Unser täglich Spam

Aus dem Internet frisch auf den Tisch. Köstlich und aromatisch.


Schlagwortarchiv „Anwalt“

Vorname Nachname Ihre Abrechnung 60600263 vom 26.04.2016

Dienstag, 26. April 2016

Diese Spams sind die Pest des heutigen Tages. Es gibt unglaublich viel davon.

Anstelle von „Vorname Nachname“ stand hier der richtige bürgerliche Name des Empfängers. Den hätte der Spammer zwar auch in das Empfängerfeld schreiben können, aber in der Betreffzeile wirkt es nun einmal alarmierender, und alarmieren will dieser Spammer. Denn er hat frische Schadsoftware anzubieten, die man sich nach einer Überrumpelung installieren soll, indem man einen Mailanhang öffnet.

Von: Rechnungsstelle Amazon AG <ebay (at) ebay (punkt) de>

So so, eBay und Amazon sind neuerdings fusioniert… schade eigentlich, dass die das selbst noch gar nicht gemerkt haben. :mrgreen:

Der Spammer will hier natürlich die Kunden zweier beliebter Websites erreichen und zur Installation von Schadsoftware motivieren – aber die Art, wie er es getan hat, ist so, als würde in einer Absenderadresse als Klarname „etwas bei Volkswagen“ angegeben, und dazu eine Mailadresse in der BMW-Domain. Wenn man so etwas sieht, kann man sofort Zuckungen im Löschfinger bekommen. Es handelt sich ganz sicher um eine Spam von Kriminellen, deren Absender gefälscht ist.

Es gibt genau die gleiche Masche (mit geringfügigen Änderungen, aber ebenfalls mit dem Merkmal der erwähnten Anschrift) auch als angebliche Mail mit dem Absender „Rechtsanwalt GiroPay AG“ und der gefälschten Absenderadresse service (at) giropay (punkt) de und vermutlich in einigen weiteren Geschmacksrichtungen mehr.

Sehr geehrte(r) Vorname Nachname,

leider haben wir festgestellt, dass unsere Zahlungsaufforderung NR606002630 bisher ergebnislos blieb. Heute gewähren wir Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit, den nicht gedeckten Betrag der Firma Amazon AG zu begleichen.

Ganz schlimme Zahlungsaufforderung. Sie hat eine Nummer. Denn Nummern sind wichtig. Um was geht es? Steht da nicht. Von wann ist sie? Steht da nicht. Objektiv steht da gar nichts und man soll völlig grundlos Geld bezahlen – wenn man mal von dem kleinen Patzer des Autors absieht, dass man „nicht gedeckte Beträge von Amazon begleichen“ kann. Schön, dass man seinen Beitrag dazu leisten darf, Amazon vor der Insolvenz zu bewahren.

Niemand würde sich so unklar ausdrücken, wenn es um Geld geht.

Nachdem so wenig Konkretes gesagt wurde, hat der Spammer allerdings auch etwas Konkreteres mitzuteilen – auch wenn der Empfänger das schon längst kennt:

Verbindliche Personalien:

Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Wohnort

Tel. Telefonnummer

Hier steht im Original der Name und die korrekte Anschrift des Empfängers nebst seiner korrekten Telefonnummer. Ich habe zurzeit mehrere derartiger Spams von Lesern, die allesamt eine korrekte Anschrift und eine korrekte Telefonnummer enthalten. Wo die Daten herkommen, ist mir zurzeit unklar – aber Spammer sind seit mehreren Jahren darum bemüht, auf allen nur denkbaren Wegen zu möglichst vielen Mailadressen weitere Daten zu erhalten und in großen Datenbanken zusammenzuführen. Meine spontane Vermutung ist, dass diese Daten über trojanische Apps aus Smartphone-Adressbüchern abgegriffen werden. In einem Fall war die angegebene Telefonnummer seit mindestens einem Jahr nicht mehr aktuell (das Mobiltelefon ging verloren). Der Datenbestand, aus dem sich die Spammer bedienen, scheint also mindestens ein Jahr alt zu sein. Allerdings sind auch viele Adressbücher in Smartphones nicht die Aktuellsten. Näheres dazu kann ich aber erst sagen, wenn mir ein paar Fälle bekannt sind, in denen die Quelle der Daten völlig klar ist, weil zum Beispiel eine ganz spezifische, nur in einem Kontext verwendete E-Mail-Adresse vom Spammer verwendet wurde, so dass man der Sache auf die Spur kommen kann.

