Unser täglich Spam

Aus dem Internet frisch auf den Tisch. Köstlich und aromatisch.


BGH-Urteil, AZ I ZR 154/16

Donnerstag, 19. April 2018, 22:41 Uhr

Adblocker sind in der Bundesrepublik Deutschland zulässig. [Archivversion der Tagesschau-Meldung¹]

Sehr gut. Denn Adblocker sind und bleiben eine unentbehrliche Software zum Schutz der Privatsphäre und der Computersicherheit. Der Kommentar, den ich dazu schreiben müsste, ist zum Glück schon lange geschrieben, so dass ein kleiner Link ausreichen möge.

Den Vertretern der Presseverleger gefällt dieses Grundsatzurteil gar nicht, und es werden die ganz lauten „Argumente“ herausgeholt, um jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde nachzulegen:

Dazu gehöre auch Werbung. Werbeblocker, meint Rechtsanwalt Lehment, würden gegen die Pressefreiheit verstoßen: „Nicht nur die redaktionellen Inhalte, sondern auch die Werbeinhalte sind ausdrücklich vom Grundrechtsschutz umfasst: einmal als unentbehrliche Finanzierungsgrundlage, und zum anderen, weil sie selbst auch Nachrichten sind, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.“

Ein paar Worte für Presseverleger und den Axel-Springer-Verlag

Nun, meine werten Herren vom Axel-Springer-Verlag, die sie ihre eigenen Leser offenbar als Feinde betrachten und behandeln: Es gibt im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zwar eine Pressefreiheit als ihr Grundrecht, aber es gibt zum Glück für den nicht verlegerisch tätigen Rest der Bevölkerung noch kein „Grundrecht“ des Presseverlegers, dass alles in der Presse Veröffentlichte auch wahrgenommen und gelesen werden müsste. Ansonsten kämen die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland aus der gesetzlich erzwungenen Dauerlektüre auch gar nicht mehr heraus. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei der aus Drittquellen in ihre Websites eingebetteten Werbung nicht um passive Texte, sondern um aktiv im Webbrowser ausgeführten Programmcode handelt, der Schadsoftware nicht nur transportieren kann, sondern in der Vergangenheit immer wieder transportiert hat und der mit ausgefeilten, ja, hinterhältigen bis grenzkriminellen Trackingtechniken heimlich in die Privatsphäre von Lesern eindringt, gehe ich davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht ihre lächerliche Verfassungsbeschwerde zurückweisen wird.

Vielleicht sollten sie, meine werten Herren von Axel-Springer-Verlag, einfach damit aufhören, ihre Leser als Feinde zu behandeln und sich die Organisierte Kriminalität im Internet zu Freunden zu machen. Dann könnte es mit ihrem Geschäft gleich ein bisschen besser laufen. Oh, sie haben gar kein seriöses Geschäftsmodell mehr… nun gut, dann wünsche ich ihnen von ganzem Herzen viel Freude mit dem Insolvenzverwalter! Möge ihnen die Wartezeit nicht zu lang werden!

Ach ja, und wo ich gerade ein bisschen persönlich werde: Bis dahin können sie sich ja noch einmal für das von ihnen lobbyistisch erwirkte „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ bei ihren Freunden in der Politik bedanken, mit dem sie zwei meiner Webprojekte, an denen mir wirklich etwas lag, kaputtgemacht haben, weil diese unter den von ihnen geschaffenen rechtlichen Rahmenbedinungen nicht mehr rechtssicher zu betreiben waren – und zwar völlig erwartungsgemäß ganz ohne, dass Google daraufhin gleich eine Rechtspflicht sah, mit ihnen Verträge abzuschließen und ihnen auch Geld dafür zu geben, dass Google ihnen Umsätze ermöglicht. Wissen sie eigentlich schon, dass nicht der Schwanz mit dem Hund, sondern der Hund mit dem Schwanz wedelt? Sie sitzen auch weiterhin mit ihren Freibiergesichtern an der Theke und verlangen vom Wirt auch noch Trinkgeld. Das zeigt Charakter. Und was für einen verkommenen, nichtsnutzigen, widerlichen Charakter! Gehen sie doch einfach nach drüben, wenn es ihnen im freien Internet nicht gefällt!

Sie, meine werten Herren Presseverleger, erwürgen mit aller ihrer Kraft das Internet. Da freut es mich, dass ihnen selbst auch langsam die Luft zum Atmen ausgeht.

Eine Aufforderung an alle anderen Menschen

Alle anderen Menschen fordere ich auf: Benutzen sie immer wirksame Werbeblocker im Webbrowser und schalten sie diese Werbeblocker niemals ab, weil sie jemand darum bittet! Warum? Darum, darum, darum, darum, darum, darum, darum, darum, darum, darum oder darum. (Diese Liste ist natürlich unvollständig und enthält nur größere Vorfälle.) Beim „Surfen“ im Web bieten Werbeblocker einen zuverlässigeren Schutz vor der Übernahme des Computers durch Kriminelle als so genannte „Antivirus-Programme“. Selbst das Landgericht Hamburg – von mir gern „liebevoll“ als „Hamburger Dunkelkammer“ bezeichnet – hat sich zu meiner großen Überraschung in einem seiner Urteile dieser Auffassung angeschlossen.

Lassen sie sich auf gar keinen Fall einschüchtern! Benutzen sie selbst dann weiterhin Adblocker, falls diese demnächst in der bundesrepublikanischen Lobbykratie gesetzlich verboten werden sollten! Verlassen sie sich unter keinen Umständen in dieser Sache auf „Informationen“ der Presseverleger und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, denn dort werden sie einseitig informiert, dort werden ihnen wichtige Tatsachen verschwiegen und sie werden zuweilen sogar offen belogen.

Übrigens: Das Web wird mit einem wirksamen Adblocker auch viel angenehmer, schneller und hübscher. 😉

¹Diese Archivversion ist übrigens erforderlich, weil im Großen und Ganzen die gleichen Presseverleger durch Lobbyismus dafür gesorgt haben, dass mit Rundfunkgebühren längst bezahlte Inhalte aus dem Internet gelöscht – oder in Verdummungsdeutsch: „depubliziert“ – werden müssen.

Ein Kommentar für BGH-Urteil, AZ I ZR 154/16

  1. Herr B. sagt:

    Womit man auch gleich noch bei zwei weiteren Werbelügen aufräumen könnte. Erstens: die Menschheit würde unbedingt Glasfaser-Anschlüsse benötigen; und zweitens: es sei ganz wichtig, mindestens einmal im Jahr eine neue Windoof-Version zu kaufen. Beides dient lediglich dazu, die Verbreitung von noch mehr ungewollten und unerwünschtem Datenmüll zu forcieren.

    Dagegen ist es immer wieder richtig entspannend, eine Seite zu lesen, die zwar werbefrei, dafür aber von vorn bis hinten mit relevantem Inhalt gefüllt ist. So wie diese hier zum Beispiel. 🙂

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