Beim folgenden Text handelt es sich um Paragraf 5, Punkt 3 des Glücksspiel-Staatsvertrages vom 1. Januar 2008, also um gegenwärtig geltendes Recht in der BR Deutschland:
Werbung für öffentliches Glücksspiel ist im Fernsehen (§§ 7 und 8 Rundfunkstaatsvertrag), im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen verboten.
Ich bin natürlich kein Jurist, halte den Wortlaut dieser Regelung aber dennoch für eindeutig und völlig unmissverständlich. Es darf keine Werbung für Glücksspiel durch Werbespots im Fernsehen, über das Internet oder über einen unverlangten und in aller Regel auch asozialen und störenden Telefonanruf aus einem Callcenter geben. Diese Werbeformen sind somit illegal.
Interessanterweise scheren sich die Veranstalter der staatlichen Lotterien und des so beliebten Zahlenlottos 6 aus 49 einen Dreck um diese klare gesetzliche Vorgabe. Oder etwas präziser gesagt: Sie kooperieren schon seit längerer Zeit mit Partnern, die sich einen Dreck um diese klare gesetzliche Vorgabe scheren – und offenbar auch immer wieder einmal zum bewährten Mittel greifen, eines ihrer Opfer durch gezielte Einschüchterung und Angstmache zum Zocken bei den staatlichen Lotterien der BRD zu bewegen.
Und deshalb kommt es immer wieder zu teilweise stark drangsalierenden Anrufen aus den provisionsgeilen Elendsbüros irgendwelcher Callcenter. Der Antispam e.V. hat sich jetzt in einem offenen Brief an verschiedene Stellen gewandt, und dieser Brief ist wirklich lesenswert.
[…] Innerhalb unseres „Telefonspam“-Forums nimmt jedoch die unlautere Werbung für Klassenlotterien ganz offensichtlich den Löwenanteil ein. Der Anteil an Werbung für Reisen, Gewinnspiele, Zeitungsabonnements u.a. fällt demgegenüber deutlich zurück. Fest steht: gäbe es die Telefonwerbung für NKL/SKL-Lose nicht, wäre der Ärger nicht einmal halb so groß. […]
Besonders interessant wird es dort, wo im entsprechenden Thread des Antispam-Forums auch noch deutlich wird, dass ein Lotterieeinnehmer mit staatlicher Konzession offen über die Bundesagentur für Arbeit nach Gehilfen für sein ordnungswidriges Tun sucht. Ob wohl jemand sein ALG gekürzt kriegte, wenn er sich gegenüber der Bundesagentur für billiges Menschenmaterial weigerte, eine derartige, gegen geltendes Recht verstoßenede Tätigkeit aufzunehmen?
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