Wer hierzu weitere Hinweise geben möchte, kann einfach einen Hinweis in den Kommentaren geben, so dass alle Leser etwas davon haben. Ich gehe davon aus, dass Millionen von diesen Spams unterwegs sind – und ich selbst habe „leider“ nur eine nicht-personalisierte mit der gleichen Schadsoftware-Brut. (Wer nach einer solchen Spam zu Recht etwas paranoid geworden ist: Natürlich kann man sich hier einfach einen Namen und eine Mailadresse für den Kommentar ausdenken, eine Registrierung ist nicht erforderlich.)

Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum Datenschutz wichtig ist. Eine ansonsten ganz durchschnittliche Schadsoftware-Spam wird ungleich gefährlicher, wenn sie mit solchen Daten personalisiert wurde.

Aufgrund des andauernden Zahlungsverzug sind Sie verpflichtet dabei, die durch unsere Inanspruchnahme entstandene Gebühren von 44,40 Euro zu bezahlen. Bei Fragen oder Unklarheiten erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb von drei Werktagen. Um weitete Kosten auszuschließen, bitten wir Sie den ausstehenden Betrag auf unser Konto zu überweisen. Berücksichtigt wurden alle Zahlungseingänge bis zum 25.04.2016.

So so, Kontaktaufnahme in drei Tagen – und eine Kontaktmöglichkeit ist nicht angegeben. Dafür wird es richtig teuer. Wofür, wird nicht gesagt. Sind halt Gebühren. Die entstehen halt. Wisst schon. Wer erschrocken ist und von seiner leichten Panik verdummt etwas Näheres erfahren möchte…

Eine vollständige Kostenaufstellung Nr. 606002630, der Sie alle Positionen entnehmen können, fügen wir bei.

…muss einen Anhang einer E-Mail öffnen, die mit gefälschtem Absender einen falschen Eindruck erwecken will, um rauszukriegen, um was zum hackenden Henker es hier überhaupt geht.

In den mir vorliegenden E-Mails ist dieser Anhang ein ZIP-Archiv, in dem ein ZIP-Archiv liegt, in dem eine ausführbare Datei für Microsoft Windows liegt. In einem Exemplar gibt es keine doppelte Verpackung, sondern nur eine einfache. In keinem Fall handelt es sich um ein Dokument, auch wenn das Piktogramm einen falschen Eindruck vom Charakter der Datei erwecken will.

Es handelt sich völlig klar um Schadsoftware. Diese wird zurzeit von den meisten Antivirus-Programmen nicht als Schadsoftware erkannt. Wer sich auf diesen Schutz verlassen hat, ist verlassen. So genannte Antivirus-Programme funktionieren nämlich nicht. Und wenn man sich wegen dieser Programme sicher fühlt und deshalb glaubt, unüberlegt handeln zu dürfen, sind diese Programme sogar gefährlich und arbeiten der Organisierten Kriminalität zu.

Deshalb ist es wichtig, dass man derartige Spam selbst erkennt und niemals darin herumklickt, sondern sie löscht. (Wer mag, kann natürlich gern zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten, aber über die Ermittlungschancen sollte man sich keine Illusionen machen.) Grundsätzlich sollte niemals ein E-Mail-Anhang geöffnet werden, der nicht vorher explizit und über einen anderen Kanal als E-Mail abgesprochen wurde – und niemand sollte sich vom Absender einer Mail verblenden lassen, denn dieser ist beliebig fälschbar¹.

