Unser täglich Spam

Aus dem Internet frisch auf den Tisch. Köstlich und aromatisch.


Kategoriearchiv „Allgemein“

Heise Online desinformiert (manchmal) seine Leser

Samstag, 10. Dezember 2016

Dies ist keine Spam, sondern ein Hinweis auf eine gefährliche journalistische Desinformation durch Weglassen wesentlicher Information, die in dieser Form der Organisierten Internet-Kriminalität direkt zuarbeitet.

Wieder einmal wird Schadsoftware über (diesmal aufwändig) verseuchte Ads verbreitet. Und, was empfiehlt Heise Online seinen Lesern?

Schützen kann man sich gegen solche Angriffe eigentlich nur, indem man immer die aktuellen Versionen von Betriebssystem, Browser und Erweiterungen einsetzt

Natürlich ist das halb wahr, und deshalb als Unwahrheit auch so gefährlich. Ein aktueller Systemstand und aktuelle Software ohne bekannte Sicherheitslücken, die von Kriminellen ausgenutzt werden können, sind die Grundlage der Computersicherheit. Nur ein beseitigter Fehler ist ein guter Fehler.

Aber gegen Schadsoftware in Ads hilft vor allem anderen ein wirksamer Adblocker, der nicht nur diesen Transportweg an der Wurzel unterbindet, sondern dazu auch noch das gesamte Web viel genießbarer und schneller macht. Weil nahezu jeder Webbrowser-Angriff der letzten Jahre Javascript verwendete, empfehle ich zusätzlich einen guten, konfigurierbaren Javascript-Blocker, der es möglich macht, das Privileg einer Javascript-Ausführung gezielt an vertrauenswürdige Websites zu vergeben. Es ist einfach keine gute Idee, jedem anonymen Gegenüber die Möglichkeit zu geben, Programmcode im Browser auszuführen. Viele empfinden einen Javascript-Blocker allerdings als etwas „nervig“, zumal zurzeit sehr viele Websites teilweise aufdringlich dazu auffordern, Javascript zu gestatten, obwohl es keinen technischen Grund dafür gibt (und mit dieser Haltung ebenfalls die Organisierte Internet-Kriminalität fördern). Der Adblocker muss aber in jedem Fall sein, und er ist das genaue Gegenteil von „nervig“. 😉

Warum Heise Online das seinen Lesern nicht empfiehlt? Weil Heise Online über eingeblendete Reklame finanziert wird und eine solche, wirksame Empfehlung dieses Geschäftsmodell beeinträchtigen würde. So leistet die (leider legale) Reklame im Web und die trotz ihrer derzeitigen Allgegenwärtigkeit äußerst halbseidene Idee einer Monetarisierung von Websites durch Reklame aus allerlei Quellen einen Beitrag zum Erfolg der Schadsoftware.

Und nein: Das Antivirus-Programm hilft nicht! Die (für die Verbrecher aufwändig) über Ads verbreitete Schadsoftware ist meist der neueste Schrei der kriminellen Kunst und kann im Regelfall für mehrere Tage von den Antivirus-Programmen nicht zuverlässig erkannt werden.

Deshalb: Niemals einen Browser ohne Adblocker benutzen! Egal, was Journalisten sagen und schreiben! Es handelt sich um eine unverzichtbare Schutzmaßnahme. Wer darauf verzichtet, handelt verantwortungslos.

Das Landgericht Hamburg über Adblocker

Freitag, 2. Dezember 2016

Es folgt das Zitat des Jahres:

Die Internetnutzer haben ein schutzwürdiges Interesse an der Abwehr unerwünschter Werbung, an Schutz vor Schadprogrammen sowie an der Kontrolle über ihre Daten.

Begründung der Entscheidung des LG Hamburg in der Sache Spiegel Online gegen Eyeo

Und ich habe dem nichts hinzuzufügen. Außer die Aufforderung, immer an diese Feststellung einer an sich kaum der Rede werten Selbstverständlichkeit durch das Landgericht Hamburg zu denken, wenn ihr mit der teilweise sehr aufdringlich und regelmäßig völlig desinformativ dargebotenen Aufforderung auf Presseverlags-Websites konfrontiert seid, doch eure Adblocker abzuschalten. Adblocker sind und bleiben eine unverzichtbare und sehr wirksame Sicherheitssoftware zum Schutz des Computers und seiner Nutzer vor kriminellen Machenschaften beim „Surfen“ im Web.

