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Schleichwerbung für Nestlé in Social-Media-Kanälen der Bundesregierung

Donnerstag, 6. Juni 2019, 15:32 Uhr

Mittlerweile scheint man auch bei der Bundesregierung Schleichwerbezeit buchen zu können, wie der folgende Tweet über den verifizierten, offiziellen Twitter-Kanal des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zeigt:

Weniger #Zucker, Fette und #Salz in Fertigprodukten – dafür setzt sich BMin @JuliaKloeckner mit der #Reduktion|s- und #Innovationsstrategie ein. Dass dies geht, zeigt @NestleGermany, die die Strategie unterstützen. Sie haben 10% der Inhalte reduziert; weitere 5% sollen folgen.

Zum Tweet gehört auch ein kurzes Nestlé-Reklamevideo mit Bundesministerin Julia Klöckner (CDU) (unter diesem Link gibt es auch eine Download-Möglichkeit):

Das eigentliche Video ist von mir nicht geschnitten worden, ich habe nur ein paar Texttafeln dazu gesetzt, um den Kontext eindeutig zu machen.

Meine Fragen zu diesem Vorgang:

  1. Wie viel Geld muss man bezahlen, um auf offiziellen Kanälen der Bundesregierung derartige Schleichwerbung zu machen und auf welches Konto muss man dieses Geld überweisen?
  2. Ist es möglich, die Kosten für eine derartige Schleichwerbung von der Steuer abzusetzen?
  3. Wie viel Geld kostet es zusätzlich, zur Schleichwerbung einen lächelnden Bundesminister oder eine lächelnde Bundesministerin zu bekommen, und welche Bundesminister oder Bundesministerinnen stehen dafür zur Verfügung? Bekommt man bei entsprechender Zahlung auch die Bundeskanzlerin oder den im öffentlichen Ansehen und damit in der Reklamewirkung ungleich höher stehenden, werten Herrn Bundespräsidenten? Gibt es irgendwo eine Angebots- und Preisliste? Ich habe auf der Website der Bundesregierung mithilfe der Suchfunktion keine Preislisten finden können, was ich übrigens schon wettbewerbsrechtlich für etwas fragwürdig halte.
  4. Gibt es inhaltliche Grenzen für diese Form der Schleichwerbung, die nicht mit einer Erhöhung des Preises aufgehoben werden können? Geht zum Beispiel auch Werbung für giftige Substanzen und/oder legale Rauschmittel?
  5. Auf Grundlage welcher gesetzlichen Regelung ist es für die Bundesregierung zulässig, eine solche Reklame nicht als „Werbung“ kennzeichnen zu müssen?
  6. Gibt es schon vor der nächsten Wahl ein wirksames und legales Mittel gegen den sehr aufdringlichen Bananengeschmack, den ich seit ein paar Stunden im Mund habe?

Mit zwar formal höflichem, aber nicht aufrichtigen Dank an die gegenwärtige Bundesregierung für die Nichtbeantwortung solcher Fragen.

Nachtrag 17:20 Uhr – Jetzt ist es bundesministeriell offiziell, ich verbreite diese Hate Speech (Dauerhaft archivierte Version des Artikels auf der Website eines Presseverlegers):

Klöckner verteidigte das Video und bezeichnete die Kritiker als „Hatespeaker“

Damit wird auch endlich mal klar, was von diesen Politikspammern bei der immer wieder höchst populistisch eingeforderten Bekämpfung von „Hate Speech“ beseitigt werden soll: Kritik an der gegenwärtigen politischen Gestaltung der Bundesrepublik Deutschland und den dafür verantwortlichen Personen.

Ein Kommentar für Schleichwerbung für Nestlé in Social-Media-Kanälen der Bundesregierung

  1. Hassender Hase Hassan sagt:

    Lobbyismus ist doch was feines. Bei der angestrebten weiteren Liberalisierung des brutalkapitalistischen Wirtschaftssystems wird der Staat dann ohnehin nur noch eine Nachtwächterfunktion haben (und ich meine nicht die aus dem Mittelalter sondern eher so eine romantisierte wie bei Stadtführungen, nett anzusehen, hat es mal gegeben jetzt eher ein Gag)…
    das einzig tröstliche bislang: bei allem Reichtum und aller Macht, am Ende beißen auch die Bonzen in Gras!

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