Unser täglich Spam

Aus dem Internet frisch auf den Tisch. Köstlich und aromatisch.


Az.: 11 O 47/21

Donnerstag, 2. September 2021, 15:55 Uhr

Dies ist keine Spam, sondern ein Hinweis auf einen in meinen Augen lesenswerten Artikel.

Es ist immer wieder erstaunlich, auf was für Ideen windige Geschäftsleute kommen, um Menschen mit Reklame zu belästigen. Banküberweisungen zum Beispiel:

Unternehmen dürfen nicht unaufgefordert einen Cent an Verbraucher überweisen, um deren Kontoauszüge als Werbefläche zu nutzen. Dieses Vorgehen stellt eine unzumutbare Belästigung dar, entschied das Landgericht Wiesbaden in einem Urteil vom 1. Juni 2021 im Fall eines Vermögensanlagevermittlers. In dem betreffenden Fall hatte ein Wettbewerber Kenntnis davon erlangt, dass ein Vermögensanlagevermittler Ein-Cent-Beträge an verschiedene Verbraucher in ganz Deutschland überweist. Der Verwendungszweck der Überweisung führte dann die Website des Vermittlers und den Namen des Unternehmens auf. Außerdem hieß es: „Dankeschön für Ihr Vertrauen. Neue Crowd-Funding-Emission“.

Das Aktenzeichen des Urteils steht im Betreff.

Mit „Dank für Nichts“, damit man auch gleich ahnt, wie windig und halbseiden dieser Typ wohl sein mag, der lieber das Geld anderer Leute als sein eigenes anlegen möchte und dafür mit Kontoauszug-Spam wirbt.

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