Wir erwarten die Zahlung bis zum 28.04.2016 auf unser Bankkonto. Falls wir bis zum genannten Termin keine Überweisung einsehen, sehen wir uns gezwungen Ihre Forderung an ein Gericht abzugeben. Alle damit verbundenen Zusatzkosten werden Sie tragen.

Jedes Unternehmen, das auch Geld bekommen möchte, würde an dieser Stelle seine Bankverbindung und den Betrag angeben. Der Spammer will aber nur, dass ein Anhang geöffnet wird.

Sollten Sie den Rechnungsbetrag bereits vorab an uns gezahlt haben, ist dieses Schreiben nur für Ihre Unterlagen bestimmt. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Klar, eine E-Mail nur für meine Unterlagen… 😀

Und die Fragen stellt man wo? Ach, Kontaktdaten gibts keine.

Mit freundlichen Grüßen

Rechnungsstelle Silas Krantz

„Freundlich“ wie eine Ohrfeige

Dein Schadsoftware-Spammer mit dem aktuellen Erpressungstrojaner

¹Die ganzen Internet-Unternehmen könnten damit anfangen, ihre Mail digital zu signieren, um dieser Form der Kriminalität (und dem Phishing) nach und nach das Wasser abzugraben. Sie tun dies nicht. Die technische Lösung für die digitale Signatur von E-Mail steht seit 25 Jahren jedem zur Verfügung, der sie nutzen möchte. Sie tun dies trotzdem nicht. Die technische Lösung steht seit über anderthalb Jahrzehnten in freier und kostenlos nutzbarer Form jedem zur Verfügung, der sie nutzen möchte. Sie tun dies trotzdem nicht. Die ganzen Unternehmen, die sich angesichts der gegenwärtigen Kriminalität aus nicht nachvollziehbaren Gründen (ich nenne sie einfach mal in Ermangelung besserer Erklärungen Verantwortungslosigkeit und Arschlochhaftigkeit) weigern, ihre Kunden zu schützen, indem sie den Verfasser und unverfälschten Inhalt ihrer E-Mails überprüfbar sicherstellen, tragen eine erhebliche Mitschuld am Erfolg der gegenwärtigen Internet-Kriminalität, vom Phishing bis zum Erpressungstrojaner.

Danke an die diversen Einsender dieser wirklich gefährlichen Spam! Ein spezieller Dank geht an Hans.

Faxnachricht – Rechtsanwaltskanzlei

Dienstag, 7. Oktober 2014

Aber das ist doch eine E-Mail, kein Fax… 😀

Sehr geehrte,

Oh, wie persönlich. :mrgreen:

in Ihren Angelegenheiten überreichen wir zunächst Verfügungen des Gerichts nebst einem Schriftsatz des Jobcenters.

In irgendwelchen Angelegenheiten wird irgendwas überreicht. Welche Angelegenheiten das sind, ist ebenso unerwähnt wie die Antwort auf die Frage, wer hier was in einem E-Mail-Fax überreicht. Zielgruppe derartiger Überrumpelungen sind nach Durchlauf der Schulbildung juristisch völlig ahnungslose Menschen, die Angst bekommen, wenn sie Wörter wie „Anwalt“, „Jobcenter“ oder „Gericht“ lesen. Die sollen…

Ebenfalls fügen wir unsere Erwiderungen bei. Wir haben die Klagen nun zurückgenommen.

…den Anhang dieser Spam aufmachen. Das ist eine Datei, deren Dateiname auf .doc.zip endet, und in diesem ZIP-Archiv liegt eine Datei, deren Dateiname auf .doc.exe endet. Es handelt sich nicht um ein Dokument für Microsoft Word – das übrigens ebenfalls niemals geöffnet werden sollte, wenns mit derartiger Spam kommt, weil das gefährlich genug wäre – sondern um eine ausführbare Datei für Microsoft Windows, die von unbekannten Leuten unter einem fadenscheinigen Vorwand mit einer illegalen und asozialen Spam zugestellt wurde.