Zitat des Tages

Montag, 24. Oktober 2016

Keine Spam, sondern ein Zitat:

Dieser quantitative Linkaufbau über Webkataloge, Artikelverzeichnisse, Linkkauf, Bookmarkverzeichnisse & Kommentar/Forenspam war natürlich immer schon ein Verstoß gegen die Google Richtlinien [sic! Deppen Leer Zeichen]. Die meisten Beteiligten waren sich dessen auch bewusst. Deswegen kann ich das ganze Gejammere jetzt nur sehr begrenzt nachvollziehen

Ich mag Google nicht besonders, aber ich wünsche Google von ganzem Herzen viel Erfolg bei seinen Bemühungen gegen die asozialen Matschbirnen – Selbstbezeichnung: „SEOs“ – die seit vielen Jahren das ganze Web und damit indirekt Google vollspammen, um Google-Suchergebnisse zu manipulieren!

Falls sie SEO sind und hier einen ihrer Spamlinks, der mir beim Abarbeiten der Kommentare entgangen ist, löschen lassen möchten: Hier ist eine kurze Anleitung.

Kurz verlinkt

Freitag, 3. Juni 2016

Wer einem „dahergelaufenen Blogger“ wie mir nicht glaubt, wenn ich so einen Rat gebe, glaubt vielleicht den Beamten des Landeskriminalamtes Niedersachsen, wenn sie den gleichen Rat geben, den ich auch immer gebe:

Öffnen Sie niemals Anhänge oder Links aus Mails, die Sie nicht kennen oder erwarten!!! Fragen Sie im Zweifelsfall beim bekannten Versender (z.B. Telefon oder per neuer Mail und nicht per Antwort) nach. Loggen Sie sich ggf. alternativ beim echten Anbieter über den Ihnen bekannten Link (nicht aus der Mail folgen) ein, wenn Sie eine Mail bekommen, bei der Sie tatsächlich Kunde sind. Die Behauptung aus der Mail (z.B. Sperrung des Kundenzuganges) müsste dort dann wiederzufinden sein […] Derzeit ist das Hauptziel der Täter noch das Windowssystem der Empfänger. Andere Betriebssysteme sind aktuell nicht so sehr gefährdet. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass nicht auch Schadsoftware für alternative Betriebssysteme (z.B. Android) in den Umlauf gerät. Aus diesem Grund sollten die Anhänge niemals auf irgendeinem Gerät geöffnet werden!

Für diesen sehr deutlichen Hinweis geht mein ausdrücklicher Dank an die Polizeibeamten!

Angesichts der täglichen Pest derartiger Spams (und angesichts des mit Abstand längsten Kommentarthreads auf Unser täglich Spam) wünsche ich mir eine offensive Pressearbeit der Polizei zu diesem Thema, damit auch wirklich jeder erreicht wird. E-Mail ist nun einmal nicht nur unendlich praktisch, sondern auch sehr gefährlich, weil sie auch Kriminellen die Zustellung beliebiger Dateien ermöglicht. Der Absender ist dabei kinderleicht fälschbar (man kann eine beliebige Absenderadresse eintragen, vom Papst über Microsoft bis zur mittelständischen Unternehmung ist der Phantasie keine Grenze gesetzt). Oft wird hochaktuelle Schadsoftware in einem Mailanhang zugestellt, die vom Antivirusprogramm noch nicht erkannt wird. Deshalb ist es wichtig, jedem Mailanhang mit der größtmöglichen Skepsis zu begegnen und niemals den Anhang einer Mail zu öffnen, wenn man diesen nicht vorher über einen anderen Kanal als E-Mail explizit verabredet hat. Im Zweifelsfall immer vor dem Öffnen nachfragen!

Und natürlich ist ein Klick in eine E-Mail genau so gefährlich wie das Öffnen eines Anhanges.

Die wichtigste „Software“ zum Schutz des Computers bleibt das Gehirn.

