Unser täglich Spam

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Mahnschreiben – Konto-Lastschrift konnte nicht vorgenommen werden 25.07.2013

Donnerstag, 25. Juli 2013, 19:10 Uhr

Oh, von einer „Inkasso Anwaltschaft Tobias Wunderlich“ mit Deppen Leer Zeichen und einer obskuren Mailadresse bei online (punkt) de. Ich kann nur hoffen, dass nicht zu viele Anwälte wirklich so heißen und jetzt explodierende Postfächer wegen dieses kriminellen Mülls haben.

Schönen guten Tag,

Der Absender hat sich zwar mal um eine originelle Anrede bemüht, aber die kann auch nicht verbergen, dass er gar nicht weiß, wie ich heiße.

Die Lastschrift für Ihre Bestellung konnte nicht von Ihrem Konto abgebucht werden.

Ebensowenig weiß der allerwerteste Absender, von welchem Konto bei welcher Bank da für welche Bestellung nicht abgebucht werden konnte – keine so ganz unwichtigen Angaben, wenn diese Mitteilung „echt“ wäre.

Deswegen wurde unsere Kanzlei beauftragt die vertraglichen Rechte der Firma Thomann AG zu vertreten.

Dafür kennt der Absender eine hübsche Firmierung einer Unternehmung, die bei einer geplatzten Abbuchung gleich nach den Anwälten schreit. Diese Unternehmung hat keine Anschrift, keine Telefonnummern und nichts, so dass eine Klärung völlig unmöglich ist.

Es gibt sehr viele AGs, die Thomann AG heißen. Jeder, der Google oder eine datenschonendere Suchmaschine benutzen kann, kommt wenigstens auf diesem Weg an Telefonnummern. In keinem dieser Unternehmen möchte ich heute die Telefone bedient haben. Vermutlich wurde diese Spam in einer sechsstelligen Anzahl versendet, und es ist davon auszugehen, dass mindestens ein Prozent der Empfänger irgendwie reagiert hat, auch durch entnervte Anrufe. Das hat wirtschaftlichen Schaden verursacht, der den asozialen Spammern natürlich egal ist.

Der Rechnungsbetrag der Bestellung inklusive der Versandkosten entspricht 118,69 Euro. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 13,00 Euro in Rechnung gestellt und die Kosten unserer Beauftragung von 59,66 Euro.

Der Absender weiß auch nicht, was bestellt wurde. Er kennt nur einen Rechnungsbetrag und absurde, unbegrüdete Zusatzkosten.

Wir geben Ihnen bis zum 31.07.2013 die letzte Chance [sic!] das Geld an die im Vertrag angegebene Kontonummer zu überweisen. Falls Sie die Zahlung nicht tätigen müssen Sie mit sehr hohen Kosten rechnen. [sic!]

Der Absender weiß nicht einmal in seiner Mail zu sagen, auf welches Konto man dieses Geld zahlen soll, weil man eine Mail bekommen hat, in der so etwas wie „Zahlen sie ganz schnell und völlig grundlos 191,35 Euro“ drinsteht.

Das liegt übrigens daran, dass er das Geld gar nicht haben will. Er will nur, dass die von dieser Ansage in Panik versetzten Opfer…

Die Lieferdaten der Bestellung und die Kontodaten sind im angehängten Ordner [sic!].

Beiliegende Dokumente
– Bestell-Daten
– Rechnungs-Vorlage

…den Mailanhang öffnen.

Dieser ist in meinem Exemplar des Mülls ein ZIP-Archiv, in dem ein kaputtes ZIP-Archiv liegt, das sich nicht entpacken lässt – aber beabsichtigt war hier gewiss das Verpacken einer Datei, deren Name auf .pdf.exe endet und die den Computer für eine kriminelle Bande übernommen hätte, wenn man sie mit einem Doppelklick ausgeführt hätte. Dieses Mal waren die Idioten allerdings zu dumm, um Schadsoftware zu spammen.

Dass ein „Mailanhang“ kein „angehängter Ordner“ ist, muss den Halunken noch einmal ihr Deutschbeauftragter erklären.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Wunderlich
Inkasso Büro

Mit mechanischem Gruß von einem angeblichen Anwalt, dessen Kanzlei kein Telefon, keine Anschrift und keinen besseren Namen als „Inkasso-Büro“ abbekommen hat. :mrgreen:

1.080 Kommentare für Mahnschreiben – Konto-Lastschrift konnte nicht vorgenommen werden 25.07.2013

  1. rudi sagt:

    Beauftragte Anwaltskanalei info@casescatalanes.com

    Sehr geehrter Kunde xxxxxxx,

    die Rechnung konnte nicht von Ihrem Bankkonto automatisch gebucht werden.
    Weitere Details Ihrer PayPal Abrechnung und die Bankdaten zur Überweisung sehen
    Sie im Anhang. Es wurden Buchungen bis einschließlich 22.11.2013 geprüft. Unsere
    Kanzlei wurde gebeten die fällige Gesamtsumme für Ihre Bestellung einzufordern.
    Zusätzlich wird Ihnen eine Mahngebühr von 16,00 Euro berechnet und die Kosten
    unserer Tätigkeit von 57,96 Euro.

    Der Rechnungsbetrag der Bestellung beläuft sich auf 117,00 Euro.

    Sparen Sie uns bitte weitere Maßnahmen gegen Ihre Person. Falls Sie die
    Überweisung nicht tätigen werden wir umgehend ein Inkassobüro beauftragen. Wir
    geben Ihnen bis zum 28.11.2013 die letzte Möglichkeit das Geld zu zahlen.

    Mit verbindlichen Grüßen

    Anwaltschaft Tim Ludwig und von Waldeck gerichtet an xxxxxxx

    • gerit sagt:

      Hallo zusammen,

      meine Mail (Spam) vom 06.01.2014…

      Ich sehe da eine gewisse Ähnlichkeit mit den hier veröffentlichten Beiträgen.
      Evtl. ist der unten genannte Name von Bedeutung für weiter verschickter Spam.
      Sehe ich das richtig?

      Sehr geehrte(r) xxx

      bei der Durchsicht unserer Buchhaltung ist uns aufgefallen, dass bei Ihnen eine nicht bezahlte Rechnung vorliegt. Der automatische Abzug von Ihrem Bankkonto für die Bestellung vom 04.11.2013 konnte nicht durchgeführt werden.

      Der Rechnungsbetrag der Bestellung inklusive der Versandkosten ist 252,00 Euro. Sie haben bis zum 11.01.2014 die letzte Chance, das Geld zu überweisen.
      Es wurden Zahlungen bis einschließlich 06.01.2014 einbezogen. Unsere Anwaltskanzlei wurde beauftragt die fällige Gesamtsumme für Ihre Bestellung einzufordern. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 19,00 Euro und die Gebühren unserer Beauftragung von 33,20 Euro verrechnet.

      Wir möchten Sie höflichst um die Überprüfung bzw. Begleichung der in der beigelegten Datei genannten Rechnung bitten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Anwalt Marlon von Bora
      Anhang:…
      *

      • Supsi sagt:

        und die kam heute bei uns an. online-anwaltschaft….. ist doch lächerlich!

        Sehr geehrter Kunde xxxxxx,

        bei der Durchsicht unserer Unterlagen ist uns aufgefallen, dass bei Ihnen eine nicht beglichene Rechnung vorliegt. Die automatische Lastschrift für die Bestellung vom 01.11.2013 ist leider storniert worden.

        Die Gesamtsumme der Bestellung inklusive der Versandkosten ist 273,00 Euro. Wir geben Ihnen bis zum 10.01.2014 die letzte Möglichkeit, die Summe zu überweisen.
        Es wurden Zahlungen bis einschließlich 06.01.2014 berücksichtigt. Unsere Kanzlei wurde berechtigt das Geld für Ihre Bestellung einzufordern. Zusätzlich wird Ihnen eine Mahngebühr von 21,00 Euro und die Kosten unserer Beauftragung von 44,21 Euro berechnet.

        Wir möchten Sie schnellstens um die Überprüfung bzw. Begleichung der im angehängten Ordner genannten Rechnung bitten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Online Anwaltschaft Vincent Friedrich

    • Dom sagt:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      bei der Durchsicht unserer Buchhaltung ist uns aufgefallen, dass bei Ihnen eine offene Rechnung vorliegt.
      Die automatische Kontoabbuchung für die Bestellung vom 07.12.2013 ist leider storniert worden.

      Unsere Kanzlei wurde beauftragt die fällige Gesamtsumme für Ihre Bestellung einzufordern. Wir wollen Sie höflichst um die Überprüfung bzw. Begleichung der in der angehängten Datei genannten Rechnung bitten. Falls Sie die Zahlung nicht tätigen sehen wir und gezwungen ein Gerichtsverfahren gegen Sie zu eröffnen.

      Die Gesamtsumme der Bestellung inklusive der Versandkosten beläuft sich auf 469,00 Euro. Es wurden Buchungen bis einschließlich 15.01.2014 einbezogen. Wir geben Ihnen bis zum 20.01.2014 die letzte Möglichkeit, die Gesamtsumme zu zahlen. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 14,00 Euro und die Kosten unserer Beauftragung von 43,51 Euro verrechnet.

      Mit freundlichen Grüßen

      Maurice Schenck Online Mahnung

      (ANHANG ist eine ZIP Datei)

      • Lea sagt:

        Ich habe auch eine Mail bekommen. Bzw habe ich schon öfter eine bekommen. Auf eine habe ich sogar mal geantwortet das ich minderjährig sei und meines wissens mir gar nichts verkauft werden DARF und das die mir bitte erstmal sagen sollen was ich denn bestellt habe. ich habe nie eine Antwort bekommen und jetzt habe ich schon wieder eine Mahnung bekommen:

        _____________________________________________________________________
        Sehr geehrter Kunde Lea Ho****,

        bedauerlicherweise konnten wir bis heute keinen Zahlungseingang auf unsere Forderung Nr. 6HF–1326285973 vom 08.03.2014 ersehen. Bestimmt handelt es sich nur um ein Versehen in der Hektik des Alltags.