Es ist aktuelle Schadsoftware, die zurzeit von weniger als zehn Prozent der gängigen Antivirus-Programme als solche erkannt wird. Das Antivirus-Programm bietet einmal mehr keinen sicheren Schutz. Wer einen Doppelklick auf das Piktogramm eines Word-Dokumentes im ZIP-Archiv gemacht hat, hat jetzt einen Computer anderer Leute auf dem Schreibtisch stehen.

Darum ist es erforderlich, solche Spam selbst – mit dem besten Antivirus-Werkzeug der Welt, dem menschlichen Gehirn – als Spam zu erkennen und sie zu löschen, statt darin rumzuklicken. Die Überrumpelung des Empfängers zum Klicken und Installieren von Schadsoftware ist der einzige Grund für diese Spam. Die ganzen Formulierungen…

Die Beklagte wird sich für die Durchführung des Widerspruchsverfahrens wieder bei uns melden.

Wir kommen sodann auf die Sache zurück.

…die mit ganz vielen Wörtern gar nicht sagen, die nicht nur nicht verraten, um welche Sache es wann gegen wen ging, sondern auch darüber schweigen…

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Rechtsanwaltskanzlei

…welcher Rechtsanwalt das überhaupt sein soll, sie sollen nur einschüchtern, weil die Verbrecher wissen, dass Angst den Verstand ausschaltet. Denn ein Mensch mit Verstand, der ohne Angsthebel eine obskure Datei von einem völlig Unbekannten mit einer dummen, anonym formulierten E-Mail bekommt, wird gewiss kein Programm aus dieser Datei ausführen.

Übrigens: Echte Rechtsanwälte schreiben Briefe, die im Briefkasten landen – und wenn sie diese vorab als E-Mail zustellen, steht immer eine Telefonnummer für Rückfragen und die Anschrift des Rechtsanwaltes drin. Anonymität in der E-Mail ist ein sicheres Zeichen für Spam.

Anwaltschaft Kostenrechnung 01.07.2013 Apodiscounter Online GmbH AG

Montag, 1. Juli 2013

Vorab: Diese Mail kommt von keinem Anwalt, sondern von Verbrechern. Sie enthält Schadsoftware im Anhang – oder zumindest einen Versuch, im Anhang Schadsoftware zu transportieren. Den Anhang nicht öffnen! Die Mail löschen! Durchatmen! Lächeln! Es ist ein schöner Sommerabend…

Absender des kriminellen Bullshits ist „Anwalt Christina Müller“ mit der zum Zwecke der Mitteilung eines Juristen wenig überzeugenden Absenderadresse lessthanfrank (at) hotmail (punkt) com. Die Spam wurde wirklich über eine Microsoft-IP versendet, von daher scheint hier eine Hotmail-Adresse aktiv für Spam missbraucht zu werden. Meine Abuse-Mail an Microsoft ist natürlich schon draußen, aber viele tausend Spams sind wohl auch schon draußen, und das ist ganz sicher nicht die einzige Mailadresse, die von den Spammern benutzt wird. Microsoft hat sich auch schon mechanisch bei mir bedankt… 😉

Guten Tag,

Wir haben keine verdammte Ahnung, wie die Empfänger heißen. Das ist sicherlich etwas erstaunlich, denn wir sind…

unser Anwalt-Büro wurden [sic!] heute am 01.07.2013 vom Unternehmen Apodiscounter Online GmbH AG gebeten Ihre finanziellen Interessen in Ihrem Fall zu schützen.

…ganz wichtige Anwälte (ohne Kanzlei, ohne Homepage, ohne Anschrift), die sicherlich eine Sache gegen eine Person haben und nicht gegen eine Mailadresse. Das eine oder andere Komma fehlt uns auch manchmal, aber das fällt ja kaum noch auf.

Sie erhalten dieses Schreiben als letzte Möglichkeit Ihre ausstehende Rechnung zu begleichen. Danach wird ohne weitere Schreiben ein Gerichtsverfahren gegen Sie angestrebt.