Hallo eBay, ist noch alles knusper bei euch‽

Freitag, 15. April 2016

Nutzer der Handy-App von eBay¹ können den folgenden Hinweis in ihrer App sehen:

Screenshot der eBay-App. Im unteren Bereich ist ein Overlay mit folgendem Text eingeblendet: 'Helfen Sie uns, Ihr eBay-Konto zu schützen (Link) Bestätigen Sie Ihre persönlichen Daten'.

Helfen Sie uns, Ihr eBay-Konto zu schützen
Bestätigen Sie Ihre persönlichen Daten

Es handelt sich hier nicht um einen Phishing-Versuch.

Ich war mir auf dem ersten Blick völlig sicher, dass es Phishing ist, und meine einzige Frage war, wie die Phisher es wohl geschafft hätten, ihre Phishing-Einleitung als Overlay in die eBay-App einzublenden. (Ich halte es nicht für unmöglich, dass Kriminelle solche Möglichkeiten finden und ausnutzen – Smartphones sind leider sehr gefährliche und für kriminelle Versuche sehr offene Geräte.)

Ich habe mich (zum Glück) getäuscht.

Diese Meldung kommt wirklich von eBay. Und diese Meldung ist wirklich sehr dumm gestaltet, denn sie drückt bei ihren Empfängern auf die gleichen psychologischen Knöpfe wie typische Phishing-Mails:

  1. Bereits bekannte Kundendaten sollen noch einmal bestätigt werden;
  2. dies soll nicht etwa über einen von der Mitteilung unabhängigen Aufruf der eBay-Website, sondern über einen Link geschehen; und
  3. es ist wegen „der Sicherheit“, wegen „des Schutzes des Kontos“ erforderlich.

Das ist – wenn man einmal von dem von Phishern gern angewendeten zusätzlichen Druckmittel einer Fristsetzung oder aufkommender Kosten absieht – genau die gleiche Ausdrucksweise, mit der Menschen sonst dazu gebracht werden sollen, ihre Konten und persönlichen Daten der Organisierten Kriminalität zur Verfügung zu stellen, indem sie die Zugangsdaten in schnell aufgeschäumten Webseiten im Design der entsprechenden Unternehmen eingeben und absenden. (In jüngerer Zeit wird auch häufig ein HTML-Dokument an die E-Mail angehängt, das man ausfüllen und absenden soll – mit gleichem Ergebnis.)

Auch die unter diesem Link hinterlegte Seite sieht so aus, wie ich es von der ersten Seite eines Phishing-Versuches gewohnt bin, der zunächst Accountdaten haben will, bevor weitere Dateneingaben (Anschrift, Bankverbindung, Kreditkarte) erschlichen werden [die unkenntliche Telefonnummer im Screenshot ist nicht von eBay]:

Screenshot der eBay-Seite zur Datenbestätigung -- Helfen Sie uns, Ihr eBay-Konto zu schützen -- Für noch mehr Sicherheit vergewissern Sie sich bitte, dass Ihre personenbezogenen Daten auf dem aktuellen Stand sind. -- E-Mail -- Mobiltelefon

Und genau das führt eBay gegenüber seinen Kunden als gewöhnliche Form der Kommunikation von eBay zum Kunden ein. Ganz so, als sei das Problem mit Phishing noch nicht groß genug; als müsse man seine Kunden zudem daran gewöhnen, dass genau die gleichen Kommunikationsmuster aus typischen Betrugsmails eine gewöhnliche Form der geschäftlichen Kommuniaktion seien und den Betrug auf diese Weise mit Autorität und Glaubwürdigkeit „aufladen“.

Das erschwert die sichere Erkennung von Phishing und zerstört den Schutz durch einen mit ungewöhnlichen Vorgängen und Aufforderungen aufkommenden Verdacht.

Die Folgen dieser dummen Entscheidung eBays werden nicht lange auf sich warten lassen – arglose Nutzer werden vermehrt auf Phishing-Mails hereinfallen, da sie ihren Stil für einen authentischen eBay-Stil halten. Dies gilt in besonderer Weise, als dass den Kriminellen eine sehr umfangreiche Datenbank mit Mailadressen und Accountdaten zur Verfügung steht, die bei eBay benutzt wurden oder noch werden. (Siehe zur Vorgeschichte dieses Datenlecks meine vorsichtig formulierte Mutmaßung hier auf Unser täglich Spam, als auf einmal hochgefährliches eBay- und PayPal-Phishing in Mail an exklusiv für eBay und PayPal benutzte Mailadressen auftauchte.)

eBay führt sich gerade wie ein Freund und Förderer der Organisierten Kriminalität auf; ganz so, als wollte eBay Phishing zu einem Erfolgsrezept für gewerbsmäßige Betrüger machen.