        Das eingegebene Bankkonto wurde nicht genügend gedeckt um die Kontoabbuchung vorzunehmen. Bitte überweisen Sie den ausstehenden Betrag zuzüglich der Zusatzgebühren bis zum 18.04.2014 auf unser Konto. Die Summe der Bestellung beläuft sich auf 312,00 Euro.
        Zusätzlich wird Ihnen eine Mahngebühr von 19,00 Euro und die Kosten unserer Beauftragung von 43,71 Euro verrechnet. Falls Sie diesen Zahlungstermin nicht einhalten, werden wir Ihnen weitere Kosten des Mahnverfahrens und Verzugszinsen in Rechnung stellen müssen. Die Kontakt Telefonnummer und weitere Informationen ersehen Sie in Ihrer Rechnung im Anhang.

        Mit freundlichen Grüßen.

        Maxim Krause

  2. Oliver Magiera sagt:

    Habe heute auch so eine Mail bekommen!

    Was soll ich jetzt tun?
    Soll ich das der Polizei melden?
    Habe nie eine Mahnung oder sonstiges erhalten.

    • Natürlich kannst du eine Strafanzeige erstatten. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass diese Halunken in der nächsten Zeit ermittelt werden, aber je mehr Informationen sich zu dieser organisierten Kriminalität bei den Ermittlern ansammeln, desto größer ist die Chance, dass dieses Geschmeiß überhaupt einmal dingfest gemacht wird.

      Es geht bei dieser Mail übrigens nicht um eine Mahnung. Es geht darum, die Empfänger der Spam dazu zu bringen, den Anhang zu öffnen – um dann den Computer mit Schadsoftware zu übernehmen, betrügerische Geschäfte damit zu machen, das Online-Banking zu manipulieren, alle Daten und Passwörter mitzunehmen und so weiter.

  3. Thib sagt:

    hab auch so eine Mail erhalten mit Anhang

    die automatische Kontoabbuchung für die Bestellung vom 17.10.2013 ist leider storniert worden. Detaillierte Einzelheiten Ihrer Rechnung und die Bankdaten zur Zahlung finden Sie im angehängten Ordner. Es wurden Geldeingänge bis einschließlich 22.11.2013 einbezogen. Unsere Kanzlei wurde gebeten den ausstehenden Betrag für Ihre Bestellung einzufordern Zusätzlich wird Ihnen eine Mahngebühr von 24,00 Euro berechnet und die Kosten unserer Beauftragung von 10,61 Euro.

    Der Rechnungsbetrag der Bestellung entspricht 112,00 Euro.

    Ersparen Sie uns bitte weitere rechtlichen Schritte gegen Ihre Person. Wenn Sie die Zahlung weigern müssen Sie mit erheblichen Kosten rechnen. Wir geben Ihnen bis zum 28.11.2013 die letzte Möglichkeit die Summe zu überweisen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anwalt Rechnungsstelle Mattis Althusius und Schongauer gerichtet

  4. Jessica sagt:

    Ich habe heute auch so eine e-Mail bekommen. Habe sie allerdings auf meinem i phone geöffnet nicht am pc. Und bin dann beim Scrollen auf den Anhang gekommen, der sich natürlich öffnete und drin stand 24,20 mb oder so und zip Datei. Mehr konnte ich zum Glück nicht machen, ließ sich nicht weiter öffnen. Denkt ihr das mein i phone jetzt gehackt wurde? Liebe Grüße

  5. Halbidiot sagt:

    Den Spam habe ich auch!

    „Sehr geehrte/r xxx,

    der Betrag konnte nicht von Ihrem Bankkonto automatisch abgebucht werden. Einzelheiten der Bestellung und die Bankdaten zur Zahlung sehen Sie im Anhang. Es wurden Zahlungen bis zum 28.11.2013 berücksichtigt. Unser Anwaltsbüro wurde gebeten das Geld für Ihre Bestellung einzufordern. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 14,00 Euro verrechnet und die Kosten unserer Beauftragung von 55,54 Euro.

    Die Summe der Bestellung beläuft sich auf 132,00 Euro.

    Falls Sie die Überweisung verweigern werden wir umgehend ein Inkassobüro zur Hilfe ziehen. Sparen Sie uns bitte weitere Maßnahmen gegen Ihre Person. Wir geben Ihnen bis zum 4.12.2013 die letzte Möglichkeit das Geld zu zahlen. Sollten Sie allerdings den Rechnungsbetrag in den letzten Tagen schon beglichen haben, so beurteilen Sie bitte dieses Bescheid als gegenstandslos.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anwaltskanalei Tom Humpis und Kraus gerichtet an xxx“

    Vollidioten!

    • shooty sagt:

      Bei mir kam heute:

      der automatische Abzug von Ihrem Bankkonto für die Bestellung vom 03.10.2013 konnte nicht durchgeführt werden. Die Lieferdaten der PayPal Abrechnung und die Kontonummer zur Zahlung sind in der angehängten Datei Es wurden Buchungen bis zum 28.11.2013 berücksichtigt. Unser Anwaltsbüro wurde gebeten die fällige Gesamtsumme für Ihre Bestellung einzufordern. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 25,00 Euro in Rechnung gestellt und die Kosten unserer Tätigkeit von 48,54 Euro.

      Die Summe der Bestellung beläuft sich auf 415,00 Euro.

      Falls Sie die Überweisung nicht tätigen werden wir umgehend ein Inkassobüro hinzuziehen. Ersparen Sie uns bitte weitere rechtlichen Schritte gegen Ihre Person. Sie haben bis zum 6.12.2013 die letzte Chance die gesamte Summe zu überweisen. Sollten Sie bereits den Betrag in den letzten Tagen schon beglichen haben, so beurteilen Sie bitte dieses Bescheid als gegenstandslos.

      Mit verbindlichen Grüßen

      Anwalt Michael Slakany und Myer an xxxxxx

      Die werden langsam teurer.
      der Dateianhang ist doppelt gezipt hat gut 29MB und heißt: Anwaltskanalei – abgewiesene Lastschrift 29.11.2013.com

      29MB sind recht viel Material für eine Rechnung.

      Die Anwälte Slakany&Myer (oder wer das versendet) können mir gerne mit der Zunge mein Rektum umspielen. 😉 🙂

  6. Joachim sagt:

    Heute bekam ich folgende mail von irgendeinem „Anwalt“ (??!!)
    Natürlich habe ich nirgends bestellt gehabt, schon gar nicht in solch hohem Wert!
    Am Schluss heißt es übrigens auch: “ Anwaltskanalei “
    Ich werde nichts unternehmen, keinesfalls den Anhang öffnen, alles Löschen.

    Sehr geehrte/r ………….,

    der automatische Abzug von Ihrem Bankkonto für die Bestellung vom 24.10.2013 konnte nicht durchgeführt werden. Weitere Einzelheiten Ihrer Bestellung und die Kontodaten zur Überweisung sehen Sie im angehängten Ordner. Es wurden Geldeingänge bis zum 28.11.2013 geprüft. Unsere Kanzlei wurde berechtigt den fälligen Betrag für Ihre Bestellung einzufordern. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 27,00 Euro berechnet und die Gebühren unserer Tätigkeit von 50,90 Euro.

    Der Rechnungsbetrag der Bestellung inklusive der Versandkosten beläuft sich auf 457,00 EURO.

    Falls Sie die Zahlung verweigern sehen wir und gezwungen ein Gerichtsverfahren gegen Sie anzustreben. Ersparen Sie uns bitte weitere Maßnahmen gegen Ihre Person. Sie haben bis zum 5.12.2013 die letzte Chance das Geld zu überweisen. Sollten Sie allerdings den Rechnungsbetrag in den letzten Tagen schon beglichen haben, so betrachten Sie bitte dieses Bescheid als gegenstandslos.

    Mit verbindlichen Grüßen

    Beauftragte Anwaltskanalei Colin Böhm und Kinsfelt

  7. Chrissy sagt:

    Bekam auch Heute auch eine nette Email mit dem Betreff „Lastschrift für …“ Absender war die „Rechnungsstelle“.
    Schon klar, ihr Pappnasen. Wenn eure lieben Mütter wüssten, mit was ihr euer Geld verdient. Oder eure Töchter/Söhne. Wären sicher total stolz auf euch. Könnt ihr euch selbst eigentlich noch ernst nehmen? Etwas ehrliche Selbstreflektion ist mein ernstgemeinter Ratschlag an euch.
    Sehr geehrte/r …

    der automatische Abzug von Ihrem Bankkonto für die Bestellung vom 07.10.2013 konnte nicht durchgeführt werden. Weitere Einzelheiten der PayPal Abrechnung und die Bankdaten zur Nachzahlung sehen Sie in der beigelegten Datei. Es wurden Zahlungen bis einschließlich 28.11.2013 einbezogen. Unsere Anwaltskanzlei wurde gebeten den ausstehenden Betrag für Ihre Bestellung einzufordern. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 28,00 Euro berechnet und die Gebühren unserer Beauftragung von 46,17 Euro.

    Der Betrag der Bestellung beläuft sich auf 478,00 EURO.

    Falls Sie die Zahlung verweigern sehen wir und gezwungen ein Gerichtsverfahren gegen Sie zu eröffnen. Sparen Sie uns bitte weitere Maßnahmen gegen Ihre Person. Sie haben bis zum 4.12.2013 Zeit die Gesamtsumme zu zahlen. Sollten Sie allerdings den Rechnungsbetrag in den letzten Tagen schon beglichen haben, so sehen Sie bitte dieses Bescheid als gegenstandslos.

    Mit verbindlichen Grüßen

    Online Mahnung Jeremy Welser und Wolf für …

  8. Jochen sagt:

    Sehr geehrte(r) ,

    der fällige Betrag konnte nicht von Ihrem Konto automatisch gebucht werden. Die Lieferdaten Ihrer PayPal Abrechnung und die Kontonummer zur Nachzahlung sind in der angehängten Datei. Es wurden Überweisungen bis einschließlich 28.11.2013 einbezogen. Unsere Anwaltskanzlei wurde berechtigt das Geld für Ihre Bestellung einzufordern. Zuzüglich wird Ihnen eine Mahngebühr von 26,00 Euro in Rechnung gestellt und die Gebühren unserer Beauftragung von 49,86 Euro.

