Unser täglich Spam

Aus dem Internet frisch auf den Tisch. Köstlich und aromatisch.


Juraspam zum Reputationsmanagement

Samstag, 19. Oktober 2024, 14:11 Uhr

Heute geht es nicht um eine Spam (ich hatte gestern und heute nur langweiligen Standardkram, den ich hier schon oft genug hatte), sondern es gibt zur Auflockerung mal einen Hinweis auf einen meiner Meinung nach lesenswerten kurzen Artikel mit einem interessanten Hintergrund zu den Bewertungen in Google Maps:

Wer zum Beispiel in einem Restaurant war, in dem Service, Ambiente und Preise stimmten, das Essen aber unterdurchschnittlich war, und dafür bei Google Maps 3 von 5 Sternen vergibt, kann sich noch Jahre (!) später mit dem Vorwurf der üblen Nachrede konfrontiert sehen und seine Bewertung von Google infrage stellen lassen. Das ist kein Einzelfall, sondern hat inzwischen System in allen möglichen Branchen. Schlechter Service im Sportfachgeschäft? Verleumdung! Kalte Pommes im Imbiss um die Ecke? Verleumdung!

Inzwischen haben sich offensichtlich zahlreiche Juristen darauf spezialisiert, massenhaft Bewertungen auf Google Maps im Namen von Geschäftsinhabern „offiziell“ anzuzweifeln […]

Google sagt dazu nur:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Beschwerde eingereicht wurde, in der behauptet wird, dass Ihre kürzliche Rezension für ein lokales Unternehmen bestimmte Rechte verletzt. Daher war Google verpflichtet, die betreffende Rezension zu entfernen.

Ich kann nur sagen: Das nervt gewaltig! Es nimmt mir nicht nur komplett die Lust überhaupt noch etwas zu Google Maps beizutragen, sondern es stellt auch grundlegend die Relevanz und Vertrauenswürdigkeit der vorhanden Bewertungen infrage

Weil ich als erfahrener Bewohner der Bundesrepublik Abmahnistan mit ihrem vollumfänglichen Rechtsschutz für beleidigte Leberwürste sehr vorsichtig geworden bin, gibt es hier auch eine Archivversion des Artikels, falls das Original in nächster Zeit verschwinden sollte. Ach ja, der Artikel ist auch reich kommentiert, und was dort beschrieben wird, ist teilweise haarsträubend.

Mit Stable Diffusion erzeugtes BildUnd damit ich hier nicht einfach nur ein langes Zitat reinklappe, gibt es dazu auch noch eine kleine Wertung von mir. Mit aller erforderlichen Vorsicht sage ich hierzu als Nichtjurist mit Resten von Gerechtigkeitsempfinden: Diese von einigen ruchlosen Rechtsanwälten offenbar als leicht automatisierbare und folglich mit geringem Arbeitsaufwand erbringbare Dienstleistung angebotene Hilfestellung beim Reputationsmanagement irgendwelcher Unternehmungen und Arztpraxen, die es offenbar nicht geschafft haben, wenigstens so etwas wie ein befriedigtes Gefühl bei den meisten ihrer Kunden oder Patienten zu erzeugen, hat in aller seiner wertneutral beschis… ähm… beflissenen Niedertracht und Serienbrieffunktion schon einen sehr spamartigen Charakter.

Nein, ich spreche niemanden das Recht ab, einen Rechtsbeistand zur Hilfe zu ziehen. Auch nicht, um Verleumdungen und üble Nachreden aus der Welt zu schaffen, wo immer das möglich ist. Dieses Recht hat jeder Mensch, jeder Verein, jede Unternehmung. Darum geht es hier nicht. Hier geht es – ich weise noch einmal darauf hin, dass ich das als Nichtjurist sage – um systematischen Rechtsmissbrauch. Zum Zweck der Verbrauchertäuschung. Um Menschen mit gezielt im Internet herbeigeführten Täuschungen zu schlechteren geschäftlichen Entscheidungen zu motivieren. Oder etwas persönlicher ausgedrückt: Um ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Für etwas, das vielen früheren Kunden nicht gefallen hat und ihnen auch keine Freude bereiten wird. Frühere Kunden, deren Stimme mit diesen Machenschaften technokratisch stummgeschaltet wurde. Damit die nicht so geschäftsfördernde Stimme verstummt. Vorangetrieben von Rechtsanwälten. Für eine Handvoll Geld. Das ist etwas völlig anderes. Ich hoffe, dass jeder denkende und fühlende Mensch diesen Unterschied begreifen kann, auch wenn ich mich nicht völlig klar ausgedrückt habe. Wer jetzt so etwas wie Ekel oder gar leichte Übelkeit spürt, hat es verstanden.

Ich habe hier eben das neue Schlagwort „Juraspam“ eingeführt. Für solche leicht automatisierbaren Machenschaften zur Manipulation von Internetdiensten. Damit Menschen nicht finden, was sie suchen, sondern was Spammer sie finden lassen wollen. Spammer spammen. Gefällt mir auch nicht.

Was mir ebensowenig gefällt, ist die Tatsache, dass Google mit dieser Form der Juraspam offenbar so verwundbar ist, dass der Zeitpunkt absehbar scheint, in dem die Bewertungsfunktion in Google Maps völlig wertlos wird, weil sie in vielen Fällen nicht mehr reale Bewertungen, sondern nur noch die Folgen der Juraspam anzeigt. Das wächst dann zusammen mit einer Websuchmaschine, die von anderthalb Jahrzehnten SEO-Spam für viele Suchen unbrauchbar gemacht wurde. Vielleicht sollte Google mal an seine eigene Reputation denken!

Aber schön, dass wenigstens das Kartenmaterial davon unbeeinflusst ist. Nicht, dass das Auto noch vom Navi ins Moor gefahren wird. Man gibt halt einfach nur öfter mal Geld für Dinge und Dienstleistungen aus, die nach Meinung vieler anderer Kunden nicht so toll sind, wie man glauben soll. 😁️

2 Kommentare für Juraspam zum Reputationsmanagement

  1. orinoco sagt:

    Ja die Halbgötter in weiß haben es echt nötig den Glauben an sie zu erhalten.
    Gerade mal geschaut ob meine vernichtende 1-Sterne-Bewertung noch bei Google ist – yep. Ganz zufällig gab es zur gleichen Zeit zwei lobhudelnde 5-Sterne-Rezensionen. Ein Schelm der Böses dabei denkt.

    Mein allgemeiner Rechtstipp bei Rezensionen: auf Schmähkritik verzichten. Alle negativen Aussagen subjektiv formulieren wie „Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass …“ Macht einen wesentlich weniger angreifbar, als absolute Aussagen.

    Da aber wie im Artikel ausgeführt mit einer zunehmenden Unterdrückung negativer Rezensionen zu rechnen ist, empfehle ich eine grundsätzlich kritischer Haltung, sowohl als Kunde als auch als Patient und grundsätzlich davon ausgehen, dass man beschissen wird. Naivität und Vertrauen kann man sich nicht mehr leisten. Können sich alle ehrbaren Firmen und Ärzte bei ihren Mitbewerbern bzw. Kollegenschweinen bedanken.

    • orinoco sagt:

      Noch ein Tipp: angewöhnen bei kritischen Geschäftsvorgängen, die nicht ohnehin schriftlich erfolgen, Gedächtnisprotokolle anzufertigen. Macht sich später evtl. vor Gericht wo es in Zivilprozessen nicht „in dubio pro reo“ sondern „Anscheinsbeweis“ heißt, immer gut.

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