Unser täglich Spam

Aus dem Internet frisch auf den Tisch. Köstlich und aromatisch.


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Donnerstag, 15. März 2018, 0:13 Uhr

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Das muss ja ein toller „Job“ sein, bei dem man scheinbar nichts können muss, trotzdem sehr ansehnlich verdient und der einem in einer Spam mit gefälschtem Absender angeboten wird, weil er anders gar nicht wegzugehen scheint!

Was man wohl in diesem „Job“ machen muss?

Ob man ein Bankkonto ist, das Geld aus betrügerischen Geschäften empfängt und per Western Union anonym weiterleitet? (Auch die Weiterleitung in Form von Bitcoin und anderen Kryptowährungen kommt vor.) Der Staatsanwalt nennt das hinterher übrigens Verstoß gegen das Kreditwesenkontrollgesetz und Geldwäsche, und eine längere Haftstrafe ist dafür nicht unwahrscheinlich.

Ob man ein Briefkasten ist, Pakete empfängt, neue Adressaufkleber draufklebt und sie an andere Leute weitersendet? Der Staatsanwalt nennt das hinterher übrigens Hehlerei und bandenmäßigen Betrug, und eine längere Haftstrafe ist ebenfalls drin.

Ob man ein Einkäufer ist (gern auch Testeinkäufer genannt), für andere Leute hochpreisige Waren einkauft, die dann niemals bezahlt werden? Der Staatsanwalt nennt das hinterher übrigens bandenmäßigen Betrug, und auch hier geht es leicht mal hinter Gitter.

Eines ist man bei den Stellenangeboten aus der Spam nur selten: Einen ganzen Monat lang in diesem „Job“ beschäftigt. Denn die Kriminalpolizei schläft nicht. Sollte es dennoch einmal zu einer Gehaltszahlung kommen, gibt es häufig einen „versehentlich“ zu hoch ausgestellten (in Wirklichkeit natürlich ungedeckten) Scheck, den man doch bitte, damit man auch schnell an sein Gehalt kommt, „einfach einreichen“ soll, um anschließend den überschüssigen Betrag „schnell und einfach“ über Western Union zurückzusenden. Der Staatsanwalt spricht hier übrigens vom Scheckbetrug, und je nach dem, was sonst noch dazukommt, gehts auch schnell ins Gefängnis.

Anklageschriften waren noch nie eine erheiternde Lektüre.

Ach ja, die vollumfängliche zivilrechtliche Haftung für den angerichteten Schaden kommt natürlich dazu. Das werden leicht sechsstellige Beträge. Wer mag ihn nicht, den Gerichtsvollzieher mit den lustigen Aufklebern, die dann überall kleben?

Und nein, angesichts dieser „Jobs“ wird einem kein Richter abnehmen, dass man völlig arglos gewesen ist. Wer darauf reingefallen ist, sollte sich besser einen Rechtsanwalt suchen, bevor er Besuch von der Polizei bekommt – dieser wird vermutlich empfehlen, dass man gestehen und über tätige Reue das Strafmaß zu drücken versuchen sollte. Und das ist auch die beste Empfehlung. Alles andere macht nur noch mehr Ärger.

Also: Bitte niemals auf Jobangebote aus der Spam reinfallen!

Und wer mir das als „irgendeinen Blogger“ nicht glauben will, frage bitte einfach mal bei der Polizei nach, bevor er sich ein paar Jahre Ärger, eine Vorstrafe und existenzbedrohende finanzielle Schäden von irgendwelchen verantwortungslosen Trickbetrügern „abholt“.

Aber bitte auf gar keinen Fall darauf reinfallen!

Man kann nämlich Schöneres mit seinem Geld und seiner Lebenszeit anfangen.

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