Keine Spam im eigentlichen Sinne des Wortes ist es, was einige fragwürdige Geschäftsleute veranstaltet haben, um an das Geld ihrer Opfer zu kommen – unverlangte Anrufe, Anpreisung eines Gewinnspieles, Aufforderung, eine Taste zu drücken und autsch, mit diesem Tastendruck entstehen Kosten. Aber immerhin, so dreist kommt man noch nicht vor deutschen Gerichten durch, wie sich heute bei heise online nachlesen lässt:
Das Verwaltungsgericht Köln hat heute bestätigt, dass die Weiterleitung per Tastendruck auf eine kostenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummer unzulässig ist. Das Geschäftsmodell „Abzocke per Anruf“ funktionierte folgendermaßen: Ahnungslose Kunden wurden angerufen und mit einem angeblichen Gewinn geködert. Um den abzurufen, sollten sie eine Taste auf ihrem Telefon drücken. Taten sie dies, führte das tatsächlich zu einem Gewinn, nämlich für den Anrufer, der den Angerufenen zu einer 0900-Rufnummer weiterleitete und dies über die Telefonrechnung abrechnete. […] Die Weiterleitung per Tastendruck verstößt gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, befand das Gericht.
Unabhängig von dieser begrüßenswerten Einschätzung durch das Gericht kann ich nicht genug davor warnen, auf irgendeine unverlangte Telefonwerbung für irgendein Produkt oder Spiel einzugehen – und ich würde ferner jedem davon abraten, auf den Anruf eines anonym bleibenden Menschen hin an einer so genannten Umfrage teilzunehmen. Alles, was an geschäftlicher Nutzung des Telefons durch unverlangte Anrufe läuft, ist unseriös, oft sogar direkt kriminell. Alles. Ohne eine einzige Ausnahme.
(Und wenn ich jemanden anrufe, kann ich mich auch mit jedem Namen und jeder Firmierung nennen. Wer in einem anonymen Medium alles glaubt, ist selbst schuld.)
Schreibe einen Kommentar