Unser täglich Spam

Aus dem Internet frisch auf den Tisch. Köstlich und aromatisch.


BUNDESPOLIZEI

Samstag, 19. Februar 2022, 15:37 Uhr

Achtung! Diese E-Mail kommt definitiv nicht von der Bundespolizei. Polizeiliche Vorladungen kommen nicht in einer unverschlüsselten E-Mail, die offen wie eine Postkarte durch das Internet befördert wird, sondern mit der Sackpost, für die ein grundgesetzliches Postgeheimnis gilt. Diese E-Mail ist eine Spam. ⚠️

Vermutlich soll hier eine Erpressung eingeleitet werden. 🤔️

Nicht darauf reinfallen! Nicht antworten! Bei Erpressung nicht bezahlen! Im Zweifelsfall zur richtigen Polizei gehen, wenn man mir nicht glaubt. Denn mit Geld kann man in jedem Fall etwas Besseres anfangen, als solchen asozialen Widerlingen den verfeinerten Lebensstil zu finanzieren. 😉️

Von: Beatrice Delle Vedove <dellevedove.beatrice@spes.uniud.it>
An: cbeatrice.dellevedove@rg.bka.de <cbeatrice.dellevedove@rg.bka.de>

Ich stehe da nicht als Empfänger drin, sondern nur als BCC:, diese E-Mail geht also vermutlich an sehr viele Empfänger gleichzeitig. Wie schon gesagt, es handelt sich um Spam. 💩️

Hallo,

Genau mein Name! 👍️

Bitte sehen Sie sich die Datei an und antworten Sie dann auf die E-Mail.

So schade, wenn beim E-Mail-Schreiben plötzlich das Mailpapier alle ist und man gar nicht mehr in die E-Mail schreiben kann, um was es eigentlich geht. Da war ja schon im Betreff kein Platz, weil da der angebliche Absender reinmusste. Und deshalb soll der Empfänger einen Anhang aufmachen, um zu erfahren, um was es geht. 🤭️

Das ist immer eine ganz schlechte Idee. 🚫️🖱️

Diese E-Mail ist nicht digital signiert. Sie kann von jedem Menschen aus dem ganzen Internet kommen. Und diese Welt ist voll mit unerfreulichen Gestalten, die niemanden fehlen würden, wenn sie nicht da wären. Ein E-Mail-Anhang ist eine Datei von einem Unbekannten. Es wurde immer wieder Schadsoftware in E-Mail-Anhängen versendet. Ein Laie kann das nicht leicht erkennen. ⚠️

In diesem Fall…

$ ls -lh *.pdf
-rw-rw-r-- 1 elias elias 710K Feb 19 14:26 'BUNDESKRIMINALAMT VORLADUNG.pdf'
$ file BUNDESKRIMINALAMT\ VORLADUNG.pdf 
BUNDESKRIMINALAMT VORLADUNG.pdf: PDF document, version 1.5
$ _

…handelt es sich um ein PDF-Dokument¹. Selbst das kann noch gefährlich sein. Auf keinen Fall ein solches Dokument im Acrobat Reader mit seiner fürchterlichen Sicherheitsgeschichte öffnen! Diese Software ist eine Komplexitätshölle, die überdem skriptfähig ist – es gab mehrere Kampagnen, in denen Schadsoftware mit scheinbar „harmlosen“ PDF-Dateien transportiert und installiert wurde. ☣️

Am besten ist, wenn man überhaupt keine unabgesprochen zugestellten Mailanhänge öffnet, ohne einmal über einen anderen Kanal als E-Mail nachgefragt zu haben – es sei denn, die E-Mail und der Anhang sind digital signiert, man hat die Signatur überprüft, vertraut dem Absender und es handelt sich um einen unproblematischen Dateitypen. Leider sind die meisten Menschen mit so viel Vorsicht überfordert. 😐️

Keine Sorge, ich zeige den Anhang noch. Ich öffne PDFs aus der Spam immer im Gimp, der daraus eine Grafik macht und keine Skripten ausführt. Und damit das klar ist: Nicht einmal das ist völlig sicher. Aber bevor ich den Anhang zeige, muss ich erstmal mit der Spam fertigwerden:

Herzlich,
BEATRICE DELLE VEDOVE
VERANTWORTLICH SYSTEME UND IDENTIFIZIERUNG BUNDESPOLIZEI

So so, „herzlich“. 💌️

Ungefähr so „herzlich“ wie diese angebliche Vorladung des Bundeskriminalamtes im Anhang:

KOLLABORATIVE STRUKTUREN : BUNDESKRIMINALAMT (BKA) – BUNDESMINISTERIUM DES INNERN UND FÜR HEIMAT – BUNDESPOLIZEI – EUROPOL -- Sehr geehrte/r Frau/Herr -- Wir leiten ein Verfahren gegen Sie ein, kurz nach einer Computerbeschlagnahme von Cyber-Infiltration, für: Kinderpornographie, Pädophilie, Cyberpornographie und Exhibitionismus. -- Zu Ihrer Information : Der Gesetzgeber hat erklärt, dass die im Strafgesetzbuch vorgesehenen Verbrechen und Vergehen, wenn sie mit Hilfe eines Telekommunikationsnetzes begangen werden, mit schwereren Strafen geahndet werden. -- Nach Abschluss der Ermittlungen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass Sie diese Straftaten begangen haben, nämlich den Besitz, die Betrachtung, die Übermittlung und die Konsultation von Bildern und Videos mit exhibitionistischem oder kinderpornografischem Charakter über das Internet bei Gesprächen mit Minderjährigen unter 16 Jahren. -- Wir haben auch festgestellt, dass erotische Nachrichten und Szenen der Zurschaustellung und Masturbation über Webcam und Instant-Chat-Sitzungen praktiziert wurden. -- Es sei daran erinnert, dass obszöne Inhalte, die Minderjährigen unter 16 Jahren zugänglich gemacht werden, den Straftatbestand der sexuellen Zurschaustellung, der Kinderpornografie, der Pädophilie und der Cyberpornografie erfüllen und vom Gesetz streng geahndet werden. -- Viele Elemente, die durch die Cyber-Infiltration aufgezeichnet werden, bilden den wesentlichen Beweis für Ihre Straftaten. -- Bitte senden Sie uns Ihre Begründungen per E-Mail, damit sie innerhalb einer Frist von 48 Stunden geprüft und verifiziert werden können. Nach Ablauf dieser Frist sind wir gezwungen, unseren Bericht an das Gericht Ihrer Region zu senden, um einen Haftbefehl gegen Sie zu erlassen, der eine sofortige Verhaftung durch die nächstgelegene Polizei zur Folge hat. -- Dann werden wir Sie in das nationale Register für Sexualstraftäter eintragen, und Ihre Akte wird auch an Vereine zur Bekämpfung der Pädophilie und an die Medien weitergeleitet. -- HERR HOLGER MÜNCH, -- LEITUNG DES BUNDESKRIMINALAMTES (BKA) -- BUNDESKRIMINALAMT (BKA) -- Anschrift. Bundeskriminalamt. 65173 Wiesbaden

Eigentlich ohne weitere Worte. Aber weil Menschen sich oft schnell erschrecken, gibts noch ein paar Anmerkungen zum „Brief“ und seinem Text:

  • Das Hoheitszeichen der BRD, der Bundesadler, sowie der BKA-Schriftzug sind oben abgeschnitten, weil der Absender wohl nicht so gut mit der Textverarbeitung klarkam. Wenn sich der Absender Mühe geben wollte, brauchte er ja auch nicht zu spammen, sondern könnte gleich arbeiten gehen.
  • Das Logo der Bundespolizei ist nicht das Bundeswappen, sondern das Bundeswappen im Polizeistern. Wer mir das nicht glaubt, kann gern zum nächsten großen Bahnhof gehen und sich mal die Dienstmützen der Beamten anschauen.
  • Der Text ist lächerlich. Hier nur Appetithäppchen:
    • „Sehr geehrte/r Frau/Herr“ – Die Polizei ermittelt gegen Personen und würde namentlich ansprechen.
    • „Der Gesetzgeber hat erklärt“ – 😂️
    • „Nach Abschluss der Ermittlungen“ – Wenn ich vorgeladen werde, laufen die Ermittlungen noch. Wenn sie abgeschlossen sind, bekomme ich eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.
    • „Es sei daran erinnert, dass obszöne Inhalte, die Minderjährigen unter 16 Jahren zugänglich gemacht werden, den Straftatbestand der sexuellen Zurschaustellung, der Kinderpornografie, der Pädophilie und der Cyberpornografie erfüllen“ – Nein. Kinderpornografie sind sexuelle Darstellungen von Kindern. Ein Gesetz gegen „Cyberpornografie“ gibt es nicht, sehr wohl aber Gesetze gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern, gegen sexuelle Belästigung von Kindern und zum Schutz der Jugend. Polizeibeamte wissen das. Vor allem bei der Kriminalpolizei.
    • „Bitte senden Sie uns Ihre Begründungen per E-Mail“ – Stellungnahmen gegenüber der Polizei macht man als Beschuldigter nicht per E-Mail. Stattdessen gibt es eine Einladung der Polizei mit Nennung von Ort und Termin. Es ist, anders als beim Untersuchungsrichter, keine Vorladung. Dort zu erscheinen, ist freiwillig und wenn man Beschuldigter ist, im Regelfall nicht ratsam. Es sei denn, dass sich ein Missverständnis sicher und schnell aufklären lässt, so dass das Verfahren eingestellt werden kann.
    • „Nach Ablauf dieser Frist sind wir gezwungen, unseren Bericht an das Gericht Ihrer Region zu senden“ – Polizeibeamte sind Helfer der Staatsanwaltschaft, nicht der Gerichte.
    • „Ihre Akte wird auch an Vereine zur Bekämpfung der Pädophilie und an die Medien weitergeleitet“ – Auch für pädophile Straftäter gilt in der Bundesrepublik Deutschland eine Unschuldsvermutung, bis ein Gerichtsurteil gefällt wurde. Eine Weiterleitung von Ermittlungserkenntnissen gegen mutmaßliche Täter durch die Polizei an irgendwelche Revolverblätter und Vereine findet nicht statt. Sie wäre illegal.
  • Die „Direktion des BKA“ benutzt keine E-Mail-Adressen in der Domain geschaftsfuhrung (punkt) email, deren Mailserver außerhalb der EU steht. Es wäre ein Verstoß gegen Datenschutzgesetze.

Bitte einfach die E-Mail löschen! 🗑️

Wer möchte, kann natürlich auch bei der nächsten Polizeidienststelle eine Strafanzeige erstatten. 👮‍♂️️

Mir fällt es allerdings neben der Amtsanmaßung schwer, auch nur einen Straftatbestand zu benennen. Und ich bin preußischer Anarchist. Ich kenne das Strafgesetzbuch. ⚖️

Denn zu der von mir vermuteten Erpressung wird es erst im nächsten Schritt kommen, wenn man diese E-Mail beantwortet. Das ist relativ geschickt von den Kriminellen, die diese Spams versendet haben, denn unter den Antworten wird es eine hohe Konzentration von Menschen mit pädophilen Neigungen geben, die man beliebig verängstigen kann. Und ich lobe Spammer echt ungern. ☹️

¹Das Programm file rät nicht anhand des beliebig wählbaren Dateinamens den Dateitypen, sondern schaut in die Datei hinein. Es hat eine sehr hohe Trefferquote, was für ein Dateityp wirklich vorliegt.

4 Kommentare für BUNDESPOLIZEI

  1. J.R. sagt:

    Vor allem würde nie jemand Umlaute durch die Buchstaben ohne die Punkte ersetzen. Das hieße dann nicht „geschaftsfuhrung“, sondern „geschaeftsfuehrung“. Eine Fuhre hat man höchstens geschafft, wenn man einen großen Berg Müll weggebracht hat.

  2. mario sagt:

    Jetzt auch mit Schweizer Stempel. Eine Sauerrei!

  3. […] etwas mehr als einem Jahr gab es eine größere Spamkampagne mit angeblichen Mails des BKA und der Bundespolizei, dass man wegen erotischer Darstellungen des sex…. Natürlich war das leicht erkennbarer Quatsch, denn die richtige Polizei versendet derartige […]

  4. Nicole sagt:

    Ich bekomme ständig solche Emails, landen zwar im Spam Ordner…. Kommen aber trotzdem….. nervig

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