Unser täglich Spam

Aus dem Internet frisch auf den Tisch. Köstlich und aromatisch.


Schlagwortarchiv „BKA“

Fwd: ✅ Gerichtliche Untersuchung

Donnerstag, 29. August 2024

Ja, mit Emoji im Betreff.

Weil diese Spam heute um 11:40 Uhr bei mir sehr sicher durch die Spamfilter gegangen ist und vermutlich bei vielen anderen Menschen ebenfalls ankommt, möchte ich vorab sagen: Diese E-Mail kommt weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft. Sonst wäre es auch keine Mail gewesen, sondern ein Postzustellungsauftrag.

Von: HOLGER MÜNCH.. <holgermunch910@gmail.com>
Antwort an: Direction@xn--gnrale-bvab.de

Ah ja, Gerichte verwenden kostenlos und anonym eingerichtete Mailadressen bei GMail und senden irgendwelche Schriebe über laufende Ermittlungen ohne digitale Signatur und ohne Verschlüsselung, damit sie offen wie eine Postkarte durchs Internet gehen und überall beliebig verändert werden können? So ein Gericht würde ich aber verklagen! Das ist ja rechtswidrig! 😁️

Diese Mail enthält fast keinen Text, der eigentliche Inhalt befindet sich als 2,1 MiB großes JPEG-Bild im Anhang. Der Text sieht so aus:

Guten Morgen,

Um 11:40 Uhr?

Den Newsletter finden Sie im Anhang.

Ich habe keinen „Newsletter“ bestellt.

Aufrichtig

Kreuzweise! 👅️

Das angehängte Bild sieht hingegen etwas wortreicher aus (ich habe hier auch die große, gut lesbare Version ein bisschen verkleinert, weil auch der Speicherplatz auf einem Webserver nun mal begrenzt ist und dieser Müll keinen weiteren Wert hat):

Angehängtes Bild, verkleinerte Form: Hoheitszeichen einer Bundesbehörde. Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz -- Hoheitszeichen der Bundespolizei -- Bundesministerium für Justiz -- Generaldirektorat der Bundespolizei -- Bundesöffentlicher Dienst -- Gerechtigkeit vorladen -- Anrede fehlt -- Ich bin Herr Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, der zum Direktor des European Cybercrime Center von Europol gewählt wurde. -- Ich kontaktiere Sie nach einer Computerbeschlagnahme von Cyber-Infiltration (autorisiert, insbesondere in Bezug auf Kinderpornografie, Pädiphilie, Cyber-Pornografie, Exhibitionisten, Sexhandel seit 2009), um Sie darüber zu informieren, dass Sie Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren sind Gewalt: -- Kinderpornographie, Pädophilie, Exhibitionismus, Cyber-Pornografie -- Zu Ihrer Information, Gesetz Nr. 2015-297 vom 14. März 2016 erhöht die Strafen, wenn Kompromittierung und sexuelle Belästigung oder Vergewaltigung über das Internet begangen wurden. -- Sie haben diese Straftaten begangen, nachdem Sie gezielt im Internet (Werbeseiten, pornografische Seiten, Dating-Sites usw.) und dann während bestimmter Gespräche mit Minderjährigen angesprochen wurden. -- Wir haben mehrere Elemente, die von unserem Cyber-Gendarm aufgezeichnet wurden und einen Beweis für ihre Straftaten darstellen. -- Aus Datenschutzgründen senden wir Ihnen eine E-Mail. Sie werden gebeten, sich per E-Mail zu Wort zu melden, indem Sie uns Ihre Begründungen sowie Ihren Personalausweis und/oder Ihren Reisepass schreiben, damit diese zur Beurteilung der Sanktionen geprüft und überprüft werden; dies innerhalb einer strengen Frist von 48 Stunden. -- Nach Ablauf dieser Frist sind wir verpflichtet, unseren Bericht an Herrn Marco Buschmann, Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und Fachanwalt für Cyberkriminalität, zu übermitteln, um einen Haftbefehl gegen Sie zu erlassen. -- Dann wird dieser Haftbefehl an die Ihrem Wohnort nächstgelegende Gendarmerie zu Ihrer Festnahme gesandt und Sie als Sexualstraftäter erfasst. -- Ihre Datei wird auch an die Medien zur Ausstrahlung gesendet, wo Ihre Familie, ihre Lieben und ganz Deutschland sehen können, was Sie vor Ihrem Computer tun. -- Jetzt wurden Sie gewarnt! -- Präsident des Bundeskriminalamtes -- Holger Münch -- Unterschrift -- Stempel einer 'Bundesrepublik Deutsch'.