Als so richtig tolle Anwälte wissen wir natürlich nicht, was ein gerichtliches Mahnverfahren ist und sprechen deshalb von einem „Gerichtsverfahren“. Weil wir eben so richtige Spezialexperten sind. Das macht aber nichts, denn die meisten Menschen in Deutschland sind juristisch völlig ungebildet und lassen sich von solchen Ankündigungen auch dann noch erschrecken, wenn der Substanzmangel im betrügerischen Versuch derart gravierend ist, dass man vor Lachen kaum noch atmen kann.

Mit dem online abgeschlossenem Vertrag vom 29.05.2013 haben Sie sich rechtlich verpflichtet [sic!] die Summe in Höhe von 393,00 Euro an Apodiscounter Online GmbH AG zu überweisen. Die Lieferung erfolgte an die angegebene Adresse und ist nachweisbar.

Toll, die haben eine „angegebene Adresse“, aber da ist mein Name nicht dabei. Das muss wohl ein Postfach sein. Aber „nachweisbar“ ist das. :mrgreen:

Kosten unserer Beauftragung und die gesetzlichen Verwarnungen:
21,00 Euro (Pauschale nach § 9 Abs. 1 und 2)
17,00 Euro (Leistungen nach 2112)

„Leistungen nach 2112″ finde ich besonders „gut“ gelungen. Was soll das denn sein? Meint ihr vielleicht den §2112 BGB mit dem Verfügungsrecht des Vorerben? Oder ist das so etwas ähnliches wie 4711, nur nicht annähernd wohlduftend? :mrgreen:

Die Rechnung haben Sie bis heute nicht an das Konto von Apodiscounter Online GmbH AG übertragen. [sic!] Außerdem sind Sie gezwungen [sic!] die Ausgaben unserer Beauftragung im vollen Umfang zu bezahlen.

Genau richtig für Leute, die Rechnungen nicht bezahlen, sondern einfach übertragen – und aus diesem Grunde weder eine Bankleitzahl noch eine Kontonummer benötigen.

Wir bitten Sie, den fälligen Betrag in Höhe von von 534,79 Euro so bald wie möglich auf das Bankkonto von Apodiscounter Online GmbH AG zu überweisen.

Hui, ein Anwaltsschreiben, das mir ein „Gerichtsverfahren“ androht, aber keine Fristsetzung enthält. Wie überzeugend!

Aber dafür lernen wir jetzt mal, wie diese Spezialanwälte rechnen. Denn das ist ganz großes Kino. Zum Rechnungsbetrag von 393 Euro kommen einmal 21 Euro Pauschale für Bullshit und einmal 17 Euro für 4711 oder eine andere Ziffernfolge. Das wird dann fröhlich in folgender Weise addiert:

  393,00
+  21,00
+  17,00
--------
  534,79

Sollten hier Schüler der dritten Klasse mitlesen, die ihre im Rechenunterricht erworbenen Kenntnisse einmal praktisch einsetzen wollen: Findet den Fehler in dieser Rechnung und führt sie richtig aus. Wenn ihr alles richtig gemacht habt, müsste dabei 431,00 herausgekommen sein. Ihr seid im Rechnen qualifizierter als diese „Anwälte“, die zwar auf einen in Gelddingen machen, aber mit einfachem Addieren so überfordert sind, dass sie sich um 103,79 Euro verrechnen. 😯

Die Kontonummer und weitere Einzelheiten Ihrer Bestellung sind im Anhang. Für den Eingang des Betrags setzten wir Ihnen eine letzte Zeitfrist bis zum 08.07.2013.

Ach, da ist sie ja, die Frist. Wie niedlich, wenn auch etwas sittenwidrig kurz gesetzt. Und alles Weitere gibts im Anhang, den man jetzt möglichst schnell, am besten in gedankenloser Panik, aufmachen sollte. Der besteht übrigens bei meinem Exemplar des Bullshits aus einem ZIP-Archiv, in dem ein kaputtes [!] ZIP-Archiv liegt. Ob hier ein Fehler eines gängigen Unzippers ausgenutzt werden soll, oder ob die Skriptkünste der Verbrecher beim Kampf gegen die Antivirusprogramme einfach mal wieder versagt haben, kann ich natürlich nicht beurteilen. Der für mich völlig funktionslose Müll wird zurzeit nur von einem Zwanzigstel der gängigen Virenchecker als möglicher Schädling erkannt.