Das ist schlecht. Und es sollte geändert werden.

Von eBay.

So schnell wie möglich, am besten sofort!

¹Ein Dank für die Screenshots und den Hinweis geht an meinen Leser M.S.

Urteil I ZR 65/14 vom 14. Januar 2016

Freitag, 15. Januar 2016

Hier geht es nicht um eine Spam, sondern um ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes; der Titel des Postings ist das Aktenzeichen. Vieles an diesem Text ist Rückblick. Und zwar Rückblick in hilflosem Zorn, der mittlerweile Lust an der Zerstörung bekommt, weil andere Abhilfe nicht mehr möglich zu sein scheint.

Facebook hat vor dem Bundesgerichtshof verloren.

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die auch immer wieder gern in fremdem Namen verfasste Spam von Facebook auch tatsächlich illegale Spam gewesen ist.

Welche Folgen hat das Urteil des Bundesgerichtshofes für Facebook?

Für Facebook hat dieses Urteil keine nennenswerten Folgen. Ein jahrelang durchgezogenes, auf klar illegalen (und damit: kriminellen sowie in ihrer Methodik von der organisierten Internet-Kriminalität abgeschauten) und zudem zutiefst asozialen Machenschaften basierendes Marketing führt in der Bundesrepublik Deutschland zu keinerlei Strafbarkeit. Die Gerichtskosten – für „normale“ Menschen sicherlich ein albtraumhafter Betrag – werden „aus der Portokasse“ bezahlt. Und sie werden selbstverständlich von der geringen Steuer abgesetzt, die Facebook in Irland zahlt. Einzige Einschränkung für Facebook: Das Unternehmen darf ab jetzt nicht mehr so vorgehen.

Um dieses Urteil zu fällen, hat das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland rd. fünfeinhalb Jahre gebraucht.

Es ist im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland zurzeit möglich, mit klar erkennbar illegalen Praktiken Milliardenumsätze zu machen, ohne dass das irgendeine Folge hat.

Ich finde das zum Erbrechen widerwärtig.

Worum es in diesem Verfahren und in diesem Urteil nicht ging, das sind die Speicherung und weitere Nutzung der klandestin über trojanische Apps ohne Einverständnis der Betroffenen aus Adressbüchern eingesammelten Mailadressen und weiteren personenbezogenen Daten. Diese neben der Spam ebenfalls klar illegale Praxis – zur Besänftigung der Hure Justitia, deren Waagschalen am liebsten durch Geldbündel bewegt werden: Ich bin kein Jurist und äußere diese Bewertung als juristischer Laie – kann fortgesetzt werden, damit ein Unternehmen ohne seriöses Geschäftsmodell, das mit illegalen Mitteln groß geworden ist, bei nächster Gelegenheit eine Zuordnung dieser personenbezogenen Daten zu vorgehaltenen pseudonymen Nutzerprofilen vornehmen kann, die über den so genannten „Facebook-Button“ systematisch erstellt wurden und werden. Diese illegale und zutiefst asoziale Praxis fand im Urteil des Bundesgerichtshofes nicht einmal eine Erwähnung, sie war nicht Verfahrensgegenstand. Sie kann ungestört weitergehen. Wenn irgendwann in rd. fünfeinhalb Jahren (oder vielleicht auch ein paar Jahre später) mal ein höchstinstanzlicher Richter der Bundesrepublik Deutschland feststellt, dass sie illegal ist, wird dieses Urteil ebenfalls keine Folgen haben. Weder für die Täter, noch für die Betroffenen.

Wer bei Facebook ist, ist Partner und Adressmateriallieferant eines illegal vorgehenden Unternehmens, dass aus einem durch Richterrecht geschaffenen rechtsfreien Raum heraus die Privat- und Intimsphäre von Menschen mit Füßen tritt. Ja, ich habe „Intimsphäre“ geschrieben. Das Wissen um geschäftliche und persönliche Kontakte ragt sehr weit ins Leben hinein.