    Die Gesamtsumme der Bestellung inklusive der Versandkosten beläuft sich auf 321,00 EU.

    Falls Sie die Zahlung nicht tätigen werden wir umgehend ein Inkassobüro einberufen. Ersparen Sie uns bitte weitere Maßnahmen gegen Ihre Person. Sie haben bis zum 5.12.2013 die letzte Möglichkeit die Gesamtsumme zu zahlen. Sollten Sie eventuell den Rechnungsbetrag in den letzten Tagen schon überwiesen haben, so betrachten Sie bitte dieses Bescheid als gegenstandslos.

    Mit verbindlichen Grüßen

    Anwalt Lars von Frundsberg und von Ruppa an Jochen Kahn

  9. Jochen sagt:

    Habe die Mail geöffnet,
    die Anwendung in der 3ten rarDatei
    aber nicht,denke das sie nicht Installiert wurde,
    hoffe es war nicht zu spät.

  10. annajustyna sagt:

    Finn Rörl und Quadt – von dieser Kanzlei habe ich heute (29.11.2013) so was auch erhalten.

  11. baeribaer sagt:

    Auch in der Schweiz sind diese Emails angekommen. Eine Mailadresse mit “.ch“ und eine Forderung in Euro, das kommt einem dann schon ein bisschen komisch vor.
    In meiner Mail heisst das Büro: Anwalt Rechnungsstelle Robin Hanse und Fuch.
    Hat mich etwas an Hase und Fuchs erinnert.

  12. Gulsela sagt:

    İch habe auch heute so ein email bekommen…

    Verehrte(r) Kunde G*******

    der Betrag konnte nicht von Ihrem Bankkonto automatisch gebucht werden. Die Lieferdaten der PayPal Abrechnung und die Kontonummer zur Überweisung finden Sie im Anhang. Es wurden Buchungen bis einschließlich 22.11.2013 einbezogen. Unsere Anwaltskanzlei wurde beauftragt das Geld für Ihre Bestellung einzufordern. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 11,00 Euro berechnet und die Kosten unserer Tätigkeit von 36,66 Euro.

    Der Rechnungsbetrag der Bestellung inklusive der Versandkosten entspricht 394,00 EURO.

    Sparen Sie uns bitte weitere Maßnahmen gegen Ihre Person. Wenn Sie die Zahlung weigern sehen wir und gezwungen ein Gerichtsverfahren gegen Sie anzustreben. Sie haben bis zum 30.11.2013 die letzte Chance das Geld zu zahlen.

    Mit verbindlichen Grüßen

    Anwaltschaft Alexander Slakany und Richter gegen Gülsen mat

  13. Gulsela sagt:

    İch habe auch heute so ein email bekommen…

    Verehrte(r) Kunde G*******

    der Betrag konnte nicht von Ihrem Bankkonto automatisch gebucht werden. Die Lieferdaten der PayPal Abrechnung und die Kontonummer zur Überweisung finden Sie im Anhang. Es wurden Buchungen bis einschließlich 22.11.2013 einbezogen. Unsere Anwaltskanzlei wurde beauftragt das Geld für Ihre Bestellung einzufordern. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 11,00 Euro berechnet und die Kosten unserer Tätigkeit von 36,66 Euro.

    Der Rechnungsbetrag der Bestellung inklusive der Versandkosten entspricht 394,00 EURO.

    Sparen Sie uns bitte weitere Maßnahmen gegen Ihre Person. Wenn Sie die Zahlung weigern sehen wir und gezwungen ein Gerichtsverfahren gegen Sie anzustreben. Sie haben bis zum 30.11.2013 die letzte Chance das Geld zu zahlen.

    Mit verbindlichen Grüßen

    Anwaltschaft Alexander Slakany und Richter gegen

  14. René ohne Fragezeichen sagt:

    Kam bei mir vor drei Tagen rein,

    Verehrte(r) Kunde ******,

    die Summe konnte nicht von Ihrem Bankkonto automatisch gebucht werden. Detaillierte Einzelheiten der Rechnung und die Bankdaten zur Überweisung sind im angehängten Ordner. Es wurden Geldeingänge bis zum 28.11.2013 berücksichtigt. Unsere Kanzlei wurde beauftragt das Geld für Ihre Bestellung einzufordern. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 22,00 Euro berechnet und die Kosten unserer Beauftragung von 28,27 Euro.

    Der Betrag der Bestellung inklusive der Versandkosten entspricht 162,00 Euro.

    Falls Sie die Zahlung verweigern werden wir umgehend ein Inkassobüro zur Hilfe ziehen. Sparen Sie uns bitte weitere rechtlichen Schritte gegen Ihre Person. Wir geben Ihnen bis zum 6.12.2013 die letzte Chance die Summe zu überweisen. Sollten Sie eventuell den Betrag in den letzten Tagen schon überwiesen haben, so sehen Sie bitte dieses Bescheid als gegenstandslos.

    Mit verbindlichen Grüßen

    Online Mahnung Phil von Burtenbach und Melber gerichtet an *****

  15. Sven sagt:

    Hallo Zusammen,

    gerade erhalte ich auch so eine tolle Mail. Ich glaub zur Zeit hab ich den Jackpot geknackt mir 481,00 €uro, die ich zahlen soll 😀
    Vorab mal wirklich doof gefragt, aber kennt jemand eine Dienststelle (polizei oder co.) wo man diese ganzen betrügerischen Mails hinleiten kann, damit die darüber bescheid wissen, was es so alles für Kriminelle gibt?
    Grüße!

    Verehrte(r) Kunde Sven,

    die Summe konnte nicht von Ihrem Bankkonto automatisch gebucht werden. Weitere Details Ihrer PayPal Rechnung und die Bankdaten zur Nachzahlung sehen Sie im angehängten Ordner. Es wurden Buchungen bis einschließlich 29.11.2013 einbezogen. Unsere Anwaltskanzlei wurde berechtigt das Geld für Ihre Bestellung einzufordern. Zusätzlich wird Ihnen eine Mahngebühr von 17,00 Euro verrechnet und die Gebühren unserer Tätigkeit von 52,83 Euro.

    Der Rechnungsbetrag der Bestellung inklusive der Versandkosten entspricht 481,00 Euro.

    Falls Sie die Überweisung nicht tätigen werden wir umgehend ein Inkassobüro einberufen. Ersparen Sie uns bitte weitere rechtlichen Schritte gegen Ihre Person. Sie haben bis zum 6.12.2013 die letzte Möglichkeit das Geld zu überweisen. Sollten Sie eventuell den Rechnungsbetrag in den letzten Tagen schon beglichen haben, so sehen Sie bitte dieses Schreibe als gegenstandslos.

    Mit freundlichen Grüßen

    Online Anwaltschaft Leon Quadt und Roth für Sven

  16. Elke Strauch sagt:

    am 312.2013 erreichte mich von rozier.gerald@orange.fr und der angeblichen
    Anwaltskanalei Malte Friedrich und Althusius (kein Suchergebnis über google unter diesem Namen…) folgender Drohbrief:
    mit dem Betreff: Forderung der stornierten Lastschrift Ihrer Bestellung (hier steht mein Vor- und Nachname)
    Sehr geehrte/r (hier steht mein Vor- und Nachname),

    der Betrag konnte nicht von Ihrem Konto automatisch abgezogen werden. Weitere Details der PayPal Rechnung und die Bankdaten zur Überweisung sehen Sie in der beigelegten Datei. Es wurden Buchungen bis einschließlich 02.12.2013 berücksichtigt. Unsere Kanzlei wurde gebeten die fällige Gesamtsumme für Ihre Bestellung einzufordern. Zusätzlich wird Ihnen eine Mahngebühr von 11,00 Euro verrechnet und die Kosten unserer Tätigkeit von 37,98 Euro.

    Die Gesamtsumme der Bestellung inklusive der Versandkosten ist 391,00 EU.

    Falls Sie die Zahlung verweigern müssen Sie mit sehr erheblichen Bußgeldern rechnen. Ersparen Sie uns bitte weitere rechtlichen Schritte gegen Ihre Person. Wir geben Ihnen bis zum 10.12.2013 Zeit die Gesamtsumme zu zahlen. Sollten Sie allerdings den Rechnungsbetrag in den letzten Tagen schon beglichen haben, so beurteilen Sie bitte dieses Bescheid als gegenstandslos.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anwaltskanalei Malte Friedrich und Althusius gerichtet an (hier steht mein Vor- und Nachname)

    im Anhang ein zip mit dem Titel “abgewiesener Betrag (hier steht mein Vor- und Nachname) – beauftragte Anwaltschaft”

    Das ganze Schreiben hat weder Signatur noch betreff/konkreten Bezug im Anschreiben. Das Zip öffne ich natürlich erst garnicht und lösche die Datei direkt und vollständig und somit auch aus dem Papierkorb.

    Das ganz kostet mal wieder jede Menge Zeit und Ärger – eine Frechheit!!!

  17. Rudi der genervte sagt:

    Rechnungsstelle obir1244@hotmail.com

    Sehr geehrter Kunde Vorname,

    der automatische Abzug von Ihrem Bankkonto für die Bestellung vom 09.11.2013
    konnte nicht durchgeführt werden. Weitere Einzelheiten Ihrer PayPal Abrechnung
    und die Kontodaten zur Überweisung sehen Sie im Anhang Es wurden Buchungen bis
    einschließlich 02.12.2013 einbezogen. Unsere Kanzlei wurde gebeten den
    ausstehenden Betrag für Ihre Bestellung einzufordern. Zusätzlich wird Ihnen eine
    Mahngebühr von 15,00 Euro verrechnet und die Gebühren unserer Tätigkeit von
    58,91 Euro.

    Die Gesamtsumme der Bestellung beläuft sich auf 326,00 Euro.