Typischerweise kommen solche Mails mit einer ausführbaren Datei für Microsoft Windows im Anhang – und wer die unter Microsoft Windows öffnet, der hat hinterher einen Rechner anderer Leute auf dem Tisch stehen, und diese Leute führen nichts Gutes im Schilde…

Mit verbindlichen Grüßen
Christina Müller Anwalt Buro [sic! Ohne ü.]

Unter Erbietung meiner vorzüglichsten Hochachtung
verbleibe ich als Ihr

Nachtwächter
Nach Diktat verreist

(Deutsche Übersetzung der Grußformel: Leck mich dort, wo die Sonne nicht hinscheint, Idiot!)

Ermittlungsverfahren gegen Sie

Montag, 25. Oktober 2010

Spammer's Hall of Shame: Zahlen Sie umgehend und völlig grundlos hundert Euro wegen einer angeblichen Verletzung der Verwertungsrechte der Firma Videorama GmbH! Mit unfreundlichen Grüßen! Ein angeblicher Anwalt

In die Hall of Shame kommen nur die ganz Harten. Die, bei denen sich der mutige Einsatz von Technik und das Streben nach gestalterischer Exzellenz mit unfassbarer Stümperei paart. Die, bei denen die Worte erst einmal Luft holen müssen, ehe sie das Gesehene beschreiben können. Die, bei denen die Dreistheit und Dummheit das gewöhnliche Maß der Dreistheit und Dummheit in der Spam weit hinter sich lassen. Wenn du hier landen willst, Spammer, denn musst du dir schon Mühe bei deiner Müllproduktion geben…

DISCLAIMER: Diese Spam mit besonders ranzigen Geschmack wurde mir von einem Menschen zugesteckt, der das Internet ausschließlich über das Netzwerk einer großen deutschen Universität verwendet (kein persönlicher Internetanschluss) und deshalb niemals eine individuell identifizierbare IP-Adresse bei seiner Internet-Nutzung hat. Die bedrohlich klingenden Aussagen in der zitierten Spam sind also mit Sicherheit erlogen – zumal bei der Zuordnung eines Surfers zu einer IP-Adresse beim Zugangsprovider keine Mailadresse ermittelt werden könnte, sondern lediglich eine Postanschrift, so dass derartige Briefe immer mit der Sackpost kämen. Ob der in der Spam namentlich benannte Anwalt eine existierende Person ist oder ob es sich bei Videorama GmbH um die Firmierung einer wirklichen Unternehmung handelt, habe ich wegen eines Anfalles akuter Unlust nicht weiter recherchiert. Es wäre aber nicht das erste Mal, dass Spammer reale Namen und Firmierungen für ihre betrügerischen Drecksmails verwenden und auf diese Weise Namen und Firmierungen in den Schmutz ziehen.

Nachtrag: Der betroffene Rechtsanwalt gleichen Namens distanziert sich zurzeit auf seiner Homepage vom Missbrauch seines Namens für diese Betrugsmasche. Hier hat betrügerische Spam wieder einmal Schaden angerichtet und den Namen eines Menschen mit kriminellen Machenschaften verknüpft und damit beschmutzt. [Danke für den Hinweis an Schnurps]

Die folgende, HTML-formatierte Spam kommt mit dem Absender „Rechtsanwalt Florian Giese“, Mailadresse giese (at) ra-giese.info ins Postfach. Es ist davon auszugehen, dass auch andere Namen und Absenderadressen bei dieser Betrugsnummer verwendet werden:

Guten Tag,

Immer die gleichen Stümpereien! :mrgreen:

