Keine Spam, sondern ein Hinweis auf einen lesenswerten Artikel bei Heise Online:
In dem verhandelten Fall beanstanden die Städtischen Werke Lauf a.d. Pegnitz (StWL) vor deutschen Gerichten eine einschlägige Werbemaßnahme des konkurrierenden Stromlieferanten Eprimo aus der Eon-Gruppe. Dieser hatte eine Werbeagentur beauftragt, mit dem Hinweis „Anzeige“ versehene Werbeeinblendungen in E-Mail-Postfächern von Nutzern des kostenlosen E-Mail-Dienstes T-Online zu schalten. Vergleichbare Inbox-Werbung ist auch bei Anbietern wie GMX, web.de und Gmail üblich.
Nach Ansicht der Stadtwerke verstößt diese Maßnahme gegen die Vorschriften über unlauteren Wettbewerb. Diese Werbetechnik unterscheide sich zwar vom technischen Modell der E-Mail, sei aber aus dem Horizont des Empfängers der unerwünschten Mail (Spam) zum Verwechseln ähnlich. […]
Die Luxemburger Richter weisen nun in dem Urteil in der Rechtssache C-102/20 laut einer Mitteilung darauf hin, dass die E-Privacy-Richtlinie darauf abzielt, Teilnehmer gegen die Verletzung ihrer Privatsphäre durch unerbetene Nachrichten für Zwecke der Direktwerbung zu schützen. Dieses Anliegen müsse unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie gewährleistet sein.
Ganzen Artikel lesen: Europäischer Gerichtshof: Inbox-Werbung bei Mail-Diensten grenzt an Spam bei Heise Online.
Nicht, dass jemand noch versehentlich zustimmt, wenn demnächst von den diversen Freemail-Providern (gern auch mit vorsätzlich irreführenden Texten) um Zustimmung zu diesem unseriösen Geschäftsmodell des Vergällung erwünschter menschlicher Kommunikation mit meist völlig unerwünschter Spamreklame gebeten wird. Zwang und Drohungen dürfen dabei übrigens lt. Urteil nicht angewendet werden.
Ja, da brechen ganze Geschäftsmodelle weg. Aber das ist nicht mein und auch nicht ihr Problem. Ich finde es sogar erfreulich, wenn die Geschäftsmodelle von Spammern wegbrechen.
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