    Falls Sie die Überweisung nicht tätigen müssen Sie mit weiteren Strafen rechnen.
    Ersparen Sie uns bitte weitere Maßnahmen gegen Ihre Person. Wir geben Ihnen bis
    zum 10.12.2013 die letzte Chance die Gesamtsumme zu überweisen. Sollten Sie
    eventuell den Rechnungsbetrag in den letzten Tagen schon überwiesen haben, so
    betrachten Sie bitte dieses Bescheid als gegenstandslos.

    Mit verbindlichen Grüßen

    Online Inkasso Paul Oterle und Busch an Vorname

    Jetzt nervt der Scheißßßßßßßßßßßßßßßß

  18. Kirsten sagt:

    Bei mir heißt die Anwaltskanalei Leon Eck und Lang – und die wollen für meine Bestellung rd. 300 Euronen haben – hah!! Anhang habe ich nicht aufgemacht, wie kommen die an die E-Mail-Adressen?

  19. kopfschüttel sagt:

    ich frage mich welchen sinn und nutzen (für andere oder sich selbst) die leute darin sehen, den quasi immer gleichen inhalt dieser spam-mails zu posten.

    JAAAAAAAAAAAAAAAA, ich habe auch solche mails bekommen…krass! muss ich euch unbedingt mitteilen…nicht!

    der spam-schrott wird in dem text super und verständich auseinander geplückt und erklärt sich somit von selbst.

    bei den kommentaren würde ich mir stattdessen eine diskussion wünschen, die wirklich konstruktiv ist….z.b. dass diese mails inkl. anhang -auch wenn sie gelöscht und nicht geöffnet wurden (z.b. bei thunderbird)- auf dem rechner verbleiben können.
    selbst wenn sie vom antiviren-scanner entdeckt werden, können sie mitunter nicht gelöscht werden, da sie im mailbox-archiv liegen und das vom antivir nicht angerührt wird…
    aber ist ja auch uninteressant…lieber zig-hundermal das gleiche lesen von wegen „ich habe auch so eine mail bekommen“

    anti-LOL

    • Monika sagt:

      Du hast sicher Recht – bist Du so nett und erklaerst mir (konstruktiv) was ich machen muss, um die Mail/Anhang von meinem Rechner zu putzen? Ich benutze naemlich Thunderbird…
      Danke! Monika

      • Ich machs mal… 😉

        1. Die Mail ganz normal löschen, also im Postfach markieren und entweder übers Kontextmenü (rechte Maustaste) „Löschen“ auswählen oder wie der genervte Spam-Empfänger lakonisch auf die Entf-Taste drücken.

        2. Thunderbird löscht nicht, sondern verschiebt in den Papierkorb. Deshalb zum richtigen Löschen im Kontextmenü (rechte Maustaste) des Papierkorbs „Papierkorb leeren“ auswählen. Dann wird erst richtig gelöscht.

        3. Zwei Schritte sind umständlich, da passiert es leicht, dass man einen vergisst. Wenn man zusätzlich im Menü „Bearbeiten“ den Punkt „Konten-Einstellungen“ wählt, kann man unter „Lokale Ordner“ das Häkchen bei „Papierkorb beim Verlassen leeren“ setzen, damit der Thunderbird das richtige Löschen beim Beenden automatisch erledigt – und wenn man einmal eine Mail versehentlich gelöscht hat, hat man bis zum Beenden immer noch eine Chance, sie wiederherzustellen. Warum das nicht die Standardeinstellung ist? Diese Frage kann nur die Mozilla-Foundation beantworten.

        Abhängig von der Thunderbird-Version und der verwendeten deutschen Sprachdatei kann es sein, dass die Dinge bei dir ein bisschen anders heißen, aber du solltest dich zurechtfinden. 😉

      • kopfnick sagt:

        nachtwächter hat das gut erläutert…aber noch ein weiterer wichtiger ratschlag dazu:
        regelmäßig den papierkorb (bzw. alle ordner) komprimieren. ebenfalls mit rechter maustaste auf den entsprechenden ordner gehen und dann „komprimieren“ auswählen.
        erst dann sind sie nicht nur als gelöscht markiert, sondern tatsächlich aus der mbox-datei bzw. von der festplatte gelöscht – siehe hier:

        http://www.thunderbird-mail.de/wiki/Ordner_komprimieren

        …das meinte ich mit „dass diese mails inkl. anhang -auch wenn sie gelöscht und nicht geöffnet wurden (z.b. bei thunderbird)- auf dem rechner verbleiben können.“

      • Monika sagt:

        Danke schoen (leider gibt es unter Deinem Beitrag keine ‚Antworten‘-Moeglichkeit :-)…) Das mache ich in der Tat sowieso regelmaessig, ich dachte, es gaebe da noch geheime Schlupfloecher oder sowas.
        Gute Nacht allerseits, lasst euch nicht von Viren und Trojanern beissen.
        Monika

  20. KG sagt:

    Hallo,

    ich hab vor 3 Tagen auch schon wieder sowas bekommen, diesmal, aber mit meinem Namen (Vor u Zuname) in der Anrede und am Ende! Echt dreist!

    Hier mal die mail:

    Sehr geehrte/r ,

    der automatische Abzug von Ihrem Bankkonto für die Bestellung vom 07.11.2013 konnte nicht durchgeführt werden. Detaillierte Einzelheiten Ihrer PayPal Abrechnung und die Bankdaten zur Überweisung sehen Sie in der angehängten Datei. Es wurden Überweisungen bis einschließlich 02.12.2013 geprüft. Unsere Kanzlei wurde beauftragt das Geld für Ihre Bestellung einzufordern. Zuzüglich wird Ihnen eine Mahngebühr von 16,00 Euro verrechnet und die Kosten unserer Tätigkeit von 34,63 Euro.

    Der Rechnungsbetrag der Bestellung ist 252,00 EURO.

    Falls Sie die Überweisung nicht tätigen werden wir umgehend ein Inkassobüro beauftragen. Sparen Sie uns bitte weitere Maßnahmen gegen Ihre Person. Wir geben Ihnen bis zum 11.12.2013 Zeit die Summe zu zahlen. Sollten Sie eventuell den Betrag in den letzten Tagen schon überwiesen haben, so sehen Sie bitte dieses Bescheid als gegenstandslos.

    Mit verbindlichen Grüßen

    Anwalt Kilian Truchsess und König gerichtet an

  21. TaRo sagt:

    Seit 26.11.2013 hab ich nun 3 dieser E-Mails bekommen.
    Zum Glück sagt mir web.de, wann eine Mail Trojaner/Viren etc. enthält.
    So ein sinnfreies Pack, eh! Ich kann mir immer gar nicht vorstellen, dass manche Menschen auf so einen „Scheiss“ reinfallen!
    Es gibt so viele Anzeichen, dass dieses Schreiben nicht echt ist….

    - Es ist immer gleich ein „Inkasso“ oder eine „Anwaltschaft“, wenn dies echt wäre, müsste hier die 1. Mahnung kommen und nicht gleich Inkasso oder Anwalt.
    - Es wird keine Bestell-Nr. oder sogar der Onlineshop, wo man bestellt hat, angezeigt.
    - Und warum sollten Kontodaten etc. im Anhang in einer Zip-Datei sein? Ich persönlich kenne es nur, wenn man eine Bestellung im Onlineshop aufgibt, dass man dann die Bestellung per Mail bekommt und die Kontoverbindungen dort gleich eingetragen sind und nicht über eine Datei im Anhang versendet werden.
    _____
    Lieber WEB.DE Nutzer,

    eine an Sie adressierte E-Mail wurde von unserem Virenscanner
    als gefährlich eingestuft.
    Um weiteren Schaden für Sie auszuschließen, wurde die E-Mail gelöscht.
    Es folgen Details zu der betroffenen E-Mail:
    Von: „Anwaltschaft“
    An: „xxx“
    Datum: Tue, 26 Nov 2013 16:06:56 GMT
    Betreff: „Vollständiger Name“ die Buchung von Ihrem Konto konnte nicht erfolgen
    Falls Ihnen der Absender persönlich bekannt ist, sollten Sie sich mit
    ihm in Verbindung setzen und ihn darauf hinweisen, dass sein PC
    wahrscheinlich von einem Virus befallen ist.
    —–
    Lieber WEB.DE Nutzer,

    eine an Sie adressierte E-Mail wurde von unserem Virenscanner
    als gefährlich eingestuft.
    Um weiteren Schaden für Sie auszuschließen, wurde die E-Mail gelöscht.
    Es folgen Details zu der betroffenen E-Mail:
    Von: „Online Inkasso“
    An: „xxx“
    Datum: Wed, 4 Dec 2013 07:28:12 GMT
    Betreff: „Vollständiger Name“ Ihre Konto-Lastschrift konnte nicht vorgenommen werden

    Falls Ihnen der Absender persönlich bekannt ist, sollten Sie sich mit
    ihm in Verbindung setzen und ihn darauf hinweisen, dass sein PC
    wahrscheinlich von einem Virus befallen ist.
    ——–
    Lieber WEB.DE Nutzer,

    eine an Sie adressierte E-Mail wurde von unserem Virenscanner
    als gefährlich eingestuft.
    Um weiteren Schaden für Sie auszuschließen, wurde die E-Mail gelöscht.
    Es folgen Details zu der betroffenen E-Mail:
    Von: Online Mahnung
    An: „xxx“
    Datum: Thu, 5 Dec 2013 10:33:31 +0000
    Betreff: „Vollständiger Name“ die Lastschrift konnte von Ihrem Bankkonto nicht vorgenommen werden

    Falls Ihnen der Absender persönlich bekannt ist, sollten Sie sich mit
    ihm in Verbindung setzen und ihn darauf hinweisen, dass sein PC
    wahrscheinlich von einem Virus befallen ist.

