Liest jemand die Programmzeitschrift „Hörzu“ der FUNKE Programmzeitschriften GmbH und ist auf den netten Brief einer angeblichen Marlies Bach aus der „Gewinnabteilung“ reingefallen, der den lieben Leserinnen und Lesern von „Hörzu“ einen Gewinn von dreihundert Euro versprochen hat? 💶️
Hier, dieser nette Brief [Archivversion].
Das war natürlich ein Betr… ähm… eine etwas intransparent dargestellte und deshalb wie ein Geschenk aussehende Gutschein-Aktion eines eher halbseidenen Ladens namens VSG, der sich in der Vergangenheit schon seinen schlechten Ruf mit diversen Abzocknummern erarbeitet hat. Marlies Bach gibt es nicht. Und die dreihundert Euro gibt es natürlich auch nicht. Aber dafür kann man sein Geld für Zeugs ausgeben, das sich mit anderen, seriöser anmutenden Werbemethoden offenbar nicht so gut oder so überteuert verkauft. 🤥️
Was sich dahinter stattdessen verbirgt, ist ein Reisegutschein der Firma Trendtours Touristik GmbH, der innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach der Gewinnbenachrichtigung eingelöst werden muss. Die Telefonate will das Unternehmen nutzen, um Anrufenden kostenpflichtige Produkte zu verkaufen
Wenn die Musterfeststellungsklage erforderlich ist, können Betroffene dieser… ähm… nicht nur ein bisschen von Trickbetrügern abgeschauten Reklameidee ihr versprochenes „Geschenk“ von dreihundert Euro einfordern:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Verbraucher:innen die Auszahlung von zugesagten Gewinnen fordern. Der vzbv prüft, ob das auch hier möglich ist. Wer so eine „Geschenk-Benachrichtigung“ in der HÖRZU erhalten hat, sollte diese auf keinen Fall wegwerfen und die Kopie des Schreibens an das Team Musterfeststellungsklagen unter mfk@vzbv.de senden.
Ich wünsche diesem Ansinnen vollumfänglichen Erfolg! 👍️
Die Frage, ob man weiterhin eine Zeitschrift lesen möchte, die ihren Lesern mit derartigen Überrumpelungsversuchen kommt, statt die Übernahme einer solchen, vorsätzlich die Leser irreführenden Reklame abzulehnen, muss natürlich jeder Mensch für sich selbst beantworten.
Dass Leserinnen und Leser hier hinters Licht geführt werden könnten, scheint bei Funke offenbar niemanden zu stören. Auch nicht, dass die Leser und Leserinnen der „Hörzu“ in diesem Fall als solche direkt angesprochen werden
Ich würde das nicht wollen. 🖕️
Ich glaube kaum, dass sich diese „Gewinn-Aktion“ ausschließlich auf die Leser einer einzigen Zeitschrift beschränkt. Der Werbetext ist so verfasst, dass er mit winzigen Änderungen für jedes x-beliebige andere Printmedium verwendbar ist. Und was „irreführende Werbung“ betrifft: ich selbst kaufe nicht die hier genannte, völlig überteuerte Wochenzeitschrift, sondern ich verwende ein billigeres 14-Tage-Produkt. Der geringere Preis wird allerdings ausgeglichen durch einen übermässig großen Anteil an Werbung, wobei der redaktionelle und der Werbeteil oft nicht zu unterscheiden sind – vor allem im Bereich einer „medizinischen Beratung“. Aber ich kaufe dieses Blättchen ja nicht, um zu erfahren, welche Diät gerade „angesagt“ ist, sondern nur um zu erfahren, welches TV-Programm mich heute am wenigsten interessiert.