Hallo,
Genau mein Name!
Tals Anhang finden Sie die Rechnung 903213 vom 01.02.2016.
Die müssen ja auch meinen Namen haben, wenn ich da Kunde bin.
Leider hat der Absender sich zwar eine Rechnungsnummer ausgedacht, aber keine Firmierung der Unternehmung, bei der ich angeblich Schulden habe. Dafür ist die lt. Betreff „Rechnung vom 7. Dezember“ in Wirklichkeit eine Rechnung vom 1. Februar. Wenn der Spammer sich Mühe geben würde, könnte er ja auch gleich arbeiten gehen.
Nettosumme: 325,00.
MwSt: 19,00
Bruttosumme: 386,75
Immerhin kann der Absender einen Taschenrechner bedienen, das kann nicht jeder. Prozentzeichen und Währungsbezeichnungen in einer angeblichen „Rechnung“ tippen kann er hingegen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schulz
„Freundlich“ wie die Pest
Ihr Spammer
Kleines Spamkompetenztraining: Was bedeutet wohl die Kombination folgender Merkmale?
- Es handelt sich angeblich um eine Rechnung, aber es steht nirgends, wer diese Rechnung stellt, wofür er diese Rechnung stellt und wie man diese Rechnung begleichen kann¹
- Obwohl der Empfänger ein Kunde sein muss, wird er nicht persönlich angesprochen
- Anstelle richtiger Informationen „darf“ man ein paar kontextlose Zahlen und eine Rechnungsnummer lesen
- Alle weiteren Fragen können nur geklärt werden, wenn man den Anhang öffnet
Richtig! Es handelt sich um Schadsoftware im Anhang.
Und wie so häufig, versagt auch diesmal das Antivirus-Schlangenöl in den meisten Fällen. Deshalb ist es auch so wichtig, dass man derartige Spam selbst erkennt und löscht. Generell sind Mailanhänge immer gefährlich und sollten niemals geöffnet werden, wenn ihre Zustellung nicht explizit vorher verabredet war.
Wer Microsoft Windows verwendet und einen Doppelklick auf den Anhang gemacht hat, hat Software von Kriminellen auf seinem Rechner gestartet und jetzt einen Computer anderer Leute auf dem Schreibtisch stehen. Das fast überall installierte Antivirus-Schlangenöl hat diese Übernahme des Computers durch Verbrecher in den meisten Fällen nicht verhindern können.
¹Ich möchte in diesem Kontext kurz daran erinnern, dass in der BRD eine Impressumspflicht für gewerbliche E-Mail besteht, an die sich jeder hält, der sich nicht gern von Mitbewerbern und/oder fragwürdigen Anwälten abmahnen lässt.
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