  22. Monika sagt:

    ich hab auch so ein Ding gekriegt. Viel Kreativitaet legen die Leute offenbar beim Ausdenken von immer neuen Anwaltsnamen an den Tag (hier Tim Wrangel und Burgkmair), wohl damit man das nicht so schnell Googeln kann. Ach, und mein Absender war eine orange.fr Adresse – die deutschen Domains sind wohl ausgegangen…
    Was mich aber vor allem interessiert ist, wie die in all diesen Faellen, inklusive meinem, an die korrekten Vor- und Nachnamen kommen??? (interessant ist sicherlich, dass ein ‚echtes‘ Mahnschreiben doch eher an Frau/Herr Soundso gehen wuerde als an Antje oder Peter Soundso?).
    Hat jemand eine Idee?
    LG, Monika

  23. Rachela sagt:

    Hallo ich habe das auch am 03 Dezember bekommen von einer e-mail adresse mr.wein@online.de…Soll ich das auch bei der Polizei melden?

    Sehr geehrte/r Rachela xxxx,

    der automatische Abzug von Ihrem Bankkonto für die Bestellung vom 04.11.2013 konnte nicht durchgeführt werden. Einzelheiten Ihrer Bestellung und die Kontodaten zur Zahlung sehen Sie im Anhang. Es wurden Buchungen bis einschließlich 02.12.2013 geprüft. Unsere Anwaltskanzlei wurde berechtigt den ausstehenden Betrag für Ihre Bestellung einzufordern.

    Zusätzlich wird Ihnen eine Mahngebühr von 23,00 Euro in Rechnung gestellt und die Kosten unserer Tätigkeit von 55,73 Euro.

    Die Gesamtsumme der Bestellung inklusive der Versandkosten beläuft sich auf 458,00 EURO. Falls Sie die Überweisung verweigern müssen Sie mit weiteren Strafen rechnen. Ersparen Sie uns bitte weitere Maßnahmen gegen Ihre Person. Wir geben Ihnen bis zum 11.12.2013 die letzte Chance die gesamte Summe zu überweisen. Sollten Sie bereits den Rechnungsbetrag in den letzten Tagen schon beglichen haben, so betrachten Sie bitte dieses Bescheid als gegenstandslos.

    Mit freundlichen Grüßen

    Online Mahnung Erik Melber und Burgkmair gegen xxxx

    • Soll ich das auch bei der Polizei melden?

      Es handelt sich um einen kriminellen Angriff auf deinen Computer, und natürlich kannst du Strafanzeige erstatten. Wenn du das tun möchtest: Speichere die Mail mit allen Headern (und natürlich mit dem Anhang) auf einen Datenträger und einfach zur nächsten Wache mitnehmen. Je nach dem, wie die Wache ausgestattet ist, kann es passieren, dass sie den Datenträger erstmal behalten wollen – nimm also keinen Stick oder keine Speicherkarte, die du häufig brauchst.

      Alles weitere beim LKA Niedersachsen. (Gilt so natürlich auch für andere Bundesländer…)

      • alpenpfleger sagt:

        …und der Herr Kommissar offnet dann erst mal den Anhang, um die Personendaten des vermutlich kriminellen Absenders festzustellen??
        😀

  24. Rudiratlos sagt:

    Von: Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft
    Verschickt: Di, 10 Dez 2013 5:49 pm
    Betreff: Abmahnung der Urheberrechtsverletzung an dem Werk Hot Stories 10.12.2013

    Sehr geehrte/r Rxxxxx,

    Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene
    Urheberrechtsverletzung an dem Werk Hot Stories. Unserer Mandant The Archive AG
    steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f.
    UrhG). Dieses Recht haben Sie durch das Streamen des betreffenden Werkes über
    Ihren Internet Provider verletzt.

    Folgende Nutzerdaten konnten seitens beauftragter Ermittlungsfirma feststellen
    und beweissicher dokumentieren:

    Datum/Uhrzeit: 07.12.2013 21:23:15
    IP-Adresse: 88.11.219.24 Richard
    Produktname: Hot Stories
    Benutzerkennung: 26299661421
    Tauschbörse: Redtube

    Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider
    gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat
    für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße
    Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware
    bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 381 7 131/65 wurde Ihrem
    Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

    Hiermit fordern wir Sie auf, die gegebenenfalls noch vorhandene illegale Kopie
    unverzüglich von Ihrem Computer zu entfernen. Weiter fordern wir Sie auf zur
    Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unseren
    Mandant abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis
    spätestens 14.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im
    Original mit Unterschrift vorliegen. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag
    mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der
    Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2
    Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit
    einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt.

    Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen
    Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung
    entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 93,58 Euro beziffern.
    Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der
    Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und
    die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu
    erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 90,00 Euro anzusetzen. Die
    erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem
    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

    Gegenstandswert: 3197,00 Euro
    Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 138,00 Euro
    Pauschale für Post und Telekommunikation: 15,65 Euro
    Schadensersatz: 93,58 Euro
    Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 Euro

    Die gespeicherten Daten sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie
    in der angehängten Datei.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rechtsanwälte Urmann und Collegen

    Mit Zip Datei mein Rechnererkannte keinen Virus erst als ich weiterleiten wollte zu anderem Rechner Meldung Virus bitte entfernen Sie Datei

  25. Rudiratlos sagt:

    Sehr geehrte/r Rxxxx,

    Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene
    Urheberrechtsverletzung an dem Werk Glamour Show Girls. Unserer Mandantin The
    Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen
    (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden
    Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

    Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte
    Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:

    Datum/Uhrzeit: 10.12.2013 22:24:61
    IP-Adresse: 82.12.13.14 R Produktname: Glamour Show Girls
    Benutzerkennung: 422980249
    Tauschbörse: Redtube

    Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider
    gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat
    für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße
    Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware
    bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem
    Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

    Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die
    gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie sofort von Ihrem Computer zu
    löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine
    Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang
    in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 15.12.2013 notiert wurde. Die
    Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine
    Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die
    Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und
    unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer
    Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage
    beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4
    UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer
    ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von
    Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns
    nicht akzeptiert wird.

    Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen
    Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung
    entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 80,26 Euro beziffern.
    Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der
    Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und
    die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu
    erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 80,00 Euro anzusetzen. Die
    erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem
    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

    Gegenstandswert: 4786,00 Euro
    Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 180,78 Euro
    Pauschale für Post und Telekommunikation: 13,57 Euro
    Schadensersatz: 80,26 Euro
    Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 80,00 Euro

    Die aufgezeichneter Beweise sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten ersehen
    Sie in der angehängten Datei.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rechtsanwälte Urmann und Collegen

    Noch so ein Dreck.
    Was kann man dagegen tun??????? Mail kam von Web Adresse

    • Was kann man dagegen tun??????? Mail kam von Web Adresse

      Löschen.

      Es ist eine Spam. Der Absender ist gefälscht. Anwaltspost – vor allem so etwas wie eine Abmahung – wird rechtssicher zugestellt und kommt nicht als E-Mail. Schon gar nicht mit einem Anhang in einem ZIP-Archiv.

      Natürlich kannst du Strafanzeige erstatten. Dann wird der Rechner (und sein Inhaber) ermittelt, von dem aus diese Spam versendet wurde. Dieser Rechner ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit selbst mit krimineller Schadsoftware übernommen worden. Zum Beispiel durch eine Mail mit alarmierenden Ton, an der ein ZIP-Archiv hing, in dem die Pest verpackt war. Der Rechner muss nicht einmal in Deutschland stehen. Was bei mir an Müll ankommt, das stammt aus beinahe jedem Land der Erde. Die einzige mögliche Ermittlung wird also fruchtlos bleiben, wenn sie überhaupt unternommen wird. Und nein: Eine Totalüberwachung aller Menschen in Form der so genannten „Vorratsdatenspeicherung“ verbessert diese Situation nicht.

      Gegen Spam kann man nur zwei Dinge tun, die wirklich helfen: Lernen, Spam schnell und sicher zu erkennen (was oft leicht ist) und Spam löschen.

      Wenn ich hier schreibe, was man tut kann und meiner Meinung nach sollte, wenn man mal einem Spammer begegnet, mache ich mich strafbar, deshalb lasse ich das.

  26. rudiratlos sagt:

    Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft marcel.voellner@web.de

    Der Dreck kam von dieser Adresse

    Was kann man dagegen tun?

    Diese Seiten kenne ich gar nicht und mein privater Router ist seit 1-2 Monaten gar nicht in Nutzung???

  27. Frauke sagt:

    Hallo!
    Hier noch so eine nette Mail!
    Besonders bemerkenswert: diese Leute können in die Zukunft sehen!!! Am 09.12.13 habe ich diese Mail bekommen, die angeblich besuchten Seiten sind vom 13.12.13!!!
    Haha!!!!!

    Sehr geehrte(r) Frauke L�…..,

    Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Glamour Show Girls. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

    Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:

    Datum/Uhrzeit: 13.12.2013 21:40:52
    IP-Adresse: 70.11.10.12 Frauke L�….
    Produktname: Glamour Show Girls
    Benutzerkennung: 15979572075
    Stream Seite: Redtube

    Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

    Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene illegale Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens13.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.

    Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 77,56 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 90,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

    Gegenstandswert: 1500,00 Euro
    Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 414,97 Euro
    Pauschale für Post und Telekommunikation: 25,94 Euro
    Schadensersatz: 77,56 Euro
    Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 Euro

    Die Beweisdaten sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.

    Mit freundlichen Grüßen

    Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen (U+C)

  28. Moritz sagt:

    Habe diese Nette Mail heute (30.12.2013 um 5:30 Uhr) bekommen…

    Sehr geehrte(r) …,

    bei der Durchsicht unserer Rechnungsunterlagen ist uns aufgefallen, dass bei Ihnen eine nicht bezahlte Rechnung vorliegt. Der automatische Abzug von Ihrem Bankkonto für die Bestellung vom 16.11.2013 konnte nicht durchgeführt werden.

    Die Summe der Bestellung entspricht 354,00 Euro. Sie haben bis zum 07.01.2014 die letzte Möglichkeit, das Geld zu überweisen.
    Es wurden Überweisungen bis einschließlich 27.12.2013 berücksichtigt. Unsere Kanzlei wurde beauftragt das Geld für Ihre Bestellung einzufordern. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 23,00 Euro und die Kosten unserer Tätigkeit von 45,39 Euro in Rechnung gestellt.

