Unser täglich Spam

Aus dem Internet frisch auf den Tisch. Köstlich und aromatisch.


Zweite Abmahnung Ihrer Bestellung vom 08.08.2012

Freitag, 31. August 2012, 1:47 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

Sie sind zwar Kunde, aber bedauerlicherweise haben sie den Vertrag, den sie mit uns haben, nicht mit ihrem Namen unterschrieben, und deshalb können wir sie auch nicht mit Namen ansprechen.

bei der Prüfung unserer Zahlungseingänge stellten wir fest, dass Sie die Rechnung Nr. 3858168.2012 noch nicht beglichen haben.

Artikel: Toshiba NSGR 2042,29 Euro

Hiermit verpflichten wir Sie so schnell wie möglich [sic!], Ihre nicht beglichene Rechnung zu begleichen und damit weitere Inkasso Kosten [sic!] einzusparen [sic!].

Wir sehen uns gezwungen Ihnen 10,00 Euro darüber hinaus zu der noch offenen Forderung als Mahnung in Rechnung stellen. [sic!] Wir bitten Sie, den offenen Betrag bis zum 04.09.2012 auf das angegebene Konto zu überweisen.

Der Zahlschein und die bestellten Produkte [sic!] liegen dieser E-Mail als Kopie bei.

Mit verbindlichen Grüßen

PeniusShop GmbH Bad Bramstedt
Geschäftsführer: Marvin Klein
Umsatzsteuer-Nr.: DE376728186

Das ist ja nett, dass dieses Toshiba-Dingens der Mail beiliegt. Allerdings hängt da nur ein ZIP-Archiv dran, in dem ein ZIP-Archiv ist, in dem eine Datei mit der Dateinamenserweiterung .com liegt. Das ist eine ausführbare Binärdatei für Microsoft Windows, die einem direkt von kriminellen Spammern zugestellt wurde.

Welche Freuden man haben wird, wenn man diese Datei gestartet hat, kann sich hoffentlich jeder selbst vorstellen.

Deshalb klickt man ja auch nicht in Spams herum.

Ein Kommentar für Zweite Abmahnung Ihrer Bestellung vom 08.08.2012

  1. Dietmar Winkle sagt:

    bereits in unserer Mitteilung vom 21.10.2012 wurden Sie informiert, dass die nicht beglichene Forderung von 2926,65 Euro von Ihnen nicht beglichen wurde. Mit dieser Email bitten wir Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen.
    Weil dies die zweite Aufforderung ist, die Sie über Ihre Schulden warnt, sehen wir uns gezwungen Ihnen die Kosten von 13,00 Euro ebenfalls zu der noch offenen Forderung, als Mahnung in addieren.
    Wir bitten Sie, die nicht bezahlten Kosten bis zum 04.12.2012 auf das angegebene Konto zu begleichen.
    Sonst sind wir gezwungen, unsere Forderung durch ein Inkassounternehmen geltend zu machen.
    Zahlschein und Rechnungsdaten finden Sie wegen Vorsichtsmassnahmen im Zusatzordner.

    Ihr Verkaufsberater
    PeniusShop GbR
    Unternehmensitz Aach
    Steuer-Nummer DE271126724
    Leiter: Mohammed Jäger

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