von 4.000€ bis 8.000€ pro Monat verdienen. Die Beschäftigung bei unserem Unternehmen wird nicht mehr als 2-3 Stunden Deiner Zeit 1-2 Mal in der Woche in Anspruch nehmen. Es besteht die Möglichkeit, die Beschäftigung bei unserem Unternehmen mit Deiner gegewärtigen Tätigkeit in Vereinbarung zu bringen! Für jeden ausgeführten Auftrag wird Deine Vergütung von 400€ bis 1.600€ ausmachen.

Deine Tätigkeit wird es sein, folgendes zu machen:

  • Unsere Firma schickt auf Dein Konto in der Bank eine Geldüberweisung in Höhe von 2.000€ bis 8.000€.
  • Nachdem die Geldüberweisung Deinem Bankkonto gutgeschrieben wurde, hebst Du das Geld in bar ab.
  • Deine Vergütung macht 20% von dem überwiesenen Betrag aus! – von 400€ bis 1.600€ kannst Du für Dich behalten!
  • Die restlichen 80% von dem überwiesenen Betrag sollst Du uns überreichen.
  • Falls Du den Auftrag gemäß unserer Anweisungen ausgeführt hast, führen wir die nächste Geldüberweisung auf Dein Konto in der Bank durch.

Die Beträge und die Anzahl der Geldüberweisungen können verschieden sein, alles hängt nur von Deinem Wunsch und von Deinen Möglichkeiten ab! Die Beschäftigung bei uns ist auf dem Territorium der Europäischen Union und Deutschlands unbenommen und absolut dem Recht entsprechend.

Wenn Du bereit bist zu verdienen, schreibe uns auf die E-Mailadresse: de (at) nlix (strich) group (pinkt)com. Wir setzen uns zum baldmöglichsten Zeitpunkt mit Dir in Verbindung und teilen Dir die ausführliche Information mit.

Die Anzahl von Stellenangeboten ist beschränkt, darum melde Dich schnellstmöglich bei uns!

Ihre E-Mailadresse haben wir aus offenen Quellen genommen. Falls Sie diese E-Mail unerwünscht bekommen haben, bitten wir Sie um Entschuldigung. Wenn Sie Ihre E-Mailadresse aus unserem Verteiler streichen möchten, senden Sie uns eine leere E-Mail auf folgende E-Mailadresse: del (at) nlix (strich) group (punkt) com.

Falls jemand – obwohl schon beim Überfliegen dieser kriminellen Spam klar wird, dass man Geldwäsche für Verbrecher betreiben soll – allen Ernstes darüber nachdenkt, dass das ja ein ganz attraktives Angebot wäre und dass man sich vielleicht mit seiner Arglosigkeit herausreden könnte: Gemäß eines aktuellen Urteiles des Bundesgerichtshofes ist man für den dabei entstehenden Schaden in voller Höhe zivilrechtlich haftbar. Die Strafsache wegen Geldwäsche, Beihilfe zum Betrug und Verstoß gegen das Kreditwesenkontrollgesetz kommt natürlich noch dazu. Das Geld ist weg, aber dafür ist eine Vorstrafe da. Unterdessen verprassen die Kriminellen das über Western Union oder MoneyGram transferierte Geld von der Polizei unbehelligt für ihren verfeinerten Lebensstil.

Nur, um das noch einmal deutlich angemerkt zu haben, wenn ich im Moment schon kaum zum Schreiben komme.