    Wir wollen Sie schnellstens um die Überprüfung bzw. Begleichung der im angehängten Ordner genannten Rechnung bitten.

    Mit verbindlichen Grüßen

    Online Mahnung Erik Falkensteiner

  29. Bigmama sagt:

    Habe das gleiche heute in meiner e mail. Kann auch die angebliche Rechnung in einer Zip datei nicht öffnen, habe alles gelöscht.
    Einen Virus haben die da nicht mitgeschickt?
    Bei mir waren es 124, oo Euro , angeblich vom 30.12 2013 und das ist heute, man sind die schnell.
    bigmama

  30. Wolfgang sagt:

    Hallo,
    bei mir hat es heute Nacht bis gegen Morgen richtig zugeschlagen.
    Die erste Mail kam um 03:56 vom Online Anwalt Leo von Waldeck, die zweite Mail um 04:38 vom Online Anwalt Leon Althusius, die dritte Mail um 04:50 von Noah von Rot, die vierte Mail um 05:25 von der Rechnungsstelle Timo Hetzer sowie die letzte Mail um 05:26 von der Anwaltschaft Finn Hoffmann.
    Die Rechnungsstellungen bewegen sich zwischen 114 bis 435 EUR.

    Ich überlege mir tatsächlich gegen diese Unverfrorenheit Strafanzeige zu stellen.

  31. Lord Pinhead sagt:

    Kleines Update für alle: Die Jungs haben endlich mal dazu gelernt und der Anhang ist richtig befüllt , nicht mit einer PDF.exe sondern einer PDF mit exploit code der Schadsoftware runter lädt . Und die haben meinen echten Namen in der Anrede benutzt obwohl ich nur diesen irgendwo angegeben habe, also wird schon Whois benutzt für die mails. Langsam werden einige sicherlich drauf reinfallen auf angebliche Anwaltskanzleien wie Adrian Krämer und co. Danke für die Berichte, hoffe es ist keiner so dumm und öffnet auf einem Windows pc den Anhang

  32. pizza sagt:

    Ich habe von Daniel Peters und Vogel eine gleiche Anmahnung erhalten. Die angehängte ZIP-Datei hat mein Mail-Defender untersucht, dabei Trojaner entdeckt. Diese ZIP-Datei konnte nicht entpackt werden.
    Wichtig ist: Ich kenne keine Bestellung mit diesem Betrag und dem Datum. ´
    Ich habe in einer Antwort gebeten, mir den Anhang als PDF-Datei zu senden, bzw.mir eine Telefon-Nr. zur Kontaktaufnahme zu schreiben. KEINE REAKTION.
    Nach jetzt mehr als vier Wochen habe ich nichts mehr gehört. Ich gehe davon aus, dass es sich um „Nepper“ handelt, die schnell Geld verdienen wollen (angebliche Ausgaben für deren Bearbeitung). Auf jeden Fall werde ich nichts unternehmen, bis ich etwas „Schriftliches“ – Papierform in der Hand habe, um den Fall zu untersuchen. Kann man gegen diese Parteien nichts unternehmen.
    Die angegebene Mail-Adresse ist sowieso sehr befremdend: nan-wayne@hawaii.rr.com – oder nicht?
    Bin gespannt, ob noch eine entsprechende SPAM-Mail bei mir auftaucht!!!

    • alpenpfleger sagt:

      NEINNN!!! Es geht hier nicht um Geld. Nur Deine Angst ums Geld soll Dich beflügeln, in Deiner Entrüstung den Anhang zu öffnen, damit der Trojaner zu Dir rein kann. Auch der Trojaner will kein Geld von Dir, nur Daten klaun und an Rechner schicken, an denen Leute sitzen, die allerdings an Dein Geld wollen oder die Daten an Gleichgesinnte verkaufen oder oder …EINFACH SPAM LÖSCHEN, kein Rechtsanwalt macht solchen Inkasso-Spam. Oder etwa doch??

  33. dori sagt:

    Hallo zusammen, habe heute auch diese komische Email erhalten und im ersten Moment einen riesen Schock bekommen. Dann habe ich mir die Mail ein zweites Mal durchgelesen und habe mehrere Schreibfehler festgestellt und dass der „Anwalt Muhammed ….“ keine Signatur angebgeben hatte; keine Kanzlei keine Telefonnummer nichts. Den Anhang kann man nichtmal öffnen. Da ich Anfang November auch nichts bestellt habe ist fast klar, dass dies Spam ist…einfach nur Angstmacherrei und hoffentlich kein Virus! Ich habe leider gleich auf die Email geantwortet und hoffe mal dass nichts nach kommt. Löscht die Mails von dem Absender „beauftragte Anwaltschaft“ am besten gleich. Seriöse Anwälte versenden solche Angelegenheiten auch IMMER per Post um die Zustellung sicherzustellen.

    Viele Grüße

  34. wagnema sagt:

    HAllo zusammen,

    ich habe auch eben eine solche MAil bekommen. In dieser wurde ich per richtigem Namen angesprochen und es war eine PDF angehängt. Meine Frau hat die MAil gelesen und den Anhang geöffnet, Grrrrrrrr! Es hat sich wohl kurz die entpackungssoftware geöffnet und nix passierte… Ich habe sofort die Mail vom Rechner, kompletten Rechner entfernt und eine Antiviren/Antispy Software drüber laufen lassen. Hoffe es passiert nix! Ich habe einen Mac, oben die Informationen beziehen sich je alle auf Windows-Rechner. Hat wer Erfahrungen, was passieren kann durch das öffnen des Anhanges?

    Viele Grüße

    • Ein fröhliches Hallo, wagnema,

      alle Schadsoftware im Anhang solcher Drecksmails, die ich bislang gesehen habe, war Schadsoftware für Microsoft Windows. Ich habe bislang exakt einen Hinweis bekommen, dass auch Mac-Schadsoftware auf diesem Weg verbreitet wurde, habe jedoch auf meine Rückfrage keine Antwort bekommen – ich hätte mir das zu gern selbst angeschaut. Von daher nehme ich diesen Hinweis nicht so ernst (aber habe ihn ständig im Hinterkopf). Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird dein Computer weiterhin dir gehören. Manchmal muss man eben auch Glück haben. 😉

      Wenn du die Mail noch hättest, könntest du nachschauen, ob da wirklich ein PDF dranhing (das habe ich lange nicht mehr erlebt) oder ein .pdf.exe, mit dem Windows-Anwender überrumpelt werden sollen, eine Schadsoftware auszuführen. Ein PDF ist keineswegs ungefährlich, der Adobe Reader dürfte neben dem Browser, der Java VM und dem Flash-Plugin zu den am häufigsten angegriffenen Programmen gehören. Wenn du mal wieder so einen Sondermüll im Posteingang hast, lad den Anhang einfach ungeöffnet zu Virustotal hoch und lass ihn von über 50 Antivirus-Programmen prüfen. Interessant ist dabei auch, wie sich die Erkennung im Verlaufe zweier Tage verbessert…

      Aber ich sage mal vorsichtig: Du hast vermutlich Glück gehabt. Es hat eben Vorteile, nicht das gegenwärtige Lieblingsbetriebssystem der Kriminellen zu verwenden.

  35. Jurij sagt:

    Moin moin.

    Habe eben auch so eine E-Mail erhalten. Konnte die eben nur mit meinem Smartphone lesen und meine AntiViren Software auf dem Notebook hat die sofort geblockt und zurück gewiesen.

    Wenn sowas rein flattert, einfach löschen. Keine weiteren Bemühungen machen und keine Angst. Solange keine Beweise, Nachweise, Kontaktdaten oder sowas vorliegen, einfach ignorieren.

    Es kann sein, dass noch weitere solche Mails rein flattern mit höheren Summen. Die ebenfalls löschen.

    Gruß

    • Jurij sagt:

      Anhang: Sollte sich ein Anhang in der Mail befinden. Bitte nicht öffnen. Ist euer AntiViren Programm nicht auf dem aktuellsten Stand, kann es passieren, dass das Virus (Trojaner, Malware /keylogger) nicht erkannt wird und dann fängt Ihr den ein.
      Also Augen auf und Anhang NICHT öffnen, NICHT Ausführen, Mail sofort löschen!!!

  36. mb sagt:

    Sehr geehrte/r …

    unserer Buchhaltung ist Ihre offene Rechnung bei der Durchsicht unserer Rechnungsunterlagen aufgefallen. die Summe konnte nicht von Ihrem Konto automatisch abgezogen werden.

    Der Betrag der Bestellung ist 127,00 Euro. Wir geben Ihnen bis zum 11.01.2014 die letzte Möglichkeit, das Geld zu überweisen.
    Es wurden Geldeingänge bis einschließlich 06.01.2014 berücksichtigt. Unser Anwaltsbüro wurde beauftragt den ausstehenden Betrag für Ihre Bestellung einzufordern. Zuzüglich wird Ihnen eine Mahngebühr von 15,00 Euro und die Kosten unserer Tätigkeit von 38,45 Euro berechnet.

    Wir wollen Sie schnellstens um die Überprüfung bzw. Begleichung der in der beigelegten Datei genannten Rechnung bitten.

    Mit verbindlichen Grüßen

    Anwalt Rechnungsstelle Phil Berger

  37. G.Schäfer sagt:

    Hallo hier habe ich noch eine Mail!!!!

    bei der Durchsicht unserer Rechnungen ist uns aufgefallen, dass bei Ihnen eine nicht bezahlte Rechnung vorliegt. Die automatische Lastschrift für die Bestellung vom 08.11.2013 ist leider storniert worden.

    Die Summe der Bestellung beläuft sich auf 329,00 EURO. Sie haben bis zum 12.01.2014 Zeit, die Summe zu zahlen.
    Es wurden Überweisungen bis einschließlich 06.01.2014 geprüft. Unser Anwaltsbüro wurde gebeten den fälligen Betrag für Ihre Bestellung einzufordern. Zusätzlich wird Ihnen eine Mahngebühr von 14,00 Euro und die Kosten unserer Beauftragung von 27,02 Euro berechnet.