Das überlagerte Wort „SPAM!“ ist von mir, denn ich bin nicht so gern Bildhoster für Kriminelle.

Kann man sich mal wieder gar nicht selbst ausdenken, so etwas! Der größte Teil ist ein Wiedergänger aus dem Winter 2022, aber damals hing der Text noch als PDF-Dokument an der Mail, nicht als Grafikdatei. Sogar die Dokumentvorlage scheint die Selbe zu sein. Das Deutsch war damals auch genau so beklagenswert wie jetzt, und der Text war ein Härtetest fürs Zwerchfell mit garantierten Lachschmerzen.

Auf keinen Fall diese Spam beantworten. Sie kommt von keinem Gericht, keiner Staatsanwaltschaft und keiner Polizei, sondern von Verbrechern, die auf diese Weise vermutlich eine Bluff-Erpressung der Marke „Zahlen sie ein paar tausend Euro, damit wir das Verfahren einstellen und ersparen sie sich ein paar Jahre als Kinderficker im Knast“ einleiten wollten.

Mit schönen Grüßen…

Detail aus dem Bild mit dem Brief: Der Stempel der 'Republik Bundes Deutsch' und die Unterschrift

…von der Republik Bundes Deutsch und ihren Gendarmen!

Bitte auf gar keinen Fall darauf reinfallen. Strafanzeigen nimmt jede Polizeidienststelle entgegen, und da kommt einiges zusammen. Der Missbrauch von Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland ist vermutlich das strafrechtlich „teuerste“, aber hier liegt ja auch eine Nötigung vor, aber mit Fristsetzung. Einfach hingehen und das Zeug mal mitnehmen (besser auch als Ausdruck, denn ich würde nicht ein Datenzäpfchen in einen normalen Arbeitsrechner der Polizei stecken, wenn ich Polizist wäre, für potenziell gefährlichen Cybersondermüll sind die Experten der Kripo verantwortlich). Wer mir nicht glaubt, wird es hoffentlich der Polizei glauben, dass hier von niemandem ermittelt wird und dass man die Spam einfach löschen kann.

Und dann löschen, den Müll.

Vorladungstermin Polizei/BKA

Mittwoch, 11. Dezember 2013

Das Wichtigste in Kürze:

Diese E-Mail stammt nicht vom BKA!
Die als Absender erscheinende E-Mail-Adresse ist nicht die des BKA!

Alles Weitere beim LKA Niedersachsen.

Und auch hierzu eine Zusammenfassung: Löschen! Nicht in die E-Mail klicken! Der Link führt auf eine kriminelle Site, die Schadsoftware zu installieren versucht.

Zum Glück ist es auch hier relativ einfach, zu erkennen, dass es sich um eine Spam handelt – denn die „echte“ Polizei würde wohl kaum Vorwürfe gegen mutmaßliche Täter auf einer öffentlich zugänglichen Website ablegen, um dann einen Link über eine unverschlüsselte E-Mail zu versenden. Es gibt keinen Grund, so vorzugehen. Die direkte Übernahme in die E-Mail wäre – obwohl jede Mail unverschlüsselt und offen durchs Netz befördert wird – sogar „datenschützender“.

Immer, wenn mit alarmierenden Texten in einer E-Mail Angst und Alarmstimmung erzwungen werden sollen, ist die naheliegendste Erklärung, dass es sich um eine Spam handelt und dass der Spammer über diesen psychischen Hebel die Verstandesleistungen dämpfen will.