Worum es in diesem Verfahren und in diesem Urteil ebenfalls nicht ging, ist die unternehmerische Ausspähung des Privatlebens von Menschen durch zur Installation angebotene (oder bei bereits bestehender Marktmacht: auf persönlichen Computern unlöschbar vorinstallierte) trojanische Apps. Es geht ebenfalls nicht um vergleichbare Machenschaften anderer Webanbieter, die vergleichbar asozial und illegal Postfächer mit Spam zuscheißen, um ihr unseriöses und menschenverachtendes „Geschäftsmodell“ voranzutreiben. Mir ist da vor allem LinkedIn sehr unangenehm aufgefallen. Auch diese Machenschaften werden also weitergehen. Nach dem gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofes ist ja jedem klar, dass auch jahrelanges klar illegales Vorgehen keinerlei Konsequenzen haben wird.

Dieses Urteil ist ein Signal. Es sagt: Wenn du ein Unternehmen bist, das asoziale und illegale Spam als Bestandteil seines „Geschäftsmodells“ sieht, dann ist das zwar nicht gestattet, aber ansonsten zunächst völlig folgenlos. Eine Einzelfallklärung dauert viele Jahre. Ihr Ergebnis führt zu keiner Strafe, zu keiner Haftung und zu keiner nennenswerten Auflage (wie zum Beispiel einer erzwungenen Datenlöschung) und damit Einschränkung der weiteren geschäftlichen Tätig- und Tätlichkeit. Wie Unternehmen – insbesondere S/M¹-Unternehmen ohne seriöses Geschäftsmodell – mit dieser durch Richterrecht geschaffenen Rechtslage umgehen werden, ist absehbar. Wenn nicht ein Hauch lobenswerten Anstands durch die Addiermaschine weht, die dort zu sitzen scheint, wo richtige Menschen ihr Gehirn haben, ist zum Beispiel die Fortsetzung der systematischen Spamwerbung durch LinkedIn eine sichere Wette.

Dieses Urteil hat Spam und vergleichbar klar illegale Formen der Reklame im Internet gesellschaftsfähiger gemacht. Das ist eine Wirkung, die sich niemand wünschen kann.

Ich finde das – ja, ich wiederhole mich – zum Erbrechen widerwärtig.

Wer eine Welt mit weniger (oder ohne) Spam haben möchte, statt eine Welt mit immer mehr Spam, der hat in dieser vom Bundesgerichtshof hergestellten Situation nur eine Möglichkeit: Die vollständige und ausnahmslose Ächtung aller Unternehmen, die auf Spam setzen oder auf Spam gesetzt haben sowie die vollständige und ausnahmslose Ächtung aller Menschen, die diese Unternehmen mit Adressmaterial und Daten beliefert haben und weiterhin beliefern. Letzteres ist kaum durchführbar. Es bedeutet Kontaktabbruch zu jedem Nutzer eines Smartphones.

Durchführbar ist es aber, die Accounts bei Unternehmen zu löschen, die klar auf illegale und asoziale Spam als Reklamemittel gesetzt haben. Mir fallen da Facebook und LinkedIn ein. Es sind die einzigen derartigen Unternehmen, von denen ich jemals solche Spam bekommen habe.

Ich fordere jeden Menschen dazu auf, Accounts bei den Spammern Facebook und LinkedIn zu löschen, und zwar am besten genau jetzt, in diesem Moment! Wer das nicht tut, ist ein Komplize von Spammern und damit genau so schlimm wie die Spam selbst.

Facebook-Nutzer, du bist die Spam! Wenn du das nicht sein willst, hast du es in der Hand, etwas Erfreulicheres zu werden. Anleitungen, wie man den Account löscht, findest du in diesem Internet. Facebook ist da eher weniger behilflich, habe ich mir sagen lassen…

LinkedIn-Nutzer, du bist die Spam! Wenn du das nicht sein willst, hast du es in der Hand, wieder in Anstand, Würde und Ehre zu leben. Anleitungen, wie man den Account löscht, findest du in diesem Internet.

Vom Recht haben wir jedenfalls nichts mehr zu erwarten.

(Und nein, nicht ein Wort in diesem Text ist satirisch gemeint.)

¹S/M ist übrigens meine Abk. für „social media“. Aus Gründen. Wer dabei spontan BDSM assoziert, hat meine Gründe verstanden.