    Wir möchten Sie höflichst um die Überprüfung bzw. Begleichung der in der angehängten Datei genannten Rechnung bitten.

    Mit verbindlichen Grüßen

    Online Anwaltschaft Max Imhot

  38. Galaxy sagt:

    Sehr geehrter Kunde …. ( Meinen Namen habe ich entfernt ) ,

    unserer Buchhaltung ist Ihre nicht bezahlte Rechnung bei der Durchsicht unserer Buchhaltung aufgefallen. Der Betrag konnte nicht von Ihrem Konto automatisch gebucht werden.

    Der Rechnungsbetrag der Bestellung ist 445,00 EURO. Wir geben Ihnen bis zum 10.01.2014 Zeit, die Summe zu überweisen.
    Es wurden Zahlungen bis einschließlich 06.01.2014 berücksichtigt. Unsere Kanzlei wurde berechtigt den ausstehenden Betrag für Ihre Bestellung einzufordern. Zusätzlich wird Ihnen eine Mahngebühr von 10,00 Euro und die Kosten unserer Beauftragung von 34,74 Euro verrechnet.

    Wir möchten Sie höflichst um die Überprüfung bzw. Begleichung der im angehängten Ordner genannten Rechnung bitten.

    Mit verbindlichen Grüßen

    Beauftragte Anwaltschaft Kilian von Ruppa

    *Im ersten Moment war ich erschrocken, da ich vor ein paar Tagen eine Bestellung getätigt hatte, die dieser Summe nahe liegt … allerdings habe ich dann über http://www.google.de hier her gefunden und die Ähnlichkeit, die Schreibweise und der Stil sagten mir nur eins : ABZOCK GEFAHR !

  39. rudi sagt:

    Ihre stornierte Lastschrift vom 06.01.2014 Rudi
    Beauftragte Anwaltskanaleian SieDetails anzeigen

    Rudi_Ausgleich_der_abgewies…zip (110 Anhang
    Von Beauftragte Anwaltskanalei foelsch2@arcor.de

    Sehr geehrte/r Rudi,

    unserer Buchhaltung ist Ihre nicht bezahlte Rechnung bei der Durchsicht unserer
    Rechnungsunterlagen aufgefallen. Der automatische Abzug von Ihrem Bankkonto für
    die Bestellung vom 08.11.2013 konnte nicht durchgeführt werden.

    Der Betrag der Bestellung ist 185,00 Euro. Wir geben Ihnen bis zum 11.01.2014
    die letzte Möglichkeit, das Geld zu überweisen.
    Es wurden Überweisungen bis einschließlich 06.01.2014 berücksichtigt. Unser
    Anwaltsbüro wurde berechtigt das Geld für Ihre Bestellung einzufordern. Dabei
    wird Ihnen eine Mahngebühr von 14,00 Euro und die Gebühren unserer Beauftragung
    von 45,04 Euro verrechnet.

    Wir möchten Sie zwingend um die Überprüfung bzw. Begleichung der im Anhang
    genannten Rechnung bitten.

    Mit verbindlichen Grüßen

    Anwalt Lars Oterle

  40. Katrin1211 sagt:

    Habe heute diese Nachricht bekommen und habe sie mit Absicht nicht geöffnet da ich mir nicht sicher war!
    Für die anderen nicht öffnen!
    Habe erstmal nach Anwalt gegooglet und nicht gefunden!

    Sehr geehrte(r) Ann-Katrin Younes,

    bei der Durchsicht unserer Unterlagen ist uns aufgefallen, dass bei Ihnen eine nicht bezahlte Rechnung vorliegt. der fällige Betrag konnte nicht von Ihrem Bankkonto automatisch gebucht werden.

    Die Summer der Bestellung inklusive der Versandkosten entspricht 241,00 Euro. Wir geben Ihnen bis zum 12.01.2014 die letzte Chance, die gesamte Summe zu überweisen.
    Es wurden Überweisungen bis zum 06.01.2014 einbezogen. Unsere Anwaltskanzlei wurde beauftragt den ausstehenden Betrag für Ihre Bestellung einzufordern. Zusätzlich wird Ihnen eine Mahngebühr von 14,00 Euro und die Kosten unserer Tätigkeit von 26,28 Euro verrechnet.

    Wir wollen Sie höflichst um die Überprüfung bzw. Begleichung der im angehängten Ordner genannten Rechnung bitten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anwaltskanalei Levin Roth

  41. Roman Martin sagt:

    Sehr geehrte/r Roman Martin,

    bei der Durchsicht unserer Buchhaltung ist uns aufgefallen, dass bei Ihnen eine nicht bezahlte Rechnung vorliegt. Der automatische Abzug von Ihrem Bankkonto für die Bestellung vom 01.11.2013 konnte nicht durchgeführt werden.

    Die Summer der Bestellung inklusive der Versandkosten entspricht 448,00 Euro. Sie haben bis zum 09.01.2014 die letzte Chance, das Geld zu überweisen.
    Es wurden Zahlungen bis einschließlich 06.01.2014 geprüft. Unsere Kanzlei wurde gebeten den fälligen Betrag für Ihre Bestellung einzufordern. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 19,00 Euro und die Kosten unserer Beauftragung von 26,46 Euro berechnet.

    Wir wollen Sie zwingend um die Überprüfung bzw. Begleichung der im Anhang genannten Rechnung bitten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Beauftragte Anwaltskanalei Lasse Gassel

    schade nur das da keine Adresse steht, wäre doch zu gern da mal persönlich vorstellig gewesen

  42. Manja sagt:

    Ich habe heute auch so eine tolle Email bekommen.

    Schaut hier:
    Verehrte(r) Kunde … Thomas,

    unserer Buchhaltung ist Ihre offene Rechnung bei der Durchsicht unserer Rechnungsunterlagen aufgefallen. die Rechnung konnte nicht von Ihrem Bankkonto automatisch gebucht werden.

    Die Summe der Bestellung beläuft sich auf 441,00 EURO. Es wurden Überweisungen bis einschließlich 07.01.2014 berücksichtigt.
    Wir geben Ihnen bis zum 13.01.2014 die letzte Möglichkeit, das Geld zu überweisen.
    Unsere Kanzlei wurde beauftragt den ausstehenden Betrag für Ihre Bestellung einzufordern. Zusätzlich wird Ihnen eine Mahngebühr von 14,00 Euro und die Gebühren unserer Tätigkeit von 35,41 Euro berechnet.

    Wir möchten Sie zwingend um die Überprüfung bzw. Begleichung der im Anhang genannten Rechnung bitten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anwalt Lenny Wrangel

    Als Emai-Absender zeigt er mit „werner.greif@t-online.de / Online Rechtsanwaltschaft“an.
    Sehr kurios auch, das Anschreiben ist an meinen Mann gerichtet, aber auf meine Email-Adresse.

    Am 30.12.2013 bekam ich folgende Mail von „Beauftrage Anwaltskanzlei – horst.heinicke@t-online.de„:

    Sehr geehrte(r) …Thomas,

    bei der Durchsicht unserer Unterlagen ist uns aufgefallen, dass bei Ihnen eine offene Rechnung vorliegt. Der automatische Abzug von Ihrem Bankkonto für die Bestellung vom 11.11.2013 konnte nicht durchgeführt werden.

    Der Betrag der Bestellung inklusive der Versandkosten beläuft sich auf 194,00 Euro. Sie haben bis zum 10.01.2014 die letzte Chance, die Summe zu zahlen.
    Es wurden Buchungen bis einschließlich 27.12.2013 geprüft. Unsere Kanzlei wurde gebeten die fällige Gesamtsumme für Ihre Bestellung einzufordern. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 24,00 Euro und die Gebühren unserer Beauftragung von 38,11 Euro berechnet.

    Wir möchten Sie schnellstens um die Überprüfung bzw. Begleichung der im Anhang genannten Rechnung bitten.

    Mit verbindlichen Grüßen

    Online Inkasso Tobias Lange

    und am 10.12.2013 bekamen wir diese Mail von „Rechtsanwaltschaft -yvonne.rabenstein@web.de„:

    Sehr geehrte/r ….Thomas,

    Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Glamour Show Girls. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

    Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher speichern:

    Datum/Uhrzeit: 03.12.2013 23:16:50
    IP-Adresse: 66.120.247.137 Pretzsch Thomas
    Produktname: Glamour Show Girls
    Benutzerkennung: 7338071010
    Stream-Anbieter: Redtube

    Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

    Die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige Zwischenspeicherung stellt ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG dar und steht ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Hierfür spielt es keine Rolle, ob das Werk dauerhaft oder nur vorübergehend gespeichert wird. Eine rechtmäßige Nutzung der Raubkopie (§ 44a UrhG) ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht möglich (vgl. AG Leipzig, Urteil vom 21.12.2011 – Az. 200 Ls 390 Js 184/11). Eine erlaubte Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) kommt hier von vornherein nicht in Betracht, da eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet worden ist. Daher hat unsere Mandantschaft gegen Sie einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG). Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie den Anspruch auf Vernichtung aller bei Ihnen noch befindlichen rechtswidrigen Kopien (§ 98 UrhG).

    Aufgrund der Zuordnung der oben bezeichneten IP-Adresse zu Ihrem Internetanschluss besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Inhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst in seiner Morpheus-Entscheidung am 15.11.2012 bestätigt (Az. I ZR 74/12). Als Anschlussinhaber müssen Sie sich auch das Verhalten Dritter zurechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) entschieden, dass der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses adäquat kausal für Urheberrechtsverletzungen ist, die unbekannte Dritte unter Einsatz dieses Anschlusses begehen. Im Rahmen der sekundären Darlegungs- und Beweislast ist von Ihnen darzulegen und zu beweisen, dass ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Als Anschlussinhaber haften Sie daher zivilrechtlich für die Rechtsverletzung. Die unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke wird gemäß § 106 UrhG zudem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft.

    Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie sofort von Ihrem Computer zu entfernen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 16.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.

    Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 84,37 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 90,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

    Gegenstandswert: 3374,00 Euro
    Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 395,46 Euro
    Pauschale für Post und Telekommunikation: 17,78 Euro
    Schadensersatz: 84,37 Euro
    Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 Euro

    Die Beweisdaten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.

