Es folgt das Zitat des Jahres:
Die Internetnutzer haben ein schutzwürdiges Interesse an der Abwehr unerwünschter Werbung, an Schutz vor Schadprogrammen sowie an der Kontrolle über ihre Daten.
Begründung der Entscheidung des LG Hamburg in der Sache Spiegel Online gegen Eyeo
Und ich habe dem nichts hinzuzufügen. Außer die Aufforderung, immer an diese Feststellung einer an sich kaum der Rede werten Selbstverständlichkeit durch das Landgericht Hamburg zu denken, wenn ihr mit der teilweise sehr aufdringlich und regelmäßig völlig desinformativ dargebotenen Aufforderung auf Presseverlags-Websites konfrontiert seid, doch eure Adblocker abzuschalten. Adblocker sind und bleiben eine unverzichtbare und sehr wirksame Sicherheitssoftware zum Schutz des Computers und seiner Nutzer vor kriminellen Machenschaften beim „Surfen“ im Web.
[…] Alle anderen Menschen fordere ich auf: Benutzen sie immer wirksame Werbeblocker im Webbrowser und schalten sie diese Werbeblocker niemals ab, weil sie jemand darum bittet! Warum? Darum, darum, darum, darum, darum, darum, darum, darum, darum, darum oder darum. (Diese Liste ist natürlich unvollständig und enthält nur größere Vorfälle.) Beim „Surfen“ im Web bieten Werbeblocker einen zuverlässigeren Schutz vor der Übernahme des Computers durch Kriminelle als so genannte „Antivirus-Programme“. Selbst das Landgericht Hamburg – von mir gern „liebevoll“ als „Hamburger Dunkelkammer“ bezeichnet – hat sich zu meiner großen Überraschung in einem seiner Urteile dieser Auffassung angeschlossen. […]