Wie immer in einer Spam ist es dem Absender nicht möglich, die vielen Empfänger seiner Drecksmails namentlich anzusprechen, und deshalb muss er unpersönlich bleiben. Obwohl doch angeblich laut Betreff ein „Ermittlungsverfahren gegen Sie“ eingeleitet wurde. Dabei wird doch wohl gegen eine Person ermittelt, nicht gegen eine Mailadresse, oder?! Schließlich…

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

…geht es ja um einen „ernsthaften“ Rechtsvorgang. 😀

Klar, dass dabei auch eine angemessene, eiskalte Sprache produziert werden muss, damit das überzeugend wirkt:

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

[Zeilenumbrüche aus dem Original übernommen, die Absender dieser HTML-formatierten Mail wissen offenbar nicht, wie man in einer HTML-formatierten Mail angemessene Formatierung erreichen kann.]

Sogar das hübsche Sonderzeichen für die Paragrafen hat das Spammerchen hinbekommen. Leider war der Umlautbeauftragte der Kanzlei gerade im Urlaub, so dass die Werke nur durch die aufgeführten Paragrafen „geschutzt“ sind – und dieses „ß“ ist ja auch nicht gerade trivial, wenn man ein spammender Stümper ist. Zumindest das Letztere macht ja gar nichts, denn nach etlichen Reformen der nachreformierten Rechtschreibung wissen viele Menschen gar nicht mehr, wann diese völlig überflüssige Ligatur geschrieben wird und wann nicht.

Den Spammern sei an dieser Stelle empfohlen, sich von einem vierjährigen Nachwuchshacker erklären zu lassen, wie man HTML-Entities schreibt. :mrgreen:

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Ja, ist ja gut. Viele Paragrafen und eine „nachweisliche“ strafbare Handlung – nur bleibt ein bisschen offen, wer diese Handlung begangen haben soll. Fragt sich nur noch, wie „nachweislich“ das nun ist.

Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Oha, es wurde bei meinem Internetanschluss „dokumentiert“. Klar doch, das richtet sich an technische Laien – denn jeder Mensch mit einem Hauch von Grundlagenkenntnissen weiß, dass bestenfalls eine IP-Adresse auf der anderen Seite der Verbindung dokumentiert würde, die erst einmal über den Zugangsprovider zu einer Person zugeordnet werden müsste. Aber das kommt ja noch, wenn auch etwas unbeholfen…

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21

Die IP-Adresse ist beim konkreten Empfänger dieser Mail sehr durchschaubar falsch. Aber es richtet sich ja an technische Laien, und die wissen nun einmal nicht, wie man nähere Informationen herausbekommt, welche IP-Adressen von welchem Zugangsprovider verwendet werden. Erfahrene Menschen tippen whois -H 84.190.31.155 und lachen sich einen Ast wegen der dummen Lüge – denn in diesem Fall kam das Internet nicht über die Deutsche Telekom…

Doch die Unerfahrenen sollen hier gefangen werden, und dabei schrecken die Spammer auch nicht davor zurück, im Fahrwasser der kriminalisierenden Kampagnen der Inhalteindustrie mitzuschwimmen und freuen sich sehr über die in der Bundesrepublik politisch gewünschte Rechtsunsicherheit und Willkür in Sachen Internet. Da ist man auch um einen Link nicht verlegen, der dem Empfänger einen richtigen Schrecken einjagen soll:

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe [sic!] sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

Der Link geht im Original auf petanews.de und soll wohl noch einmal unterstreichen, wie teuer Verletzungen des Urheberrechts werden können – damit der Empfänger dieser kriminellen Spam auch schön eingeschüchtert werde. Denn wenn er eingeschüchtert genug ist – hier haben die spammenden Verbrecher tatsächlich einmal das gleiche Interesse wie die rechtlich legitimen Vertreter der Inhalteindustrie, denn wird er sich wohl auch über das folgende Angebot freuen:

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen [sic!],
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen [sic!].