    Mit freundlichen Grüßen

    Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen (U+C)

    Ist anscheinend auch so ein so ein „Verein“. Ebenfalls mit verpacktem Email-Anhang und wenn man den IP überprüft, wäre unser Internetanschluss in Kansas/United States.

  43. Fanny sagt:

    Hallo habe den Anhang von so einer Mail geöffnet. Ich habe den Zip ordner geöffnet, mehr nicht, kann ich als Sofortmaßnahme etwas tun?

    • Eine ganz kurze Zusammenfassung:

      „ZIP-Ordner“ angeschaut, also die Inhalte auflisten lassen: Es ist alles in Ordnung. Dabei wird – wenn nicht ein Bug ausgebeutet wird – kein Code aus der Spam ausgeführt. Durchatmen. (Und vielleicht vorsichtshalber mal den obligatorischen Scan machen.)

      Doppelklick auf die Datei, die im ZIP-Archiv lag: Der Rechner gehört anderen Leuten. Dabei wird ein ausführbares Programm von Verbrechern ausgeführt, und die Beseitung der Pest kann – je nachdem, wie übel die Schadsoftware ist – unter Umständen sehr schwierig werden. Der sicherste Weg ist Plattmachen und neu installieren, der zweitbeste die Bereinigung mit einer bootfähigen CD eines Antivirus-Herstellers. Im Zweifelsfalle jemanden fragen, der sich auskennt. (Und nicht jemanden, der nur sagt, dass er sich auskennt.)

      Ich hoffe, es hilft – und es war wirklich nur ein Blick in ein Verzeichnislisting. Denn manchmal muss man auch Glück haben. 😉

  44. Fanny sagt:

    Sehr geehrte(r) XXXX,

    bei der Durchsicht unserer Rechnungsunterlagen ist uns aufgefallen, dass bei Ihnen eine nicht beglichene Rechnung vorliegt. Der automatische Abzug von Ihrem Bankkonto für die Bestellung vom 17.11.2013 konnte nicht durchgeführt werden.

    Die Summe der Bestellung entspricht 215,00 EURO. Es wurden Zahlungen bis einschließlich 07.01.2014 geprüft.
    Wir geben Ihnen bis zum 13.01.2014 Zeit, die gesamte Summe zu überweisen.
    Unser Anwaltsbüro wurde beauftragt das Geld für Ihre Bestellung einzufordern. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 18,00 Euro und die Gebühren unserer Tätigkeit von 56,72 Euro berechnet.

    Wir wollen Sie zwingend um die Überprüfung bzw. Begleichung der in der beigelegten Datei genannten Rechnung bitten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anwalt Johann Graf

  45. Reggy sagt:

    Guten Tag,

    unserer Buchhaltung ist Ihre offene Rechnung bei der Durchsicht des Jahresabschlusses aufgefallen. Der Betrag konnte nicht von Ihrem Konto automatisch gebucht werden.

    Unsere Kanzlei wurde berechtigt das Geld für Ihre Bestellung einzufordern. Die Summe der Bestellung entspricht 272,00 EURO. Es wurden Buchungen bis zum 13.01.2014 einbezogen. Sie haben bis zum 17.01.2014 die letzte Chance, das Geld zu zahlen. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 23,00 Euro und die Kosten unserer Tätigkeit von 31,13 Euro verrechnet.

    Wir möchten Sie höflichst um die Überprüfung bzw. Begleichung der in der beigelegten Datei genannten Rechnung bitten. Falls Sie die Zahlung nicht tätigen werden wir umgehend ein Inkassobüro beauftragen.

    Mit besten Grüßen

    Online Mahnung Joshua Schulte
    _______________________________

    Pfff die sind doch behindert …

  46. Lolipop sagt:

    Hallo!
    Gerade eben habe ich auch so eine dumme eMail bekommen. Dieses Mal von der Kanzlei von Herrn Jona Schulte deren eMail-Adresse lautet: ka4643-794@online.de. Schade, dass diese Idioten schon wieder an einer intelligenteren Person wie sie zugestoßen sind!
    Hehe!
    Viel Spaß beim Lesen!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    unserer Buchhaltung ist Ihre offene Rechnung bei der Durchsicht unserer Unterlagen aufgefallen.
    Der automatische Abzug von Ihrem Bankkonto für den Auftrag vom 03.12.2013 konnte nicht verbucht werden.

    Unsere Anwaltskanzlei wurde gebeten die fällige Gesamtsumme für Ihre Bestellung einzufordern. Wir wollen Sie zwingend um die Überprüfung bzw. Begleichung der im angehängten Ordner genannten Rechnung bitten. Falls Sie die Überweisung nicht tätigen sehen wir und gezwungen ein Gerichtsverfahren gegen Sie anzustreben.

    Die Gesamtsumme der Bestellung entspricht 241,00 Euro. Es wurden Geldeingänge bis einschließlich 15.01.2014 berücksichtigt. Wir geben Ihnen bis zum 21.01.2014 die letzte Chance, die Summe zu überweisen. Zusätzlich wird Ihnen eine Mahngebühr von 19,00 Euro und die Gebühren unserer Tätigkeit von 36,40 Euro verrechnet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jona Schulte Beauftragte Anwaltskanalei

  47. heike sagt:

    Habe auch solch einen Brief erhalten, aber leider die Datei geöffnet !!!
    Es ist nichts passiert, aber das ist ja nun auch verständlich, da dieses DING ja wohl im Hintergrund arbeitet !
    Was mache ich nun.
    Ich hbae zwar einen Virenschutz (Bitdefender) aber der hat mir keine Warnmeldung gebracht !
    Und löschen läst sich der Ordner im Moment leider grad auch nimmer !
    BITTE UM HILFE !!! Wer sich damit auskennt, darf mir auch gerne unter meinem Facebookprofil schreiben: https://www.facebook.com/kleinerfalke74?ref=tn_tnmn

    Brief lautete wie folgt:
    Guten Tag,

    bei der Durchsicht unserer Buchhaltung ist uns aufgefallen, dass bei Ihnen eine nicht beglichene Rechnung vorliegt.
    Die automatische Lastschrift für die Bestellung vom 16.12.2013 ist leider storniert worden.

    Unsere Kanzlei wurde beauftragt den ausstehenden Betrag für Ihre Bestellung einzufordern. Wir möchten Sie zwingend um die Überprüfung bzw. Begleichung der in der angehängten Datei genannten Rechnung bitten. Falls Sie die Zahlung verweigern sehen wir und gezwungen ein Gerichtsverfahren gegen Sie anzustreben.

    Der Betrag der Bestellung entspricht 271,00 EURO. Es wurden Überweisungen bis zum 15.01.2014 einbezogen. Wir geben Ihnen bis zum 23.01.2014 die letzte Möglichkeit, die gesamte Summe zu zahlen. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 18,00 Euro und die Kosten unserer Beauftragung von 23,47 Euro berechnet.

    Mit besten Grüßen

    Julian Heinrich Anwalt

  48. Krissi sagt:

    Hallo,
    ich habe eben auch meine emails gelesen und auch so eine gefunden.
    Brief lautet:

    Guten Tag,
    bei der Durchsicht des Jahresabschlusses ist uns aufgefallen, dass bei Ihnen eine offene Rechnung vorliegt,die Summe konnte nicht von Ihrem Bankkonto automatisch abgebucht werden.
    Unsere Kanzlei wurde berechtigt den ausstehenden Betrag für Ihre Bestellung einzufordern.Der Rechnungsbetrag der Bestelloung ist 425,00Euro. Es wurden Überweisungen bis einschliesslich 15.1.2014 berücksichtigt. Wir geben Ihnen bis zum 17.1.2014 Zeit, das Geld zu überweisen. Zuzüglich wird Ihnen eine MAhngebühr von 19,00Euro und die Kosten unserer Tätigkeit von 36,44Euro berechnet.
    Wir möchten Sie schnellstens um die Überprüfung bzw. Begleichung der in der anhängenden Datei genannten Rechnung bitten. Falls Sie die Zahlung weigern werden wir umgehend ein Inkassobüro zu Hilfe ziehen.
    Mit besten Grüssen
    Anwalt Rechnungsstelle Justin Schulz

    Wenn man den Anhang öffnen mag kommt sofort VIRUS enthalten.

    Wartum kann man diese Betrüger niocht mal stoppen.

  49. Marie sagt:

    Guten Morgen,

    exakt gleiche E-Mail wie von „Krissi“ auch bei mir heute Morgen. Ich bin schon einmal beruhigt diese Einträge gefunden zu haben. Viel mehr interessiert mich aber, wie besten Falls weiter vorzugehen ist. Was wurde Eurerseits unternommen, hat sich jmd bei der Polizei gemeldet, oder habt Ihr es einfach so stehen gelassen?

    Vielen Dank für eine Antwort!

  50. Thomas sagt:

    … ein weiterer Beitrag … am 16.01.2014 erhaltene E-Mail:
    ——————————————————————-
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei der Durchsicht des Jahresabschlusses ist uns aufgefallen, dass bei Ihnen eine
    nicht beglichene Rechnung vorliegt.
    Die Summe konnte nicht von Ihrem Konto automatisch abgezogen werden.

    Unsere Kanzlei wurde beauftragt den ausstehenden Betrag für Ihre Bestellung
    einzufordern. Wir möchten Sie höflichst um die Überprüfung bzw. Begleichung
    der in der beigelegten Datei genannten Rechnung bitten. Falls Sie die
    Überweisung verweigern müssen Sie mit erheblichen Kosten rechnen.

    Die Gesamtsumme der Bestellung ist 147,00 Euro. Es wurden Geldeingänge bis
    einschließlich 15.01.2014 einbezogen. Wir geben Ihnen bis zum 20.01.2014 die
    letzte Möglichkeit, die Summe zu überweisen. Zusätzlich wird Ihnen eine
    Mahngebühr von 11,00 Euro und die Kosten unserer Tätigkeit von 52,02 Euro
    berechnet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marlon von Raug Anwaltschaft

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