Unser täglich Spam

Aus dem Internet frisch auf den Tisch. Köstlich und aromatisch.


Tagesarchiv für den 19. April 2015

Verdiene leicht bis 8000 Euro pro Monat!

Sonntag, 19. April 2015

Klar, das Geld kommt aus der Steckdose! Umlaute scheinen übrigens nicht aus der Steckdose zu kommen, wie das folgende „Jobangebot“ belegt:

Ein gutes Einkommen in kurzer Zeit!

Ein Jobangebot mit einem hohen Lohn.

Sie werden in unserer Firma ohne Muhe Minimum 4000.00 EUR pro Monat verdienen. [sic! Im Betreff waren es noch achttausend] Diese Arbeit erfordert nur ein paar Stunden Ihrer Zeit 8 Tage pro Monat. Man darf diese Tatigkeit mit Ihrer Dauerbeschaftigung vereinigen! Nach der Ausfuhrung von jedem Auftrag werden Sie von 400 bis 1600 EUR verdienen.

Es geht hier um Folgendes:

1. Wir ubersenden eine Summe von 2000.00 EUR bis 8000.00 EUR auf Ihr Konto.

2. Sobald die Uberweisung bei Ihrer Bank eingegangen ist, heben Sie das Geld in bar in der Bankfiliale ab.

3. Ihre Kommission betragt 20% von unserer Gelduberweisung – von 400.00 EUR bis 1600.00 EUR! [Da wäre es für die „Firma“ aber viel billiger, selbst ein Bankkonto zu eröffnen – denn jede noch so hohe Gebühr einer Bank ist deutlich günstiger als diese zwanzig Prozent]

4. Das restliche Geld ubermitteln Sie unserer Organisation.

5. Wir machen die nachste Uberweisung auf Ihr Konto.

Wenn Sie bereit sind, mehr Geld zu bekommen, schicken Sie mir eine Email nur an folgende Email-Adresse: sprfingruppe (at) gmail (punkt) com [Und ja nicht auf „Antworten“ klicken, denn der Absender ist gefälscht]

Die Summen der Bankuberweisungen und Ihre Anzahl konnen sich andern, alles hangt nur von Ihrem Wunsch und Ihren Moglichkeiten ab! Diese Verdienstmoglichkeit ist vollig legal und sto?t gegen keine Gesetze der EU und Deutschlands [sic!].

Achtung, die Anzahl von den Arbeitsstellen ist begrenzt!

Sehr gute finanzielle Hilfsmittel in kurzer Zeit!

Das Geld aus den „Geschäften“ dieser „Organisation“ läuft über ihr Konto. Sie werden ganz sicher ermittelt, und sie werden sehr schnell ermittelt.

Der Staatsanwalt wird diesen „Job“ in seiner Anklage mindestens mit den folgenden Worten bezeichnen:

  1. Gewerbsmäßiger Betrug
  2. Geldwäsche
  3. Verstoß gegen das Kreditwesenkontrollgesetz

Je nach konkreter Ausgestaltung ihrer Zusammenarbeit mit der Organisierten Kriminalität werden dem Staatsanwalt vielleicht noch ein paar unerfreuliche weitere Begriffe einfallen, für die hohe Strafmaße ins Strafgesetzbuch geschrieben wurden.

Der Richter wird mit Sicherheit dieser Auffassung folgen. Angesichts der Tätigkeit „Geld unter eigenem Namen auf dem eigenen Konto empfangen und über Western Union und MoneyGram zu einer anonym bleibenden, ausländischen ‚Organisation‘ senden, um dafür Geld zu bekommen“ wird er nicht von Arglosigkeit ausgehen. Die einzige Möglichkeit, hier eine Verurteilung und eine Vorstrafe (möglicherweise mit längerem „Urlaub“ in einer JVA) nebst darauf folgender, vollumfänglicher zivilrechtlicher Haftung für den angerichteten Schaden (das können leicht einige hunderttausend Euro sein) abzuwenden, besteht darin, wegen manifesten Schwachsinns nicht geschäftsfähig und deshalb schuldunfähig zu sein – und fortan einen Vormund zu haben.

Und wenn sie das nicht einem „dahergelaufenen Blogger“ wie mir glauben, dann fragen sie einfach mal den nächsten Polizisten, was er von diesem „Job“ hält!