Schon klar, so eine privatrechtliche Angelegenheit wie die nicht-lizenzierte Nutzungsform urheberrechtlich geschützter Werke führt auch dann noch zu Hausdurchsuchungen, wenn der Verstoß bereits „nachweislich“ (siehe oben) ist. Aber die Vorstellung, dass eine Horde von Polizeibeamten die Wohnung durchwühlt und möglicherweise einen Rechner beschlagnahmt, auf dem sich wirklich etwas finden ließe, ist eben sehr einschüchternd. Diese Vorstellung ist so einschüchternd, dass sich der davon eingeschüchterte Empfänger gar nicht mehr darüber wundert, dass er gar nicht mit Namen angesprochen wird, obwohl er doch einen solchen „Besuch“ in seiner Wohnung zu erwarten haben soll. Nein, der eingeschüchterte Empfänger bemerkt die ganzen, in kalter Sprache dargereichten Unstimmigkeiten nicht und will nur diesen Mist abwenden – hoffentlich nicht zu teuer…

Ob er allerdings eingeschüchtert genug ist, um bei den folgenden Zeilen nicht ein bisschen stutzig zu werden:

Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 [sic! Das war beim Empfang der Spam bereits Vergangenheit!] sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet [sic!] und
fur Jedermann anonym [sic! Reklametext abgeschrieben?] an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung (at) ra-giese (punkt) info

Nicht nur, dass dieser angebliche „Rechtsanwalt“ es völlig versäumt hat, eine Telefonnummer und eine Anschrift seiner „Kanzlei“ anzugeben, was „echte“ Anwälte nach meinen Erfahrungen auch im Mailverkehr immer tun, um schnelle Rückfragen und eventuell eine Rückfrage bei der Anwaltskammer zu ermöglichen. Nein, dieser angebliche „Rechtsanwalt“ hat auch kein Bankkonto und bevorzugt den Geldtransfer über ein anonymisiertes Verfahren – vermutlich, weil er immer noch rechtskundig genug ist, um zu wissen, dass sonst bald die Polizei vor seiner Tür stünde, weil die zuständige Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmäßigen Betruges ermittelte.

In welcher Weise man ihm das Geld anonymisiert zusteckt…

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de

…ist diesem „Anwalt“ vollkommen gleichgültig, so lange es nur so anonym wie Bargeld bleibt und die Ermittlungen gegen ihn ins Leere laufen lässt. Denn das ist der Grund, weshalb er lieber darauf verzichtet, wie ein normaler Gewerbetreibender ein Konto bei einem Kreditinstitut zu eröffnen und seinen Geldverkehr darüber zu erledigen: Er ist ein Betrüger. Und als Betrüger möchte er doch schön im Schutz maximaler Anonymität bleiben und da ist die Eröffnung eines Bankkontos eher kontraproduktiv.

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Ob man dabei „sein Aktenzeichen“ angibt oder nicht (es hat ja eh jeder Empfänger das gleiche „Aktenzeichen“), ist diesem Betrüger übrigens wumpe. Für ihn zählt nur, dass er irgendwo auf der Welt das so ergaunerte Geld abholen kann, um sich damit seinen gehobenen Lebensstil zu finanzieren.

Damit ein eingeschüchterter Empfänger diesen Gedanken gar nicht erst denkt, nun noch ein paar einschüchternde Worte…

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben (oder gleichwertiges [sic!] Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell [sic!]
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg. [sic!]

…und fertig ist die betrügerische Mail, mit der den Leuten Geld aus der Tasche gezogen werden soll, nachdem die Inhalteindustrie sich in ihren medialen Kampagnen so viel Mühe gegeben hat, auch kleinste Urheberrechtsverstöße über jedes vernünftige Maß zu kriminalisieren, so dass sich in der Folge wohl beinahe jeder Internetnutzer etwas unwohl fühlt. Etwas zynisch würde ich fast sagen: Da wächst zusammen, was zusammen gehört.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese

Wie wenig Achtung in dieser Hochachtung steckt, spiegelt sich in der dummen Masche!

Dank an M.